Diskussion:Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD)
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Der Artikel „Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD)“ wurde im August 2022 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?“ vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 19.08.2022; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels. |
Falsches Datum?
Befehl Nr. 3 „Abgabepflicht einer Erklärung aller deutschen juristischen und physischen Personen, die Eigentum, Rechte oder Interessen im Ausland besitzen“ vom 5. Januar 1945: Ich vermute im Januar 1945 hat der Oberste Chef der SMAD noch keine Befehle erteilt, da er ja erst ab 9. Juni 1945 im Amt war. --Rotkraut (Diskussion) 17:40, 20. Aug. 2022 (CEST)
- Danke für den Hinweis, @Rotkraut, ich habe es korrigiert. --Sebastian Wallroth (Diskussion) 13:53, 21. Aug. 2022 (CEST)