Diskussion:BSD-Lizenz
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"wie es beispielsweise bei „JunOS“ der Fall ist, dem Router-Betriebssystem der Firma Juniper Networks." wieder/immer noch Agenturen am Werk? (nicht signierter Beitrag von 217.111.93.34 (Diskussion) 11:28, 4. Dez. 2013 (CET))
Inhaltlicher Fehler
Der dritte Absatz wird auch “advertising clause” (Werbungsklausel) genannt. Er verpflichtet die Softwareentwickler dazu, beim Bewerben ihres Produkts den Namen des ursprünglichen Softwareautors nur mit dessen Einverständnis zu nennen.
Ist nicht im Lizenstext das Krasse Gegenteil davon gennant?
Korrigiert müsste es ja so lauten: Der dritte Absatz wird auch “advertising clause” (Werbungsklausel) genannt. Er verpflichtet die Softwareentwickler ausdrücklich dazu, beim Bewerben ihres Produkts den Namen des ursprünglichen Softwareautors zu nennen. (nicht signierter Beitrag von 78.42.63.115 (Diskussion | Beiträge) 12:05, 2. Jul 2009 (CEST))
- Der wirkliche Grund für die Probleme der ursprünglichen BSD Lizenz sind darin zu sehen, daß sie widersprüchliche Forderungen stellte: Einerseits mußte geworben werden, andererseits war das Werben nur mit Zustimmung des Rechteinhabers gestattet. --Schily 15:02, 11. Jul. 2010 (CEST)
Der dritte Punkt (Werbungsklausel) wurde gestrichen und ist nicht mehr im aktuellen Lizenztext zu finden. [[1]] Die Lizenztexte in diesem Artikel müssten entsprechend angepasst werden. Man kann die ursprüngliche Variante in einem Punkt Geschichte erwähnt werden. -- QuasiB 16:38, 24. Aug. 2010 (CEST)
MIT-Lizenz basiert auf der BSD-Lizenz(?)
"The Massachusetts Institute of Technology (MIT)'s own MIT license is based on the BSD license, with most clauses removed and explicit permission for sublicensing and selling." sagt die englischsprachige Wikipedia-Definition der BSD-Lizenz Ento 18:44, 5. Jan. 2008 (CET)
Anfrage auf "dt. Zusammenfassung"
Koennte nicht jemand mal die zentralen Punkte der BSD auf *Deutsch* zusammenfassen? Am besten im Vergleich zur GPL?
- Selbst ist der Mann/die Frau :-). Also ich finde der erste Absatz ist schon eine deutsche Zusammenfassung der zentralen Punkte. Die BSD-Lizenz ist halt viel kürzer als die GPL. Da das amerikanische Copyright und das deutsche Urheberrecht sowieso nur beschränkt vereinbar sind, bringt eine wortwörtliche Übersetzung imho dem Nutzer keinen Mehrwert. Arved 15:15, 27. Jun 2004 (CEST)
Könnte nicht jemand den englischen Text in eine 2 spaltige Tabelle einfügen, in der auf der linken Seite der englische original Text steht und auf der rechten Seite die deutsche Übersetzung. Ist ja schließlich ein deutsches Wikipedia hier ;) --Alien 16:17, 26. Jul 2004 (CEST)
- Siehe den Diskussionsthread direkt darüber. Meiner Meinung nach bringen Übersetzungen wenig, da Copyright != Urheberrecht.
- Eine deutsche Zusammenfassung steht eh im Artikel. Arved 21:05, 26. Jul 2004 (CEST)
nicht liberaler
Warum ist BSD nicht in jedem Falle "liberaler"? Liberal heisst "freier". Die BSD-Lizenz erlaubt es aus freier Software unfreie Software zu machen. Es kann jeder selber entscheiden. Aus diesem Blickwinkel erscheint die BSD-Lizenz nicht "freier", da dadurch der freie Quellcode auch unfrei werden kann. Es ist eine Frage der Definition von Freiheit. Aber so allgemein kann man das nicht stehen lassen. Thilo Pfennig 21:58, 25. Jan 2006 (CET)
- Die Lizenz ist freier weil sie es mehr Leuten erlaubt, die Software zu verwenden, einfache Mengenlehre, da brauch man keine Defintion von Freiheit :-) Arved 00:20, 26. Jan 2006 (CET)
- Das möchte ich bezweifeln, denn gerade diese Freiheit hält einige Ideologen davon ab, BSD-lizenzierte Software zu verwenden. Und außerdem: Wenn grenzt die GPL aus? Man munkelt, dass Sun Micrososytem sein OpenSolaris gar unter der GPLv3 lizenzieren möchte. Transnationale Konzerne grenzt die GPL also nicht aus... Ento 18:55, 5. Jan. 2008 (CET)
- Naja, "Ideologen" benutzen die BSD-lizensierte Software ja aus ideologischen Gründen nicht, und nicht weil es die Lizenz ihnen verbietet, das kann man als Argument so nicht zaehlen, es gibt auch "Ideologen" die GPL Software nach Möglichkeit vermeiden
- Wen die GPL ausgrenzt? Closed Source Projekte natürlich. Sun verwendet natuerlich lieber die GPL, weil sie verhindern wollen, das potentielle kommerzielle Konkurrenten sich aus ihrem Code bedienen arved 14:04, 6. Jan. 2008 (CET)
- Ganz einfach, die BSD-Lizenz ist freier weil sie weniger Einschränkungen enthält als bspw. die GPL. Vergleiche einfach mal die Länge der GPL mit der von der BSD-Lizenz. Die GPL erlaubt das gleiche wie die BSD-Lizenz - der Rest der GPL beschäftigt sich mit Verboten und Einschränkungen. Daher ist die Prädikation "liberaler/freier" durchaus angebracht. Ento 18:55, 5. Jan. 2008 (CET)
- Deine Aussage würde nur dann stimmen, wenn man die Freiheit des Anwenders der Software betrachten würde; es geht jedoch um die Freiheit der Software! Und die ist nur mit copyleft gesichert, z.B. durch die GPL-Lizenz. Das copyleft sichert der Software die Freiheit zu, nie wieder versklavt zu werden. BSD-lizensierte Software hingegen ist nur so lange frei, wie sie kein Dritter wieder versklavt. --46.103.193.239 23:47, 16. Mär. 2016 (CET)
bsd ist ne vollkommen idiotische lizenz. ich würde niemals source veröffentlichen, an dem evtl. veränderungen vorgenommen werden und irgendjemand einzeln davon profitiert und weder die allgemeinheit noch ich etwas davon habe. mich erinnert diese lizenz schon sehr an das zynische "arbeit macht frei". entweder closed source oder etwas gpl-artiges. alles andere ist nichts halbes und nichts ganzes. --217.84.40.96 08:44, 4. Dez. 2008 (CET)
- und wenn man einfach nur (wie im falle eines jdbc-drivers bei postgreSQL, im gegensatz zu mysql, welcher das danze projekt unter die gpl fesseln würde) eine api zur verfügung stellen will, nach dem motto "do with it what you want". GPL-Projekte können diese nutzen, ebenso wie closed-source Projekte. Keine Religionskriege und alle sind glücklich. (nicht signierter Beitrag von 78.42.63.115 (Diskussion | Beiträge) 12:05, 2. Jul 2009 (CEST))
- So wenig wehrhaft, wie es einige GPL Anhänger behaupten ist die BSD-Lizenz nicht. Die BSD-Lizenz gestattet z.B. nicht den Code unter eine andere Lizenz zu stellen. Damit ist eine Kombination aus BSD und GPL Code nur in Form eines Sammelwerkes möglich. --Schily 15:13, 11. Jul. 2010 (CEST)
- Du meinst natürlich: Sie gestattet es nicht, die ursprüngliche Lizenz aus dem Quellcode zu entfernen. Die BSDL enthält in keiner Version oder Geschmacksrichtung ein Copyleft, so wie du es hier versuchst anzudeuten. Auch kein schwaches! Das hat sie mit allen akademischen Lizenzen gemeinsam. Der Sinn dieser ewigen Diskussion erschließt sich mir allerdings nicht. Die akademischen Lizenzen legen den Wert auf die Freiheit des Entwicklers und Copyleft-Lizenzen legen ihn auf die Freiheit des Anwenders. Keine Art ist "freier" als die andere, nur auf eine andere Art frei. Daran ändert auch nix die Wiederauferstehung dieses Themas alle paar Monate zu begehen. --Trac3R 13:54, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Nun, es wird aus dem FSF Lager immer wieder behauptet, man könne die Lizenz unter der der BSD Code steht ändern. Diese Behauptung ist falsch, denn um die Lizenz ändern zu dürfen bedarf es der expliziten Erlaubnis durch den Rechteinhaber. Die kann ich aber nirgendwo im BSD-Lizenz-Text finden. Da man aber die Lizenz eines BSD Codes nicht ändern darf, kann man nicht wie es häufig behauptet wird, BSD Code als "Änderung" von GPL Code deklarieren und ein Abgeleitetes Werk produzieren das dann komplett unter der GPL steht. Die einzige zulässige Methode, die man aus den Darstellungen der diversen Juristen für die Kombinaion von BSD und GPL Code verwenden kann ist die Bildung eines Sammelwerkes aus der Kombination von zwei unabhängigen Werken. Die Wiederauferstehung dieses Themas könnte man vermutlich dann verhindern, wenn man die Hintergründe mal korrekt beschreiben würde. --Schily 16:31, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Auch wenn es fast zwei Jahre seit dem letzten Eintrag sind: Doch, das steht in der BSD-Lizenz drin. Die Liste der Lizenz-Bedingungen muss, auch bei Bearbeitungen, übernommen werden. Für mich ist das ein ganz klares Copyleft, es sei denn, die Übernahme der Bedingungen impliziere nicht notwendigerweise deren Gültigkeit (quasi als bloßes Zitat); aber dann würde sie auch keinen Sinn ergeben. Der große Unterschied zu den bekannten Copyleft-Lizenzen aus dem FSF-Lager besteht nur darin, dass keine Pflicht besteht, den Quellcode mitzuliefern. Zudem ist das Copyleft der BSD-Lizenz nicht viral, d.h. es wirkt nur auf Bearbeitungen, nicht auf damit kombinierte neue Programme/Module. Ein Kombinieren eines BSD-Programms mit einer GPL-Bibliothek könnte aber durchaus zu Kollisionen führen, da man einerseits die BSD-Lizenzbedingungen übernehmen muss, andererseits das gesamte Programm unter die GPL stellen muss. Evtl. ist es nur möglich, den auf BSD-Code basierenden Programmteil separat zu verbreiten, und dem Endnutzer die Verlinkung mit dem GPL-Code zu überlassen (z.B. durch das Makefile bzw. den Paketmanager). Im Vergleich mit Creative Commons würde ich BSD am ehesten mit CC-BY-SA vergleichen; dort wird die Lizenzgleichheit auch nur für Bearbeitungen, nicht jedoch für Sammlungen verlangt. Eine Sammlung könnte z.B. eine Webseite sein, in der CC- und andere Inhalte durch HTML-Code zu einem Dokument kombiniert werden, oder entsprechend auch eine Powerpoint-Präsentation oder ein LaTeX-Dokument. Eine virale Lizenz würde erfordern, die gesamte Webseite nun unter CC-BY-SA zu stellen, aber das verlangt diese Lizenz m.W. explizit nicht (und BSD natürlich auch nicht).--SiriusB (Diskussion) 18:07, 13. Mär. 2012 (CET)
Copyright von Lizenzen.
Darf man eigentlich eine solche Lizenz nach eigenen Vorstellungen verändern und nutzen? Oder sind da auch "Copyrights" Drauf ? Also dann natürlich unter einem anderem Namen, zB "Hans Dieter Free Software License" oder soetwas. Weil oft finde ich dass man einfach nicht die passende Lizenz zur Verfügung hat. --85.176.232.135 09:52, 17. Jan. 2007 (CET)
- Rekursion ist toll :-). Die BSD Lizenz wird in verschiedenen Versionen von unterschiedlichen Personen verwendet, es spricht also nichts dagegen das Hans Dieter den Wortlaut abwandelt. Du machst nur den Distributoren die Arbeit schwerer, die dann entscheiden muessen, ob sie die Hans Dieter Software verwenden duerfen oder nicht. Arved 12:49, 17. Jan. 2007 (CET)
3.,4. Klausel
Ich finde man sollte vielleicht die letzten beiden Klausen noch mal erklähren
... unter einer BSD-Lizenz
Häufig liest man auch: "das Programm steht unter einer BSD-Lizenz", wie soll man das verstehen, es gibt doch nur die EINE BSD-Lizenz, der welcher sich dieser WP-Artikel annimmt. Versteh ich da was falsch, oder gibt es noch weitere BSD-Lizenzen?
--Wikinger77 23:03, 16. Sep. 2008 (CEST)
- Wie du dem Artikel entnehmen kannst, gibt es die BSD-Lizenz mit einer verschiedenen Anzahl von Klauseln. Das wird damit gemeint sein. Viel häufiger wirst du allerdings die Formulierung "BSD-artige Lizenz" finden. --Trac3R 23:36, 16. Sep. 2008 (CEST)
es sollten beispiele in den artikel.
war nicht der ip-stack von windows irgend n bsd-kram? --217.84.40.96 08:45, 4. Dez. 2008 (CET)
- Und das hat jetzt genau was mit der Lizenz zu tun? Das gehört in die Artikel über die BSD Betriebssysteme. --Trac3R 15:14, 4. Dez. 2008 (CET)
Defekter Weblink (erledigt)
– GiftBot (Diskussion) 03:29, 12. Aug. 2012 (CEST)
- Mit der letzten Änderung des Artikels ist die Aktualisierung hinfällig geworden. --Hadibe (Diskussion) 19:30, 12. Aug. 2012 (CEST)
Offenlegung bei Interpreter Software
Im Artikel steht Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm oder eine Bibliothek verändert und dann binär verbreitet, ist nicht verpflichtet den Quellcode mitzuveröffentlichen.
Wenn man z.B den PHP Code verändert das Produkt auf eigenen kommerziellen Servern einsetzt, muss man dann den Code irgendwie veröffentlichen? Etron770 (Diskussion) 21:31, 19. Sep. 2013 (CEST)
BSD und abgeleitete Werke
Im Artikel stehen folgende Sätze: "Ein Programmierer, der ein unter einer BSD-Lizenz veröffentlichtes Programm oder eine Bibliothek verändert und dann binär verbreitet, ist nicht verpflichtet den Quellcode mitzuveröffentlichen. Jede Weiterverbreitung und Verwendung in nichtkompilierter oder kompilierter Form, mit oder ohne Veränderung muss jedoch weiterhin unter BSD-Lizenz erfolgen."
Das ist doch falsch, die BSD-Lizenz ist doch gerade keine Copyleft-Lizenz, abgeleitete Werke können durchaus unter anderen Lizenzbedingungen verbreitet werden - oder verstehe ich die Aussagen falsch? Siehe auch dieses Informationsdokument von BITKOM. (nicht signierter Beitrag von Bimberbube (Diskussion | Beiträge) 15:06, 12. Mär. 2015 (CET))
Überarbeiten „Unterlizensierung“
Abschnitt BSD-Lizenz#Unterlizensierung: Was ist mit diesem Wort gemeint? Unter Lizenzmanagement#Stufen des Lizenzmanagements ist Unterlizensierung synonym zu „Lizenzunterdeckung“. Das dem angesprochenen „Recht“ zur Unterlizensierung in Einklang bringen. Ist Copyleft (das im Artikel im Hinblick auf den Vergleich mit der GPL unbedingt angesprochen werden muss ist es ja in der Einleitung --09:51, 12. Aug. 2017 (CEST)) gemeint? Dieses ist nach meinem Verständnis wieder etwas völlig Anderes. Weiter wird angesprochen, von wem man „die Rechte erhält“ (vom Postboten?) – welche Rolle spielt es denn, von wem man „die Rechte erhält“, und inwiefern impliziert irgendeine der Lizenzen so etwas? gemeint wohl: Lizenzgeber, Bezug zu den Lizenztexten trotzdem noch dunkel --09:51, 12. Aug. 2017 (CEST) Es wird auch OSS angesprochen, wo ich aber auch nichts finden kann, was irgendetwas mit dem Abschnitt zu tun hätte. --Lückenloswecken! 19:08, 11. Aug. 2017 (CEST)
- Ohne das jetzt genauer vertieft zu haben: Durch das Copyleft gibt der Rechteinhaber spezifsche Rechte, die er/sie als Schöpfer eines (Teiles eines) Werkes inne hat, innerhalb des in der Lizenz definierten Rahmen ab. Das heißt etwa bei der GPL: Durch die Lizenzierung als GPL-Werk gibt der Schöpfer=Rechteinhaber die Rechte ab, jede weitere Veröffentlichung – vor allem auch in veränderter Form – abermals absegnen und lizenzieren zu müssen, wenn diese wiederum unter der GPL oder (wenn nicht explizit eingeschränkt, wie der Linux Kernel) unter einer neueren Version der GPL veröffentlicht wird.
- Bei der BSD-Lizenz ist das ja anderes. Da gibt es u.a. etwa die Namennennung, aber das war es auch schon. Somit hat der Schöpfer, Urheber, Rechteinhaber keine weiteren Rechte als die, dass sein Name genannt wird, wenn sein Code (oder Teile davon) von jemand anders verwendet werden.
- Das Problem ist ja hier der Mix aus verschiedenen Lizenzen. Wenn man einen BSD-Code in ein GPL-Werk integrieren würde, dann wäre das für den BSD-Code ja erst mal egal. Aber für die weitere Veröffentlichung entsteht ein Problem, denn für diese gelten dann die GPL-Regeln, die jedoch explizit nicht für den BSD-Teil gelten.
- Was "die Rechte erhalten" betifft: natürlich kann ein Autor Rechte an seinem Werk abgeben, z.B. verkaufen. Der Schöpfer ist dann nicht mehr im Besitz der Rechte, sondern der Rechteinhaber, der jedoch nicht der Urheber ist. Alles, was mit dem Code/Werk passiert, muss dann der Rechteinhaber absegnen.
- ‣Andreas•⚖ 13:13, 12. Aug. 2017 (CEST)
- Tja, danke, habe da ohne vollen Durchblick herumediert und komme so dem Durchblick wohl näher. Was aber mit „Unterlizensierung“ gemeint sein könnte…
… Der Artikelabschnitt, mit dem ich hier kämpfe, wurde am 20. Juli 2010 von Benutzer:Schily im Verlauf eines Edit-wars eingefügt, der schließlich zu seiner/ihrer derart gründlichen Sperrung führte, dass man von ihm/ihr anscheinend nicht mehr in Erfahrung bringen kann, was er/sie gemeint hat. Ich erwäge also, den Abschnitt komplett zu entfernen, wozu entsprechende Zweifel beitragen, wieviel er/sie sich bei seinen/ihren Beiträgen gedacht hat. --Lückenloswecken! 22:55, 12. Aug. 2017 (CEST) … nun passiert --Lückenloswecken! 01:08, 14. Aug. 2017 (CEST)
Copyleft
Es wird erklärt, es gäbe kein Copyleft, da der Quellcode nicht mitverbeitet werden müsse -- allerdings beschreibt Copyleft den Zwang, die selbe Lizenz zu wählen, nicht den Zwang, den Quellcode zu veröffentlichen (sofern dass nicht Teil der Lizenz ist, die per Copyleft erzwungen wird).
Hier müsste entweder -- wie üblich -- argumentiert werden, dass weiterverbreiteten Kopien zwar die BSD und die Angabe der Autoren als Hinweis auf die Quelle des früheren Werkes beigelegt werden muss, diese aber dadurch nicht zwangsweise auf die Kopie anwendbar ist; oder man muss den Copyleft bejahen, beides gleichzeitig wie aktuell beschrieben kann nicht sinnvoll argumentiert werden.
--2001:A62:11D7:93F1:5B9:CC1E:1C16:B327 00:27, 7. Okt. 2017 (CEST)