Diskussion:Bayerisches Mediengesetz
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GVBl - offizielles Kürzel
Das offizielle Kürzel des bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatts lautet GVBl (ohne Punkt). Das war bisher im Artikel richtig. Neuerdings ist es falsch.--Rolaman (Diskussion) 19:29, 7. Feb. 2016 (CET)
Der Absatz Rundfunkstaatsvertrag ist obsolet
Die weitschweifenden Ausführungen zum Rundfunkstaatsvertrag sind nicht mehr aktuell, der Rundfunkstaatsvertrag ist inzwischen vom Medienstaatsvertrag abgelöst worden. Auch etliche andere Aspekte in dem Artikel Bayerische Mediengesetz sind veraltet.--Pimpinellus(D) • 09:44, 17. Nov. 2020 (CET)