Diskussion:Befreiungsversicherung

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Berufsständische Versorgungswerke

Ist es wirklich richtig, dass es heute keine "Befreiungsversicherungen" mehr gibt?

Angehörige bestimmter Berufsgruppen (Ärzte, Anwälte, Steuerberater u.a.m.) haben doch auch im Angestelltenverhältnis nach wie vor die Möglichkeit, sich in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung zu versichern und dafür von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches [SGB VI].

--Sprotte57 (Diskussion) 22:43, 15. Jan. 2016 (CET)