Diskussion:Bedrohung

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Der geneigte Leser weiß nach Lesen des Artikels zwar wie das Gesetzt eine Bedrohung bestraft. Eine Definition des Begriffs ist aber immer noch nicht gegeben. --Wiki-Chris 09:12, 23. Aug. 2007 (CEST)

Selbiges Problem hab ich als engagierter Leser auch :-( --elTom Diskussion 16:47, 5. Sep. 2007 (CEST)
Ich auch! --78.50.57.139 17:05, 5. Mai 2008 (CEST)

Bedrohung ist noch mehr! Z.B.: Bedrohung der USA durch Terroristen, Bedrohung eines Softwaresystems durch Hacker, ... Paramaeleon 11:37, 13. Nov. 2007 (CET)

Text überarbeitet und Definition allgemeiner gehalten. --Angeleyez 12:42, 25. Mai 2009 (CEST)
Eine Bedrohung ist eine ernste Gefährdung mit der bloßen Möglichkeit, dass [...] ein Eintritt der Gefährdung des angegriffenen Rechtsgutes entstehen kann. Häh? Sicher, dass das so passt? --178.250.160.218 13:55, 13. Dez. 2013 (CET)
Für mich auch nicht verständlich. Was bedeutet denn "ernst"? Das bedeutet, es müsste ja eine tatsächliche Gefährdungslage vorherrschen. Zum Beispiel in der Wüste zu sagen, ich ertränke dich, kann ja garnicht ernstlich sein. Aber soweit ich das aus dem Gesetztestext gelesen habe spielt das garkeine Rolle, wie ernstlich eine Äußerung oder eine Handlung oder ein Unterlassen ist. Eine Drohnung ist von gesetzeswegen immer ernstlich. Das Gesetz definiert auch nicht, was eine Drohnung ist. Das bleibt also der Rechtssprechung überlassen, was eine Drohnung ist. Das führte bisher zu keiner eindeutigen Rechtslage und mir scheint, die deutsche Justiz ist auch nicht sonderlich daran gelegen, hierbei für Rechtssicherheit zu sorgen. Im Endeffekt kann alles eine Drohnung sein und ist somit an keinem Rechtsgrundsatz gebunden. [16.01.2018 CEST]