Diskussion:Berufsschulreife
es gibt auch noch die erweiterte Berufschulreife. Sie entspricht einen erweiterten Hauptschulabschluss nach dem freiwilligen 10. Schulbesuchsjahr in einem Berufsgrunschuljahr bzw in einer 10. Hauptschulklasse mit befriedigenden Leistungen und ohne schriftliche Prüfungen.
Ph. Mevius 22.03.2007
Besuch einer entsprechenden Berufsschule
Auch ohne Berufsschulreife kann die Berufsschule besucht werden. Voraussetzung ist allein der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags. So halten die Berufsschulverordnungen der Länder, hier z. B. die Berufsschulverordnung für das Land Berlin, lapidar fest: "Die Berufsschule erteilt Berufsschulunterricht für Auszubildende, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) [...] stehen," § 1. Und für viele Berufe gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die einen bestimmten Schulabschluss verlangen. (nicht signierter Beitrag von 79.193.103.42 (Diskussion) 19:52, 24. Mär. 2015 (CET))