Diskussion:Besatzungskosten
Hmmm, ich weiß nicht, ob die Angaben aus dieser Arbeiterzeitung objektiv sind. Da hätte ich der Angabe aus dem Finanzministerium Rheinland-Pfalz den Vorzug gegeben ... --84.149.103.114 19:37, 10. Aug 2006 (CEST)
Ich hätte gerne gewusst, was aus Besatzungskosten geworden ist.
- Im aktuellen Grundgesetz-Text ist § 120 noch drin, der die Besatzungskosten regelt. Vermutlich werden jährlich immer noch ein paar Milliarden an die bisherigen Zahlungsempfänger überwiesen. --217.191.215.240 22:28, 30. Mär. 2011 (CEST)
Ungenauigkeiten im Artikel
Etliche Stellen in dem Artikel sind juristisch und historisch etwas ungenau. Art. 120 z. B. verpflichtet nicht direkt die Bundesrepublik, die Besatzungskosten in Deutschland zu bezahlen, wie es sich im Artikel anhört. Das Verhältnis zu den Besatzungsmächten in einer Verfassung niederzulegen wäre Unsinn. Er regelt die Verteilung der Besatzungskosten innerhalb des Staates, nämlich vor allem auf den Bund, nicht die Länder, die sie bis dahin getragen hatten.
Da mit dem Deutschlandvertrag 1955 die Besatzung beendet wurde, sind Kosten im Zusammenhang mit der Stationierung von NATO-Verbündeten schon de jure keine Besatzungskosten mehr, nicht nur im politischen Sprachgebrauch. Sie sind vertraglich vereinbart. Ich versuche mal, die nur vage angedeutete historische Dimension reinzubringen. Für das Juristische fehlen mir ein wenig die Quellen. Wäre schön, wenn sich da jemand drum kümmern könnte, der Zugang zu Gesetzeskommentaren hat. -- Ralfonso (Diskussion) 20:21, 15. Feb. 2013 (CET)
Wie viel betragen die aktuellen Besatzungskosten?
Ist die Stationierung der Alliierten de facto eine Besatzung, so wie es noch immer im Grundgesetz steht? Artikel 120: Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten". http://dejure.org/gesetze/GG/120.html Danke für die Anrwort! --78.35.236.27 13:42, 6. Sep. 2014 (CEST)
- Nein, die Stationierung von Nato-Soldaten rührt letztlich noch aus dem Kalten Krieg und diente dem Schutz auch der Bundesrepublik vor den bösen Russen. Sie ist beiderseitig vertraglich mit der Bundesrepublik vereinbart und schon daher keine Besatzung mehr.
- Art. 120 GG stammt aus der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes, also noch von 1949, und regelt, dass der Bund die damaligen Besatzungskosten übernimmt, die vor Gründung der Bundesrepublik von den Ländern getragen wurden. Da die Besatzung beendet ist, gibt es keine Besatzungskosten mehr und dieser Halbsatz des Art. 120 hat (derzeit zumindest) keine Bedeutung mehr. -- Ralfonso (Diskussion) 23:17, 8. Sep. 2014 (CEST)
Wieso bezahlt Deutschland noch immer Besatzungskosten?
GG Artikel 120: "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen." http://dejure.org/gesetze/GG/120.html Es wäre schön, wenn das hier vielleicht jemand klären könnte. Weiß man, wieviel wir dafür zahlen müssen - und an wen genau? --87.78.254.196 05:35, 30. Mai 2015 (CEST)
Die Antwort steht hier auf der Diskussionsseite schon im Absatz darüber, und im zweiten Absatz steht auch noch was dazu. Aber du hast recht - ich hab es jetzt etwas deutlicher im Artikel ausgeführt. -- Ralfonso (Diskussion) 11:23, 30. Mai 2015 (CEST)
Englische Version erforderlich
Im englischsprachigen/amerikanischen Raum wird weitgehend geleugnet, dass Deutschland noch immer Besatzungskosten bezahlt. Ein nicht zu langer Artikel mit etwas Geschichte und Zahlen sowie heutige Verhaeltnisse waeren da hilfreeich, so dass die Amerikaner nicht weiter behaupten, dass die Deutschen schnorren. 2001:8003:A921:6300:6DD5:88A2:6A9E:3FD7 13:57, 1. Jul. 2017 (CEST)