Diskussion:Betriebsbuchführung
Änderungsbedarf an der Formulierung und Strukturierung
Inhaltlich m. E. korrekt, aber teilweise doch sehr unseriös formuliert und nicht immer klar strukturiert (nicht signierter Beitrag von 212.6.124.90 09:26 3. Juli 2006 (Diskussion | Beiträge) )
- Der Artikel hat noch Verbesserungspotential. Bin über diesen mal drüber gegangen. Viele Formulierungen sind noch nicht rund. Habe bislang nur wenig am Text gefeilt, dafür einen Teil der Formeln gesetzt. Hoffe, dass er lesbarer geworden ist. Gruß --A.Abdel-Rahim (Diskussion) 23:03, 19. Apr. 2021 (CEST)
Betriebsbuchführung bezeichnet die Anderskosten, während Finanzbuchführung die Istkosten beschreibt. --JARU 08:09, 12. Jul. 2007 (CEST)
evt. Redundanz mit Kosten- und Leistungsrechnung
Bitte evt. Redundanz beachten, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Redundanz/September_2006#Betriebsbuchf.C3.BChrung_-_Kosten-_und_Leistungsrechnung
Stand endlos in der Redundanz - ist aber sicherlich keine komplette Redundanz, weil der Begriff KLR auch in anderen Gebieten, zB. Wissenschaftsverwaltung gebraucht wird. Cholo Aleman 18:54, 19. Dez. 2008 (CET)
Anderskosten
Der Begriff "kalkulatorische Kosten Fibu/KR" ist bereits bei den 3 Begriffen ~ Abschreibungen, ~ Wagnis, ~ Fremdkapitalkosten statt das thematisch hilflos wirkende "Anders..."
Im ÖD tauchte hartnäckig der ähnlich hilflose Begriff "Eh da Kosten" für Istkosten auf, bis der Landesprüfungsdienst Klarheit schaffte. (nicht signierter Beitrag von 77.10.28.121 (Diskussion) 18:43, 11. Aug. 2014 (CEST))
- Irgendwie, hat der Schreiber noch NIE etwas mit der Buchführung zu tun gehabt, denn der Absatz Betriebsbuchführung: Dazu der Einleitungssatz, die Betriebsbuchführung steht in enger Verbindung mit der Finanzbuchführung,...Den Gesamten Artikel kann man sich absolut schenken.
- Weil die Buchführung für den jeweiligen Betrieb da ist, ...ob Diese nun in mehrere Abteilungen gegliedert ist und welche Strategie die Firma führt,...ist eine Entscheidung die jeder selber treffen kann,...Selbstverständlich, müssen die Unternehmen zum Nachweis die Belege aufbewahren,... das ist aber schon in HGB "verankert".
- Denn die Ganze Buchführung, besteht Hauptsächlich aus dem verbuchen, wozu man Selbstverständlich die Konten benötigt, es ist hier Tatsächlich ein bisschen Hilflos. --176.94.48.75 17:30, 6. Jan. 2019 (CET)Gruß Banjo