Diskussion:Besoldungsordnung B

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Besoldungsgruppe B2 bei Soldaten der Bundeswehr

Besoldungsgruppe B2: Eine entsprechende Besoldung für Oberste und vergleichbare Dienstgrade der Bundeswehr gibt es nicht. Daher ist die Auflistung hier unnötig. Oberste werden ausschließlich nach A16 oder B3 bezahlt. (nicht signierter Beitrag von 91.221.59.22 (Diskussion) 07:57, 29. Aug. 2014‎)

Gibt es ein neues BBesG (bzw. eine neuere Anlage)? [1] Dann bitte Quelle nennen. --Quique aka HeicoH discusión 08:22, 29. Aug. 2014 (CEST)

Freihändige Ergänzungen

Wie auch bei der Besoldungsordnung A werden hier immer wieder Dinge eingefügt (jetzt bei B 11), die zwar richtig sind, nicht aber im BBesG stehen. So etwas gehört in einen eigenen Abschnitt (Sonstiges o.ä.) oder in einen eigenen Artikel (Ministergesetz?). Bei Gelegenheit werde ich alles löschen, was nicht in der (Bundes)Besoldungsordnung B steht. --Bungert55 (Diskussion) 17:27, 28. Jul. 2016 (CEST)

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen

Irre ich, oder fehlen hier die Besoldungsstufen für die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen? Wenn ja, könnte jemand, der darauf Zugriff hat, diese hier einfügen, bitte? Vielen Dank im Voraus! --Abzo (Diskussion) 08:46, 20. Mär. 2017 (CET)

Ist jetzt drin (B 3). --Bungert55 (Diskussion) 09:39, 20. Mär. 2017 (CET)

Änderungen

Bitte Änderungen der Zuordnung von Besoldungsgruppen erst vornehmen, wenn ein gesetzlicher Beleg dafür vorhanden ist. Nach BBesO gibt es noch keinen Präsidenten des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst, der nach B 9 besoldet wird.--Bungert55 (Diskussion) 15:51, 29. Sep. 2017 (CEST)

Weiteres

Die Behörde Bundesmonpolverwaltung für Branntwein wird zum 31. Dezember 2018 aufgelöst, damit fallen zum Ende des Jahres auch die entsprechenden Stellen in den Besoldungsgruppen weg, siehe hier.
Des Weiteren bitte ich um Überprüfung, ob die Angaben zu den Mitarbeitern bei der Bundesagetur für Arbeit so in Ordnung sind. Beamte werden schon ewig keine mehr eingestellt, spätestens seit 2002 nicht mehr. Seither sind die Vorstände keine Beamten mehr, und auch seither eingestellte Mitarbeiter nur noch im Angestelltenverhältnis tätig. Man könnte die beamteten Stellen bei Bundeagentur für Arbeit ja als "künftig wegfallend" markieren, sofern es diese noch gibt. --H.A. (Diskussion) 19:48, 3. Jan. 2018 (CET)