Diskussion:Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Ich habe den Satz: "Es darf sich nicht um eine verkappte Befristung handeln" bei dem Abschnitt Aufhebungsvertrag raus genommen. So formuliert ist er nicht richtig, weil die Befristung eines unbefristeten Vertrags nach BAG zulässig ist, wenn ein Sachgrund für die Befristung vorliegt. Dieses doch sehr spezielle Sonderproblem aber richtig zu erklären führt nach meiner Meinung aber zu weit und sprengt den Rahmen.

Ansonsten: für die Systematik des Arbeitsrechts wichtiger Text. Man sollte überlegen ob man zum Spnderproblem § 613a noch was macht, bei dem ja auch ein Arbeitsverhältnis zwar nicht als solches endet aber immerhin von Gesetzes wegen die Vertragsbeziehung zum Veräußerer. Zum schwierigen Problem Betriebsübergang gibt es (so weit ich es übersehe) ohnehin noch nichts.

Fidelfreiburg 19:19, 29. Jul 2004 (CEST)

Mit Herausnahme bin ich einverstanden, zumal es da in der Tat endlose Probleme (Verlängerung der Probezeit etc.) gibt, die den Rahmen der Enzyklopädie sicher sprengen; und der Einwand gegen die Formulierung ist auch richtig (müßte "sachgrundlos" hinzufügen). Zu Überarbeiten ist wirklich auch noch einiges; es fehlt zum Beispiel auch noch die auflösende Bedingung. Ich habe jetzt erst einmal den bislang auch noch bestehenden Artikel "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" integriert (waren nur Stichworte).

613a sollte imho ein eigener Artikel sein, da das Arbeitsverhältnis ja in der Tat nicht endet; sollte man aber wirklich mal schreiben...

Talaborn 19:41, 29. Jul 2004 (CEST)

Andere Tatbestände die ein Arbeitsverhältnis beenden?

Ist es gesichert, dass es nicht noch weitere Tatbestände gibt, die ein Arbeitsverhältnis beenden? Quellen?

Ist das Erreichen einer Altersgrenze nicht auch ein Tatbestand für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses?

Nein, die Altersgrenze spielt nur in Ausnahmefällen, wie z.B. bei Piloten wegen der Flugtauglichkeit, eine Rolle, da es sonst gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Der Befristungsabschnitt und der folgende Abschnitt sollten neu gestalltet werden, denn laut Teilzeit- und Befristungsgesetz gehören die Abschnitte zusammen:

1. Befristung ohne Grund (Achtung wegen der Verlängerungsvereinbarung, da sonst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht)

2. Befristung aus bestimmten Grund z.B. Schwangerschaftsvertretung (wenn die Mutti wiederkommt ist die Vertretung überflüssig).

Es gibt sogar in der Praxis die Hadhabe, das die Befristung als Probezeit genommen wird. Wenn der Arbeitnehmer nicht gefällt, wird einfach die Frist abgewartet.

Morgaine le Fey 22:43, 13. Jun. 2010 (CEST)

wie sieht es aus wenn ein Arbeitnehmer Kündigt und dann krank wird ist der Arbeitgeber zuständig für lohnvortzahlung oder die Krankenkasse ,und wie ist dann die Kündigung wiewird sie dadurch auf gehoben und muss mann dann eine neue kündigung schreiben (nicht signierter Beitrag von 91.62.234.168 (Diskussion) 17:12, 10. Mai 2011 (CEST))