Diskussion:Bachelor of Laws im angelsächsischen Rechtskreis

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Dies ist die Übersetzung des Artikels aus der englischen Wikipedia und behandelt ausschließlich den Bachelor of Laws in Rechtsordnungen des angelsächsischen Rechtskreises. von Vorderseite hierher verschoben --Otberg 20:15, 30. Okt. 2011 (CET)

Überarbeitung des Abschnittes Kanada

In dem Abschnitt fehlt es an Belegen. Vermeintliche Einzelnachweise sind unzulässige Links zu en.wp. Besonders logisch erscheint mir der Abschnitt ebenfalls nicht, aber beim kurzen Überfliegen von en.wp konnte ich keine gravierenden Fehler feststellen. Gruß. --Tavok (Diskussion) 21:11, 1. Mai 2012 (CEST)

Habe versucht, die (mir aus eigener Erfahrung bekannten) Zusammenhänge beim kanadischen Jurastudium zu verdeutlichen. Langfristig muss aber noch mehr am Artikel getan werden - der akademische Grad des J.D. ist momentan dabei, den bisher verliehenen Grad des LL.B. weltweit (außer in Europa, Québec, Südafrika und auf dem indischen Subkontinent) zu verdrängen. Besonders weit fortgeschritten ist dieser Prozess außer in den USA und Kanada auch in Australien, Hong Kong, Singapur und auf den Philippinen, wo bereits heute die Mehrzahl der Jurastudenten erst nach einem Bachelor-Abschluss in einem anderen Fach zum Jurastudium zugelassen wird. Die beschriebene, stets weitere Jurisdiktionen erfassende, Entwicklung sollte sich daher im Artikel selbst, vor allem aber auch im Lemma des Artikels niederschlagen. Ich schlage vor, den Artikel in "Juristische Ausbildung im angelsächsischen Rechtskreis" umzubenennen, denn diese führt immer häufiger nicht mehr über einen "Bachelor of Laws".136.8.33.69 13:00, 5. Jun. 2012 (CEST)

Liebe Freunde,

man wird hier ja ausdrücklich zur Überarbeitung unklarer Passagen des Artikels aufgefordert - insbesonere bzgl. der für den in der vorliegenden Form für den Außenstehenden fast unverständlichen Abschnitt zur juristischen Ausbildung in Kanada. Weil ich diesbezüglich aus eigener Erfahrung über Primärkenntnisse verfüge, hatte ich mir die Mühe gemacht, die aufgeführten Informationen in eine auch für den Leser ohne Vorkenntnisse verständliche Form zu bringen und zumindest die gröbsten inhaltlichen Mängel zu beseitigen. So kann beispielsweise ein Inhaber eines kanadischen J.D.-Abschlusses selbstverständlich als "Jurist" arbeiten - fast alle kanadischen Firmenjuristen sind auf diesem Weg in ihre Position gekommen. Der Text behauptet aber irrtümlicherweise das Gegenteil, weil hier fehlerhaft aus der englischen Wikipedia übersetzt worden ist - "lawyer" bedeutet nicht "Jurist" sondern "Rechtsanwalt".

Auch die Passagen bzgl. des "Second Entry"-Systems sind in der vorliegenden Form für den Nicht-Eingeweihten komplett unverständlich.

Da ihr es aber für nötig hieltet, meine mühsam in den Text hineingefrickelten Änderungen komplett zu revertieren und jetzt wieder die vorherige kaum verständliche Textfassung erscheint, werde ich mir ganz gewiss nicht noch einmal die ganze Mühe machen und erneut eine korrigierte Version erstellen. Wenn ihr etwas verbessern wollt, Gutwillige Bearbeiter aber nicht gewähren lasst, macht doch einfach Euren Dreck alleine...136.8.33.68 12:21, 8. Jun. 2012 (CEST)

Liebe IP, von der Kritik muss ich mich angesprochen fühlen, insofern will ich darauf auch antworten: Zunächst lässt sich jeder Revert auch unproblematisch wieder rückgängig machen. Was allerdings nicht geht, ist hier Änderungen ohne jede Begründung bzw. mit Leerformeln ("Klarstellung") einzufügen. Es geht hier darum belegtes Wissen zu sammeln (Siehe auch WP:Q und WP:ZQ) Soweit es mir möglich ist, google ich irgendwelche unbelegten Änderungen oder schaue in andere WP. Aber irgendwo hat alles seine Grenzen und wenn es unbelegte Änderungen sind, die ich nicht überprüfen kann, ist irgendwo der Goodwill aufgebraucht. Wenn es keine ordentlichen Quellen gibt, warum dann nicht wenigstens einfach von vorneherein auf der Disk eine kurze Erklärung zu den Änderungen schreiben? Gruß. --Tavok (Diskussion) 13:09, 8. Jun. 2012 (CEST)

Also ich denke eigentlich nicht, dass ich durch meine doch sehr moderaten Änderungen den vorhandenen Goodwill aufgebraucht habe; dennoch bedanke ich mich für die schnelle Reaktion. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht die Absicht habe, in diesem Artikel hier irgendwelche kontrovers diskutierten Positionen "durchzusetzen", was ja andere Autoren gelegentlich bei ideologisch befrachteten Wikipedia-Kontroversen tun. Das Thema "Juristenausbildung in Kanada" gehört meines Wissens aber nicht zu diesen umstrittenen Thematiken. Stattdessen geht es mir hier einfach nur darum, die Sachlage so darzustellen, dass man sie auch ohne Vorwissen verstehen kann.

Um jetzt nicht wieder in den Artikel selbst einzugreifen, stelle ich das Grundgerüst nunmehr hier dar:

1. Das Lemma "Bachelor of Laws im angelsächsischen Rechtskreis" ist insofern unglücklich, da weite Teile des angelsächsischen Rechtskreises den "Bachelor of Laws", der tatsächlich einstmals der Brot-und-Butter-Abschluss für Juristen in diesen Jurisdiktionen war, überhaupt nicht mehr kennen. In den Vereinigten Staaten wird der Abschluss seit den siebziger Jahren nicht mehr verliehen, in Kanada nur noch von Universitäten französischer Sprache, welche gerade kein "angelsächsisches Recht" sondern das (auf dem prä-napoleonischen französischen Recht beruhende) Recht der Provinz Québec unterrichten. Auch in Australien, Hong Kong, Singapur und auf den Philippinen befindet sich der Bachelor of Laws auf dem Rückzug, wird aber noch an ca. 40% der Jura-Absolventen verliehen.

2. Stattdessen erhalten Juristen nunmehr meistens den degree des "Juris Doctor", der aber kein Doktorat im herkömmlichen Sinne darstellt, da nur Kurse besucht, Referate gehalten, Klausuren geschrieben, aber keine Doktorarbeit erstellt wird.

3. Um zum (normaler Weise dreijährigen) "Juris Doctor"-Kurs zugelassen zu werden, braucht man in den Vereinigten Staaten IMMER einen Bachelor-Abschluss in einen anderen Fach (mit weit überdurchschnittlichem Notendurchschnitt). In Kanada hingegen ist es (zumindest theoretisch) möglich, auch im Second-Entry-Verfahren in den J.D.-Kurs aufgenommen zu werden; das heißt, man studiert zuerst ein anderes Fach und kann dann, bei wirklich HERAUSRAGENDEN Teilprüfungsergebnissen, schon vor Abschluss dieses Studiums in den J.D.-Kurs wechseln. Dies passiert aber nur äußerst selten - in der Realität haben 99,9% aller juristischen Studienanfänger auch in Kanada bereits einen abgeschlossenen Bachelor in einem anderen Fach - und wegen des scharfen Wettbewerbs um die Jurastudienplätze haben viele auch schon bis zum Erhalt eines Masters weiterstudiert, da dies ihre Zulassung zum Jurastudium erleichtert, ihre Gesamtstudienzeit aber natürlich verlängert.

4. Ein Absolvent eines juristischen Studiums gilt überall im angesächsischen Raum als Jurist, egal ob er nun mit einem J.D. oder einem LL.B. graduiert ist. Damit er aber als Anwalt arbeiten kann, müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die sich von Land zu Land, manchmal auch von Bundesstaat zu Bundesstaat (US, AUS) oder Provinz zu Provinz (CDN) unterscheiden - in einigen Jurisdiktionen muss nur noch das Bar Exam bestanden werden, in anderen müssen noch langwierige theoretische und praktische nachuniversitäre Lernphasen absolviert werden. Dies gilt dann aber für J.D.- wie für LL.B.-Absolventen gleichermaßen, so dass sich die beiden Abschlüsse wirklich nur durch die Voraussetzungen für die Studienzulassung voneinander unterscheiden.136.8.33.68 15:17, 8. Jun. 2012 (CEST)

Zitat aus dem Artikel: " Im englischsprachigen Teil Kanadas und in den USA endet die allgemeine Schulbildung nach der 10. Klasse. Hingegen findet in europäischen Ländern in der Regel die Vorbereitung auf die Hochschulausbildung in der Oberstufe, nach der 10. Klasse statt. Daher sind auch die allgemeinen Bachelor-Programme an US-amerikanischen Hochschulen – Colleges/Universitys – in der Regel vierjährig. Sie enthalten auch den allgemeinbildenden Teil, der andernorts in die Oberstufe integriert ist.)

Diese Aussage stimmt nicht mit meiner Erfahrung überein - in den Vereinigten Staaten und auf den Philippinen, in Anglo-Kanada, Schottland, Irland, Australien, Hong Kong und Singapore endet der Schulunterricht nicht mit der 10. sondern erst mit der 12. Klasse. In England und Wales sind sogar 13 (!) Schuljahre zur Universitätszulassung vonnöten (mit Ausnahmen). Selbst in Québec (welches aber nicht zum angelsächsischen Rechtsraum gehört) müssen 11 Schuljahre absolviert werden, bevor mit dem studienvorbereitenden Cégep-Kurs begonnen werden kann.136.8.33.69 14:01, 11. Jun. 2012 (CEST)

http://en.wikipedia.org/wiki/Executive_Juris_Doctor_%28degree%29#Executive_Juris_Doctor136.8.33.69 14:54, 18. Jun. 2012 (CEST)

http://en.wikipedia.org/wiki/Legal_education136.8.33.69 15:13, 18. Jun. 2012 (CEST)

Als "Qualifying Law Degree" ist im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland keineswegs nur ein LL.B. tauglich; es kann je nach Universität und konkretem Kursinhalt genauso gut auch ein B.A., B.Sc., M.A. oder LL.M. sein. Hier eine Liste der Universitäten, welche "Qualifying Law Degrees" anbieten; die Bezeichnung des jeweils einschlägigen Studiengangs findet man hier unter dem Header "Degree":

http://www.sra.org.uk/students/courses/qualifying-law-degree-providers.page

Da der LL.B. nur eine unter verschiedenen Alternativen der Juristenausbildung im angelsächsischen Rechtskreis darstellt, sollten wir das Lemma des Artikels zu "Juristenausbildung im angelsächsischen Rechtskreis" verändern, da dies den übergeordneten Begriff darstellt.136.8.33.71 19:34, 19. Okt. 2012 (CEST)