Diskussion:Blindengeld
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" Die Höhe des Blindengeldes variiert von Bundesland zu Bundesland, es beträgt überall ca. 500 €."
Komentar zu Nds?
dort wurde das blindengeld gestrichen
Gibt es für die 80% eine Quelle? Ich habe an dem Wert meine Zweifel.
- Sehe ich genauso - ich streich die Passage mal raus. -- Warfair 23:43, 14. Okt. 2007 (CEST)
Niederschachsen
gibts in niedersachsen auch blindengelg
blindengeld ist nicht das gleiche wie blindenhilfe!!!
blindengeld ist landesrecht und wird einkommensunabhängig gezahlt. blindenhilfe ist Sozialgesetzbuch IX und wird nur an bedürftige blinde gezahlt.
Geschichte des Blindengeldes
kann jemand mal erklären, wo die Geschichte des Blindengeldes liegt? Wieso gibt es Blindengeld, aber z.B. kein Rollstuhlgeld oder ähnliches? Das fehlt mir in dem Artikel völlig und ich habe auch keine Information gefunden (bisher)--Concept1 16:11, 10. Okt. 2009 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://www.zbfs.bayern.de/bayblindg/blind-ges.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/pflegegeld_2004.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
- http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Landesblindenhilfe/80551.html
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
– GiftBot (Diskussion) 01:05, 21. Dez. 2015 (CET)