Diskussion:Bildung krimineller Vereinigungen
hallo, ich habe folgenden satz entfernt, da grammatisch falsch und unverständlich ist und ich nicht wusste, wie man ihn korrigieren sollte:
- Darüber hinaus sind in dieser Befugnisse im Rahmen der Paragraphen 129, 129 a StGB gegenüber "normalen" Straftatbestände deutlich ausgeweitet.
wessen befugnisse? die der ermittlungsbehörden? welche befugnisse? die im folgenden abschnitt beschriebenen? bitte korrigieren und wieder reinsetzen. grüße, Hoch auf einem Baum 09:46, 18. Sep 2004 (CEST)
...Im Nationalsozialismus erreichte diese Verfolgung ihren Höhepunkt? - Ich glaube wohl eher nicht- die folgenden Jahrzente zeigten doch: Schlimmer geht es immer. Nur dass die Art der Bestrafungen sich hin und wieder ändert.
BRD
Als Beispiel für eine kriminelle Vereinigung könnte man den Bundestag nennen, denn: Die BRD verwendet unser Geld für Kriegstreiberei und Waffengeschäfte (U-Boote an Israel, Leopard-Panzer an Saudi Arabien), für Genozide (Uranmunition in Libyen, Afghanistan, Kosovo, Somalia und im Irak); sie ist Mitglied im Verbrecherbündnis NATO, das dem Kommando der USA unterliegt, beteiligt sich somit also auch an Angriffskriegen unter falschem Vorwand; und gibt das Geld für illegale Rettungsschirme, Immobilienspekulationsgeschäfte wie Stuttgart 21 oder für Wasserwerfer und andere Polizeigewalt gegen das eigene Volk aus. Sie veruntreut unser Geld, um damit die Staatsinsolvenz zu verschleppen (Staatsverschuldung). Gleichzeitig gibt’s Aspartam, Jod und Fluorid (Industriemüll) im Essen und fast täglich werden über unseren Köpfen Chemtrails versprüht. Sie klärt nicht über Gesundheitsgefahren auf, die vom Mobilfunk und anderen gepulsten Mikrowellenstrahlen ausgehen. Außerdem ist sie Mitglied in der EU, die das Glühlampenverbot oder für Beamte das Verbot, die Wörter Vater und Mutter zu benutzen (stattdessen „Elter“), durchsetzt.
Daher IST die Organisation BRD kriminell und der Bundestag gehört eingesperrt. (nicht signierter Beitrag von 95.115.201.104 (Diskussion) 16:49, 20. Aug. 2011 (CEST))
Begriffliche Abgrenzung
Hallo, kann bitte jemand, der sich auskennt, den Artikel dahingehend erweitert, dass der Leser die Unterscheidung zwischen den Begriffen Bande, Rotte, Mittäter, kriminelle Vereinigung und Verschwörung (wohl eher im US-Recht oder?) erfährt. Herzlichen Dank. fsh
Firmen
Was ist eigentlich mit Firmen, deren offensichtlicher Zweck nicht die Begehung von Straftaten ist, die aber in großem Umfang und systematisch Staftaten begehen, um ihren Profit zu erhöhen?
Fällt das nicht darunter? Fetter Ekelbert 06:41, 25. Mär. 2009 (CET)
Nunja, die Unternehmen, welche die in den Panama-Papers genanten Verschleierungen und Verschiebungen vorgenommen haben, sitzen ja überwiegend in Panama bzw. im Ausland, so daß es für die deutsche Justiz nicht so leicht möglich ist, dagegen etwas zu unternehmen, zumal was Panama angeht wohl auch die Zuständigkeit deutscher Behörden fraglich wäre.--2003:E7:7F1B:4C01:5522:3AEE:A738:AECB 17:18, 7. Okt. 2020 (CEST)
Einleitung
Ich glaube die Einleitung dieses Beitrags sollte man ändern, besser wäre hier: Unter einer kriminellen Vereinigung versteht man den Personenzusammenschluss von gewisser Dauer, dessen Zweck oder Tätigkeit kriminell ausgerichtet ist, also keine Hemmungen vorhanden sind, Straftaten zu begehen. --81.221.172.109 21:20, 3. Sep. 2014 (CEST)
Nö, darauf, ob jemand Hemmungen hat, etwas zu tun, kommt es nicht an, sondern es kommt darauf an, ob er es tut, oder nicht. In den fünfziger Jahren wurde übrigens bisweilen auch diskutiert, ob politische Parteien kriminelle Vereinigungen sein können. Die NSDAP war sicherlich eine kriminelle Vereinigung, und die SRP wohl auch, eventuell auch die KPD und die SED. In Griechenland wurde heute eine rechtsextreme Partei zur kriminellen Vereinigung erklärt. --2003:E7:7F1B:4C01:5522:3AEE:A738:AECB 17:20, 7. Okt. 2020 (CEST)
Abschnitt zu Kriminellen Vereinigungen und deren Einfluß in den jeweiligen Ländern fehlt
Der Artikel schreibt nur das Recht, nicht aber die tatsächliche Situation auf sozial oder ökonomischer Ebene. Es wäre sicherlich Interessant welche krimminellen Vereinigungen z.B. in Deutschland existieren. Wieso sie nicht zerschlagen wrden (können), welchen Einfluß das auf Recht&Ordnung hat. Ect...
Gegen Kartelle geht man in Deutschland nicht mit dem Strafrecht vor, sondern mit dem Kartellrecht. Und Lobbyorgansiationen sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, jedenfalls solange sie nicht Bestechungsgelder an Beamte zahlen.--2003:E7:7F1B:4C01:2D90:3A0D:CCA9:103E 17:14, 7. Okt. 2020 (CEST)