Diskussion:Betriebsaufsicht

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BOS und Sonderrecht

Gibt es Quellen oder Belege dafür, dass die Betriebsaufsicht Mitglied der BOS ist und Sonderrechte beanspruchen darf? Der Notfallmanager hat diese z. B. nicht, er ist auch nicht in § 35 StVO erwähnt, die Betriebsaufsicht allerdings auch nicht. Ist hier evtl Wegerecht gemeint. --Knochen 18:06, 3. Feb. 2011 (CET)

Hier ist eindeutig das Wegerecht gemeint. Bei den Berliner Verkehrsbetrieben z.b. haben auch nur Notfallfahrzeuge der Straßenbahn Blaulicht (Funkwagen der Betriebsaufsicht oder Hilfsgerätewagen). Die Kollegen der U-Bahn verfügen z.B. nicht über Blaulichtfahrzeuge. Vielleicht könnte das jemand ändern?! (nicht signierter Beitrag von 94.134.216.168 (Diskussion) 23:32, 11. Sep. 2011 (CEST))

Die Berechtigung, Blaulicht und Folgetonhorn zu benutzen ergibt sich aus folgenden Vorschriften:

Blaulicht:

§ 52 Abs. 3 Nr. 3 StVZO:

(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

...

3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

...

Folgetonhorn (Martinshorn):

§55 Abs 3 StVZO:

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Absatz 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

Daraus ergibt sich meiner Meinung nach, daß Sonderrechte nur für Fahrzeuge der Betriebsaufsicht in Anspruch genommen werden dürfen, die in den Unfallhilfsdienst für schienengebundene Fahrzeuge (Straßenbahn und U-Bahn) eingebunden und entsprechend anerkannt sind.

-- BWarter (Diskussion) (19:36, 29. Mai 2012 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Du zitierst aus der StVZO. Diese regelt wie und welches Fz ausgerüstet wird. Die Frage bezog sich auf den rechtlichen Status des Einsatz. Ist aber mMn nach so richtig wie im Artikel dargestellt. Siehe auch Sonderrechte --Knochen ﱢﻝﱢ‎ 06:30, 30. Mai 2012 (CEST)

Mehrdeutig

Der Begriff Betriebsaufsicht ist mehrdeutig. Beispielsweise kennt die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen ebenfalls die Betriebsaufsicht. Siehe Artikel 1 Abschnitt 1 b der EG Verordnung 2042/2003. (nicht signierter Beitrag von 141.6.11.12 (Diskussion) 12:59, 20. Feb. 2012 (CET))