Diskussion:Beamten-Wohnungsverein
Möglicher Artikel
Hier einige Fundstellen und Material für einen Ausbau zum Artikel (statt der BKL):
Das Genossenschaftsgesetz von 1889 führte eine beschränkte Haftpflicht für die Mitglieder einer Genossenschaft ein. Zuvor war nur eine unbeschränkte Haftpflicht zugelassen. Zudem erhielten die Genossenschaften Kredite der Landeskreditanstalten aus Mitteln der ebenfalls 1889 geschaffenen Invaliditäts- und Rentenversicherung. Durch die Aufhebung der Sozialistengesetze wurden Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften möglich [[1]], für Beamten gab es eigene Zuschüsse des Reiches. [2] Die Behörden leisteten Baugenossenschaften finanzielle Hilfe beim Häuserbau, befreiten von gewissen Gebühren und Steuern und ermöglichten Hypotheken zu günstigen Bedingungen. [3] Die Kommunen teilten den Genossenschaften städtische Grundstücke zur Bebauung zu (meist zur Pacht), erleichterten Formalitäten und bezuschussten die Aktivitäten der Genossenschaftsverwaltung. [4] --Stobaios 16:03, 13. Jan. 2017 (CET)