Diskussion:Bezirksdelegiertenkonferenz

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Ich habe folgenden Teil entfernt:

In Nordrhein-Westfalen dürfen Schülervertretungen pro angefangene 250 Schüler und Schülerinnen, die sie auf ihrer Schule vertreten, einen Vertreter zur Bezirksdelegiertenkonferenz schicken.

Das ist falsch! Es ist Satzungsangelegenheit der jeweiligen BSV. Die Satzung der BSV schreibt nur "mindestens einen Vertreter" aus jedes SV vor.

pETe! 17.01.'07, 22:35 CET



Eigentlich ist der Artikel ein Unterpunkt der BezirksschülerInnenvertretung

--BJBH 20:39, 17. Apr. 2010 (CEST)