Diskussion:Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

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Strafe

Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen "wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (http://dejure.org/gesetze/UWG/17.html) --Schwobator (Diskussion) 13:31, 11. Jul. 2014 (CEST)

Richtiger Einwand, ab § 17 UWG geht's los. (nicht signierter Beitrag von 77.22.154.217 (Diskussion) 19:32, 27. Sep. 2014 (CEST))

Geheimhaltungsvereinbarungen

haben nichts speziell mit der IT-Branche zu tun, diese Einschränkung sollte entfernt werden. (nicht signierter Beitrag von 2003:ec:9719:ab81:bda6:6a24:a34e:362e (Diskussion) vom 2. November 2018, 12:58 Uhr

stimmt, Belege fehlen noch dazu. --Hannover86 (Diskussion) 11:54, 7. Feb. 2019 (CET)

Version veraltet

Neue Gesetzeslage: http://www.gesetze-im-internet.de/geschgehg/BJNR046610019.html (nicht signierter Beitrag von 93.94.86.190 (Diskussion) 10:54, 21. Jan. 2020 (CET))

Eingangssatz falsch!

"Eine gesetzliche Definition des Begriffs des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses gibt es im deutschen Bundesrecht nicht" - dieser Satz trifft wohl seit 2019 nicht mehr zu, wenn man den weiteren Artikel und den dort verlinkten "Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" folgt. Ich möchte es aber nicht selbst streichen, da ich mich in der Materie nicht auskenne. Kann das jemand mit etwas Sachverstand für mich erledigen? Danke (nicht signierter Beitrag von Louise d'Épinay (Diskussion | Beiträge) 13:38, 29. Dez. 2021 (CET))