Diskussion:Bingerbrück

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Kreis Kreuznach

Es sollte erwähnt werden, dass Bingerbrück vor der Eingemeindung nach Bingen zum Kreis Kreuznach gehörte und noch immer Teil des Bistums Trier ist, wohingegen die Kernstadt Bingen zum Bistum Mainz gehört. Auch die Tatsache, dass in Bingerbrück eine Verbandsgemeinde ihren Sitz hat, sollte erwähnt werden. --Ingo T. (Diskussion) 09:30, 1. Nov. 2012 (CET)

König, nicht Kaiser

Zitat: "Kaiser Wilhelm II. unterzeichnete am 20. April 1892 einen Erlass zur Abtrennung der Ortschaft Bingerbrück von der Gemeinde Weiler." Er wird das als Preußischer König getan haben, nicht als Deutscher Kaiser. --88.78.1.158 00:05, 26. Aug. 2016 (CEST)