Diskussion:Bereitschaftsdienst

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Wie viele Artikel sind sinnvoll?

Die Artikel Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft überschneiden sich stark. Sie haben die Bereiche Öffentlich-Rechtlicher Arbeitsschutz, Indidualrecht, Betriebsverfassungsrecht gemeinsam.
Für die Schwerpunkte Gesundheitswesen, Transportgewerbe, ... könnte man sich sogar noch weitere, eigenständige Artikel vorstellen, ferner gibt es da noch die Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, ...
Andererseits entstehen durch viele Artikel Dopplungen, Widersprüche und Aktualisierungsprobleme. Vor diesem Hintergrund wäre sogar 1 Sammelartikel unter dem Lemma Bereitschaftsdienst besser, selbst wenn er groß würde. -- Simplicius 23:31, 30. Jul. 2007 (CEST)

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Schweiz

Nachdem hier auch der schweizerische Begriff Pikettdienst aufgeführt ist und auch die Situation in Österreich beschrieben wird, wäre ein "Beitrag" zur Schweiz sicherlich auch sinnvoll. Leider bin ich nicht in der Lage, das zu leisten (ich habe nach Antworten gesucht ;-)). Dies also nur als Anregung. Erik

Ministerratsbeschluss zu neuer EU-Arbeitszeitrichtlinie

Es gibt derzeit überhaupt keine Veränderungen bezüglich des deutschen Rechts. Bisher hat sich nur der EU-(Minister-)Rat am 9. Juni 2008 darauf verständigt, eine veränderte Arbeitszeitrichtlinie vorzuschlagen. Dieser Vorschlag muss aber erst durch das Rechtsetzungsverfahren. Dabei muss vor allem das Europäische Parlament zustimmen, ehe die vorschlagene Richtlinie in Kraft treten kann.

Aber auch dann hätte die Richtlinie keine unmittelbare Wirkungen auf Deutschland. Die Richtlinie setzt Mindeststandards bezüglich der Arbeitzeit, die erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz hat diese Standards bereits verwirklicht. Der deutsche Gesetzgeber ist keineswegs verpflichtet, das Arbeitszeitgesetz zu lockern, nur weil es nicht gegen eine EU-Richtlinie verstoßen würde, bezüglich der Bereitschaftszeit zwischen aktiver und nicht aktiver Arbeitszeit zu unterscheiden.Gunilla 21:04, 11. Jun. 2008 (CEST)

Natürlich gibt es keine unmittelbaren Auswirkungen auf das deutsche Recht. Es werden aber Rahmenbedingungen geschaffen, die prinzipiell eine Lockerung des deutschen Rechts ermöglichen (vorher stand die Arbeitszeitrichtlinie einer solchen Lockerung entgegen).
Außerdem, wichtiger noch: es handelt sich hier zwar um eine deutschsprachige Wikipedia, sie hat aber den Anspruch, auch die Situation in anderen Staaten angemessen zu beschreiben. Von daher gehören europäische Rahmenbedingungen, und konkrete Pläne zu ihrer Änderung, eindeutig in den Bereich relevanter Themen.
Oder gibt es da irgendeinen Widerspruch???
Wenn hier keine anderslautende Begründung angegeben wird, werde ich eine entsprechende Erläuterung der Thematik wieder einfügen. --Carolin 17:44, 13. Jun. 2008 (CEST)
Bevor hier irgendwelche Erläuterungen aufgenommen werden, sollte man sich zunächst über den genauen Inhalt der Einigung im Ministerrat informieren. Die Pressemitteilung des Rates dazu ist allgemein gehalten. Es wird mitgeteilt, dass zunächst eine Kommission damit beauftragt wurde, einen Text für den Richtlinienentwurf zu formulieren. Ansonsten habe ich dazu bisher nur Sekundärquellen gefunden, welche den Sachverhalt bereits interpretierend wiedergeben. Pressemitteilungen von Ausschussmitgliedern des zuständigen Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten beim Europaparlament widersprechen sich teilweise. Es wird bereits politischer Widerstand angekündigt.
Insgesamt bin ich skeptisch, dass es zweckmäßig ist, die politischen Bestrebungen, die Arbeitszeitrichtlinie zu ändern, in dem Artikel anzusprechen, der in erster Linie versucht, die gültige Rechtslage darzustellen.
Herauszustellen wäre auf jeden Fall, dass es sich um Bestrebungen auf der politischen Ebene handelt, die noch nicht in Kraft sind. Herauszustellen wäre außerdem, dass eine Europa-Richtlinie keine unmittelbaren Rechtswirkungen für Deutschland oder andere Mitgliedsstaaten hat. Dies war in der von mir kritisierten Passage sachlich falsch dargestellt. Außerdem sollten die europarechtlichen Fragen nicht in einem Gliederungspunkt dargestellt werden, der sich mit der nationalen deutschen Rechtslage befasst. Gunilla 21:24, 13. Jun. 2008 (CEST)
Die Sekundärquellen zumindest geben ein in sich schlüssiges und soweit ich es sehe weitgehend widerspruchsfreies Bild. Es ist nicht weiter erstaunlich, dass die geplante Änderung je nach Standpunkt als Verbesserung oder Verschlechterung dargestellt wird, je nachdem welche Aspekte hervorgehoben werden, und dass sich teilweise politischer Widerstand bildet. Politische Bestrebungen um Änderungen wichtiger Richtlinien sind durchaus gegenwartshistorisch und politisch bedeutsam. Da diese Bestrebungen vom Ministerrat der 27 EU-Staaten ausgehen, sind sie eindeutig WP-relevant.
Ich arbeite den Aspekt jetzt in einen eigenen Abschnitt bzgl. europäischer Rahmenbedingungen erneut ein. Verbesserungen an Formulierung und Wortwahl sind natürlich willkommen, und erst recht sachliche Korrekturen, wo immer dies erforderlich sein sollte. Die Passage ganz zu streichen halte ich nicht für angebracht. (Sofern/sobald jemand die gesamte Thematik überblickt, wäre es vielmerh sinnvoll, einen eigenen Artikel Arbeitszeitrichtlinie anzulegen, der die europäischen Rahmenbedingungen zur Gänze darstelllt.) --Carolin 06:12, 14. Jun. 2008 (CEST)
Der neue Abschnitt ist o.k.; ich habe kleinere Korrekturen und vorgenommen und Links eingefügt. Gunilla 11:07, 14. Jun. 2008 (CEST)
Klasse. Ich habe mich jetzt auch an die Arbeit zur Arbeitszeitrichtlinie gesetzt. ...Mitarbeit ausdrücklich erwünscht...  :-) --Carolin 11:24, 14. Jun. 2008 (CEST)

Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Bereitschaftsdienst

wie stehts mit dem neuen EUGH -Urteil...Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit....??? (nicht signierter Beitrag von 62.159.193.10 (Diskussion) 12:57, 31. Mai 2010 (CEST))

Welches neue EuGH Urteil meinst Du? Der EuGH hat bereits vor 10 Jahren am 3. Oktober 2000 mit der SIMAP-Entscheidung (C-303/98) festgestellt, dass Bereitschaftsdienst in Form der Anwesenheitsbereitschaft Arbeitszeit ist. Diese Entscheidung wird in dem Artikel behandelt. Dieses Urteil ist unverändert gültig, mir ist nicht bekannt, dass sich seitdem etwas grundlegend neues getan hätte. In der Rechtssache C-151/02 (Jaeger) vom 9. September 2003 wurde noch klargestellt, dass Bereitschaftsdienst auch dann Arbeitszeit ist, wenn - wie in Deutschland im öffentlichen Dienst üblich - Bereitschaftsdienst in Form der Anwesenheitsbereitschaft nur angeordnet werden darf, wenn die zu erwartende aktive Zeit höchstens 49% des Dienstes ausmacht. --Arpinium 21:43, 31. Mai 2010 (CEST)