Diskussion:Bagatellgrenze
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Wer setzt die Bagatellgrenze fest? Derjenige der die Forderung hat, oder derjenige der Zahlungspflicht hat? Nach logischem Ermessen kann nur der Foderungsberechtigte gegenüber dem Zahlungspflichtigen seine Forderung zur Bagatelle erklären und auf die Zahlung verzichten. Umgekehrt wäre es für den Zahlungspflichtigen einfach und wirtschaftlich geboten seine Schuld als Bagatelle zu erklären und die Zahlung mit Hinweis auf die Bagtellgrenze zu verweigern. Beispiel: Ich kaufe Brötchen für 90 Cent und erkläre dann der Verkäuferin, dass meine Bagatellgrenze bei 1 Euro liegt und ich daher nicht bezahlen werde. --79.196.3.41 19:02, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Nur damit nicht irgend ein Gerücht in die Welt gesetzt wird: Die sog. Bagatellgrenze legt logischerweise immer nur derjenige Fest, der die Forderung hat. Alles andere wäre ja noch schöner! Bei Behörden dürfte diese Grenze so zwischen 1,50 bis 5 Euro liegen. Nur, verlassen würde ich mich darauf. Bezahlen ist immer noch besser, als einer Vollstreckung ausgesetzt sein! --Pelz 00:41, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Es gibt Beispiele dafür, dass es Bagatellgrenzen gibt die der Zahlungspflichtige definiert. Siehe den Rückvergütungsanspruch beim Agrardiesel.
- Ich korrigiere mich. Es ist tatsächlich auch so, dass u.U. der Gesetz- oder Verordnungsgeber eine Bagatellgrenze festlegt, die sich gegen den Zahlungspflichtigen richtet. D.H. hat der zuviel gezahlt bekommt er u.U. nichts zurück, wenn der Betrag unterhalb der Bagatellgrenze liegt. --Pelz 15:16, 10. Aug. 2008 (CEST)
- Es gibt Beispiele dafür, dass es Bagatellgrenzen gibt die der Zahlungspflichtige definiert. Siehe den Rückvergütungsanspruch beim Agrardiesel.