Diskussion:Bürgermeister (Baden-Württemberg)
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Unterstützungsunterschriften
Im Artikel steht, dass bei einem 2. Wahlgang nicht viel Zeit sei, die notwendigen Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Ich finde aber in der GemO keinen Hinweis darauf, dass überhaupt Unterstützungsunterschriften notwendig seien. Gibt es dazu eine Quelle, oder ist das schlichtweg falsch? --Markus Großmann 17:20, 10. Feb. 2010 (CET)
Amtsdauer?
Wie lange in BaWü der Bürgermeister amtiert, ist leider nicht erwähnt. (nicht signierter Beitrag von 137.248.1.31 (Diskussion) 15:24, 5. Aug. 2010 (CEST))
- "Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an." --Arma 16:17, 5. Aug. 2010 (CEST)
Rechtsstellung
Heißt es im letzten Satz wirklich "Feststellung des Gemeindewahlausschlusses"? --91.37.241.141 07:57, 28. Sep. 2011 (CEST)