Diskussion:Beschläge (Uniform)
Die Aussage: Da die Bekleidungsvorschriften der damaligen Zeit für Selbsteinkleider (das galt sowohl für Deutschland als auch für Österreich-Ungarn) sehr großzügig gehandhabt wurden, konnten sich auch Einjährig-Freiwillige, Offiziersanwärter und Reserve-Offiziersanwärter mit der an und für sich Offizieren vorbehaltenen Ausstattung versehen. ist irreführend. Prinizipiell durfte sich jeder Soldat in der preußischen Armee mit Eigentums-Uniformen ausstatten. Wegen der Kompaniewirtschaft (z.B. fünfte Garnitur) wäre das auch begrüßt worden. Es scheiterte letztlich an den finanziellen Mitteln der Mannschaften und Unteroffiziere. Selbst die Leutnants waren völlig pleite wenn sie sich die etwas schickeren Ausrüstungsstücke zulegten. Der Bekleidungszuschuss war für einfache Grundausstattung ausgelegt. In seltenen Fällen findet man heute noch auf Auktionen Mannschaftsröcke der damaligen Zeit in Selbsteinkleiderqualität, also ohen Kompaniestempel. --Nikolaus Vocator 19:25, 25. Jun. 2008 (CEST)
- Sollte vielleicht noch "falls ihre Mittel es zuließen" mit rein, ich denke es geht vor allem um die Möglichkeit an sich --GiordanoBruno 19:29, 25. Jun. 2008 (CEST)
- Besser so?
- Servus, Steinbeisser 16:26, 26. Jun. 2008 (CEST)