Diskussion:Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (Niederlande)

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B.V. & Co KG in Deutschland

Ist dies eine Kombination deutschen und holländischen Rechts? Beispiele im dt. Handelsregister: Oracle Deutschland, H&M = Hennes & Mauritz. Muss in diesem Fall auch der niederld. Minister zustimmen? Oder existiert gar nichts Reales in den Niederlanden? Oder...??? Danke für eine erhellende Antwort und Artikel-Erweiterung --194.95.119.139 13:57, 30. Nov. 2010 (CET)

Nach meinem Verständnis ist das eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht, bei der der Komplementär eine ausländische Gesellschaft (hier: B.V.) ist. Ich kenne das niederländische Handelsrecht nicht. In D wäre im Zweifel keine gesonderte Zustimmung von irgendwem erforderlich, wenn das Eingehen von Beteiligungen nach Satzung zulässig ist. --Vertigo Man-iac 14:09, 30. Nov. 2010 (CET)