Diskussion:Betäubungsmittelrezept

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Streichung 2008

Ich habe folgenden Satz aus dem Artikel entfernt, da die Aussage in diesem Satz nicht mehr zutreffend ist:

"Außerdem muss die Einnahme-Anweisung enthalten sein („2 x täglich eine Tablette“) oder der Verweis auf eine gesonderte schriftliche Anweisung an den Patienten."


Ich bekomme selber nun schon seit letztem Jahr meine BtM-Rezepte ohne jegliche Einnahmeanweisung ausgestellt. Vor mir einer nicht ganz bekannten Zeit (ich schätze ~2 Jahre) hat es dahingehend eine Änderung der BtMG-Verschreibungsverordnung gegeben, mit der die Ausstellung von BTMG-Rezepten vereinfacht werden sollte. Dabei ist u.a. auch die ehemalige Pflichtangabe zur Dosierung fallen gelassen worden.

--Ugi 16:04, 13. Aug. 2007 (CEST)

Das ist falsch. Es muß Tages- und Einzelgabe oder "gemäß schriftlicher Anweisung" auf dem Rezept vermerkt werden. "Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesgabe oder im Falle, daß dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben wurde, der Vermerk "Gemäß schriftlicher Anweisung"; im Falle des § 5 Abs. 8 zusätzlich die Reichdauer des Substitutionsmittels in Tagen", Zitat aus §9 Abs.1 BtMVV. Gruß Gewa13 10:35, 31. Jul. 2008 (CEST)

Gültigkeit

Ich finde keine Gesetzes- oder andere Quelle für die Gültigkeit von BtM-Rezepten... Im BtMVV finde ich nichts dazu. (nicht signierter Beitrag von 85.180.22.117 (Diskussion | Beiträge) 11:43, 8. Jul 2009 (CEST))

Die allgemeine Gültigkeit von 8 Tagen ergibt sich aus §12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c BtMVV. Gruß --Rapober 12:15, 8. Jul. 2009 (CEST)

Transport

Wo finde ich im Gesetz, dass der Transport von BTM´s nicht per Post erfolgen darf? Und muss jemand, der BTM´s gewerblich transportiert, eine Erlaubnis dazu haben oder kann jeden Kurierdienst damit beaufrtagt werden? ASO (nicht signierter Beitrag von 62.225.110.110 (Diskussion | Beiträge) 14:12, 15. Jan. 2010 (CET))

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Versand von BtM-Rezepten

Im Artikel heißt es:

„Ein Betäubungsmittelrezept darf nicht auf dem normalen Postweg verschickt werden (Versand per Einschreiben ist zulässig).“

Hierzu habe ich nichts auf der Website des BfArM oder in der BtMVV gefunden. Weiß jemand, wo das geregelt ist? Wenn nicht, so sollte dieser Satz gelöscht werden.

--Monsoon 12:10, 3. Aug. 2010 (CEST)

Ich habe das jetzt gelöscht, da sich keiner gemeldet hat und ich auch selbst keinen Beleg für die Behauptung finden konnte.

--Monsoon 13:32, 27. Aug. 2010 (CEST)