Diskussion:Bayerisches Konkordat (1924)
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.Inhalt bezogen auf die Hochschulen
So wie ich Artikel 3 § 5: "Der Staat unterhält an den Universitäten [...] in einem für das erziehungswissenschaftliche Studium zuständigen Fachbereich je einen Lehrstuhl für Philosophie, für Gesellschaftswissenschaften und für Pädagogik, gegen deren Inhaber hinsichtlich ihres katholisch-kirchlichen Standpunktes keine Erinnerung zu erheben ist. Bei der Besetzung dieser Lehrstühle gilt § 2 entsprechend." (Hervorhebung von mir. § 2 gesteht dem Bischof das Recht zur Erinnerung zu) lese, müssen nicht nur an den theologischen Fakultäten (Art. 3 § 2) die Professoren durch den Bischof "abgesegnet" werden, sondern auch an den hier genannten Bereichen der Erziehungswissenschaften. Ich kann das fast nicht glauben, weshalb ich gerne noch eine weitere Meinung lesen würde, bevor ich das in den Artikel aufnehme. --Qaswed (Diskussion) 10:00, 9. Mai 2014 (CEST)
weblinks fehlerhaft
Die beiden Verweise unter der Überschrift "Weblinks" führen zu je einer Fehlermeldung. Kann das jemand richten?
Ponderable 10.10.2018
Hoegner einziger Ministerpräsident der SPD?
Zitat aus dem Abschnitt "Innerstaatliche Umsetzung 1925": "In der Schlussdebatte griff der frischgebackene Abgeordnete Dr. Wilhelm Hoegner, der bisher einzige Ministerpräsident der SPD, ..."
Das ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Konkordat irrelevant, sondern auch noch inhaltlich falsch, siehe Regierung Hoffmann 1919/20. (nicht signierter Beitrag von 2003:E5:9705:8000:60B2:27CB:C3A2:9770 (Diskussion) 20:49, 2. Apr. 2021 (CEST))
- Erledigt. -- Robert Weemeyer (Diskussion) 21:34, 2. Apr. 2021 (CEST)