Diskussion:Bischöfliche Ehrentitel

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Unkorrektheiten

Leider enthält der Artikel IMHO einige Unkorrektheiten bzw. Auslassungen, die noch ergänzt werden sollten.

1) Die Titel Ehrendomkapitular bzw. Ehrendomherr sehe ich nicht als wirklichen Bischöflichen Ehrentitel an. Zwar hat satzungsemäß beispielsweise der Bischof von Mainz das Recht, Priester zu Ehrendomkapitularen zu ernennen, jedoch ist er dabei teilweise erst nach Anhörung des Domkapitels dazu berechtig, das heißt, dass er in der Ernennung nicht völlig frei ist, wie beispielsweise bei der Vergabe des Titels Geistlicher Rat. Darüber hinaus sollte erwähnt werden. Das in vielen Bistümern die Statuten der Domkapitel keine Vergabe des Titels „Ehrendomkapitular“ vorsehen.

2) Ich halte es für falsch, von „zwei Stufen“ zu sprechen, da die Bischöflichen Titel - zumindest die oben erwähnt sind - meines Wissens nach im Gegensatz zu den Päpstlichen Ehrentiteln nicht in einem Stufenmodell einzuordnen sind. Jedenfalls ist mir keine Ehrenrangfolge unter diesen bekannt.

3) Aus meinem eigenen Heimatbistum, dem Bistum Dresden-Meißen, kenne ich darüber hinaus auch die Praxis, daß verdienten Geistlichen auch der Titel Bischöflicher Rat verliehen wird bzw. wurde. Dieser Titel existiert quasi parallel zum Titel Geistlicher Rat in diesem Bistum. Allerdings sind mir die Kriterien für die Verleihung des einen oder anderen Titels nicht bekannt. Auch weiß ich nicht, ob der Titel „Bischöflicher Rat“ in anderen Diözesen ebenfalls verliehen wird.

4) Ich meine, in Bezug auf Titel auch schon einmal die Begriffe Konsistorialrat bzw. Offizialatsrat gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher ob diese honoris causa verliehen werden oder ähnlich dem Ordinariatsrat eine echte Amtsbezeichnung bilden.

Also ich denke, daß an dem Artikel noch einiges geändert und verbessert werden muss, damit er ein guter Wiki-Artikel wird. Mfg--Th1979 13:30, 5. Jun. 2007 (CEST)

In Österreich ist der Konsistorialrat die nächste Stufe nach dem Geistlichen Rat. Weiters fehlt mir in der Liste der (Ehren)Kanonikus, welcher wahrscheinlich gleichbedeutend dem Domherren ist. --Heraklitcnl 20:15, 17. Aug. 2008 (CEST)
Hab mir erlaubt, die Konsistorialrat sowie den Kanonikus/Domherr hinzuzufügen. --heraklitcnl 14:28, 4. Jul. 2010 (CEST)
"Domherr" iSv "Domkapitular" ist mE kein Ehrentitel. Es ist ja eine ordentliche Aufgabe damit verbunden.--Moguntiner 16:38, 4. Jul. 2010 (CEST)
Die angegebene Quelle schreibt: "KANONIKUS Höchste Stufe (Titel) der bischöflichen Auszeichnungen. Mitglied eines Dom- oder Stiftskapitels.", daher hab ich ihn auch ergänzt. Im Grunde stellt sich die Frage, ob man auf Grund seiner Funktion Mitglied eines Kapitels wird oder ob man als "Ehrenaufgabe" in ein Kapitel berufen wird und die entsprechende Funktion ausfüllt. In Bezug auf den Kanonikus/Domherr lass ich mich aber gerne noch belehren. --heraklitcnl 17:08, 4. Jul. 2010 (CEST)
Aus der Auflistung der Quelle geht mE hervor, dass "Kanonikus" ein Synonym für "Ehrendomherr" ist. Weiter unten steht zwar etwas von einer Zugehörigkeit zum Domkapitel, aber die Rechte der Ehrendomherren bzw die Art der Zugehörigkeit zum Kapitel ergeben sich jedenfalls aus den jeweiligen Statuten. Die vornehmsten Rechte, namentlich die Bischofswahl, werden im Regelfall nicht dazugehören. Dann wäre das ganze ja auch kein Ehrentitel, sondern einer mit wirklicher Funktion.--Moguntiner 22:05, 4. Jul. 2010 (CEST)
Nebenbei: Die Informationen auf dieser Seite sind keineswegs besonders präzise, manche sogar falsch. Ein Priester ist nicht automatisch Leiter einer Pfarrei; ein Suffraganbischof nicht "Bischof einer Kirchenprovinz"; ein Metropolit ist zwar residierender Erzbischof, aber nicht jeder residierende Erzbischof ist auch Metropolit.--Moguntiner 22:14, 4. Jul. 2010 (CEST)
Ich stimme dahingehend zu, dass Kanonikus und Domherr dasselbe bezeichnen. Im Übrigen versteife ich mich nicht darauf, dass der Titel in diesem Artikel bleibt. Wenn du dich wohler fühlst, kannst du ihn rausnehmen, bis weitere Fakten auf dem Tisch liegen. --heraklitcnl 20:23, 6. Jul. 2010 (CEST)
Vorsicht, ich schrieb, dass Kanonikus wohl ein Synonym für Ehrendomherr ist. Ein ordentlicher Domherr ist er dann gerade nicht.--Moguntiner 21:23, 6. Jul. 2010 (CEST)
Auch recht. Auskommentieren geht für mich in Ordnung. Werde versuchen, weiter Informationen zu beschaffen. --heraklitcnl 21:45, 6. Jul. 2010 (CEST)
Werde mich auch nochmal dahinterklemmen. Leider macht das LThK kaum Angaben. Am Ende müsste man wohl mal bei einer Diözese anfragen, die diesen Titel hochoffiziell vergibt.--Moguntiner 22:44, 6. Jul. 2010 (CEST)

Hab in dieser Causa mal mit unserem EB-Zeremoniär geplaudert. Domherr und Kanonikus sind gleichbedeutend, Domherren werden als Kanoniker bezeichnet bzw mit "Kanonikus" angesprochen. Je nach Stiftung des Domkapitels gibt es eine begrenzte Anzahl an wirklichen Domherren (auf Lebens- oder Amtszeit). Darüber hinaus kann mit zu Stimmung des (bzw durch das?) Domkapitel(s) der Titel Ehrendomherr verleihen werden. --heraklitcnl 22:49, 31. Aug. 2010 (CEST)

Belege und Beispiele

Nach der obigen Diskussion zu urteilen, speist sich der Inhalt des Artikels anscheinend hauptsächlich aus Plaudereien mit irgendwelchen persönlich bekannten Klerikern, sprich personal communication. Der Belege-Baustein feiert am 3. Juli dieses Jahres seinen 10. Geburtstag.

Als ob das nicht schon peinlich genug wäre, kriegen wir dann auch noch eine Liste von "Beispielen" genannt. Man stelle sich vor, der Artikel "Bischof" enthielte den Satz "Beispiele für Bischöfe sind Ralf Meister und Gerhard Ludwig Müller". Wie absurd ist das denn. --87.150.1.81 16:10, 28. Apr. 2020 (CEST)