Diskussion:Befehls- und Kommandogewalt

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Redundanz

Ich halte die Artikel Befehls- und Kommandogewalt, Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt sowie Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zumindest in weiten Teilen für redundant. Sie sollten unter dem Artikel "Befehls- und Kommandogewalt" zusammengefasst werden. Die übrigen angesprochenen Artikel sollten auf diesen weitergeleitet werden. Wie seht Ihr das? --Nixx 12:37, 6. Sep. 2008 (CEST)

Den ersten Teil (Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt hier integriert) habe ich bereits umgesetzt. --Nixx 16:58, 6. Sep. 2008 (CEST)

Begriff "Kommandogewalt"

Hallo, in der Einleitung wird der Begriff "Kommandogewalt" als "materielle Kompetenz zur militärisch-technischen Truppenführung und -ausbildung" beschrieben. Das erklärt einem Laien so ziemlich wenig, da er erstmal wissen muss, was unter "materielle Kompetenz" zu verstehen ist, dann was "militärisch-technisch" bedeutet und wie dies wiederum im Kontext mit Truppenführung und -ausbildung gemeint ist. Könnte man das nicht eventuell vereinfachen? Ich bin zwar auch nur ein Laie in dieser Hinsicht, aber wenn ich es richtig verstanden habe, beschreibt Befehlsgewalt, dass man Befehle erteilen darf, während Kommandogewalt (im Sinne von kommandieren) die Entscheidungsgewalt über die Art und Weise der Ausführung des Befehls meint.

Der Einleitungssatz wird mit einer Webseite belegt, obwohl diese Webseite selbst auf eine Quelle verweist. Vielleicht sollte man diese Quelle im Artikel angeben. "(siehe Raap, JuS 1996, 981)"

-93.130.125.245 07:11, 8. Nov. 2016 (CET)


Therese Giehse / Mutter Courage

Warum werden Kommandierungsgefehle über Rechnungsführer/Zivilverwaltung geführt? Irgendjemand hätte doch die Leute über die Idee, einmal ungedacht, informieren können: Wenn die Leute weg sind, die abkommandiert wurden, dann zahlen die Rechnung dafür nicht die, wo die angeblich vorher waren. (nicht signierter Beitrag von 2001:4DD7:DB2F:0:D97F:8D76:4EC0:7844 (Diskussion) 20:36, 30. Jan. 2022 (CET))