Diskussion:Biokraftstoffquotengesetz
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Spritbeimischungszwang
Hier fehlt ein Hinweis auf den Spritbeimischungszwang der in den 30er Jahren in Deutschand gesetzlich eingeführt wurde: Die Regelung war wohl auch eine steuerliche Massnahme, das der Sprit-Anteil höher versteuert wurde. Siehe ADAC-Motorwelt-Nr-29-vom-18-Juli-1930-Seite-4
Durch den Spritbeimischungszwang wird auch der spritfreie Kraftstoff um 2 Pfg. je Liter verteuert. Es kommt noch schlimmer: Der Spritbeimischungszwang ist ein vom Reichskabinett bestätigtes Rahmengesetz, welches dem Finanzministerium gestattet, den Spritbeimischungszwang beliebig zu entwickeln. Da man den Spritbeimischungszwang bis zu etwa 25 Prozent entwickeln kann, so hat das Reichsfinanzministerium die Möglichkeit, ohne Befragung von Reichstag, geschweige denn von Kraftfahrern, den Kraftstoffpreis um nahezu beliebige Beträge zu erhöhen. Der jetzige Spritbeimischungszwang .bezieht sich auf wenige Prozente (2,5 Prozent?) und macht 2 Pfg. je Liter aus. Bei 25 Prozent müßte die Spritbelastung an die 20 Pfg. je Liter herankommen können.
Siehe auch Entwicklung_der_Ottokraftstoffe und Reichskraftsprit
Velocipedus (Diskussion) 05:14, 5. Dez. 2016 (CET)