Diskussion:Bomben-Holocaust

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Das war ja zu befürchten. Bertram: Du machst genau das, was die Nazis erreichen wollen. Sorry, aber so bleibe ich doch eher dabei, ein Löschen des Artikels zu unterstützen. --Nocturne 13:40, 28. Jan 2005 (CET)

ack! -- southpark 13:44, 28. Jan 2005 (CET)
der Sachverhalt selbst (ohne die aktuelle Debatte, aber mit dem Schlagwort) ist hier IMHO bereits ausreichend behandelt, daher schlage ich redirect auf diesen Abschnitt vor. --Rax dis 10:46, 29. Jan 2005 (CET)
Betram hat alles - so weit ich sehen konnt - sehr sachlich geschrieben. Den anderen Empfehle ich einen Lexikon in die Hand zu nehmen oder ein Fremdwörterbuch, und dort mal den Begriff "Holocaust" nachzuschlagen. --Epikur 16:18, 30. Jan 2005 (CET)

Zur Änderung

Hallo Benutzer:Konsul, der Artikel - ohnehin höchst umstritten, ob er überhaupt bleiben soll - wird durch deine Einfügung zu dem gemacht, wo ihn die Nazis verortet sehen wollen. Lass bitte die Anmerkungen zum Holocaust und seinem Verständnis raus, nimm den unsäglichen Begriff, der den hiesigen Artikel schmückt, bitte als solchen, wie er von den Nazis verwendet wurde. Gruß --Nocturne 12:12, 31. Jan 2005 (CET)

Sag mal, Benutzer:Konsul, willst du uns veralbern oder nimmst du das Lemma des Artikels für bare Münze, um hier mal (d)eine (?) ganz spezielle Sicht der Dinge mitzuteilen? --Nocturne
Es geht nicht um meine Sicht der Dinge, sondern um rechtkräftige Urteile zur Thematik, die ich hier einfüge. Ich möchte dich darauf hinweisen, dass ein Urteil eines OLG in Karlsruhe über diese Thematik hier durchaus Sinn macht, wenn die Rechtslage beurteilt wird. Was also Spricht gegen diese Eränzung und der Link auf das Urteil des OLGs? Es ist dringend anzuraten, dieses Urteil mal genau durchzulesen! Danke! --Konsul 12:25, 31. Jan 2005 (CET)

Dagegen argumentieren könnte man, dass das Wort Holocaust laut Duden oder Fremdwörterbuch als Metapher für die Massenvernichtung menschlichen Lebens gebraucht werden kann. So gibt es z.B. Begriffe wie atomaren Holocaust oder Holocaust in Kambodscha (Buchtitel), die die besondere Grausamkeit bestimmter Ereignisse metaphorisch verdeutlichen. Sie zielen nicht darauf ab, eine Verharmlosung der von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen anzustreben. Ebenso wurde der Begriff Babycaust vom OLG in Karlsruhe als legitime Meinungsäußerung gewertet. Dazu heißt es im Urteil des OLG Karlsruhe: Nach diesen höchstrichterlichen Rechtsgrundsätzen stellen die Bezeichnungen der in Deutschland vorgenommenen Abtreibungen als "Mord an unseren Kindern" und als "neuer Holocaust" zwar drastische und überzeichnende Formulierungen dar, die aber auch in ihrem konkreten Bezug zur Person und zur ärztlichen Tätigkeit des Klägers noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit getragen werden. [...] Der interessierte durchschnittliche Leser des Flugblattes erkennt in diesen Bemerkungen den Protest eines entschiedenen Abtreibungsgegners, der mit plakativen und drastischen Formulierungen provozieren und Aufmerksamkeit erregen will. Es geht dem Beklagten um die Vermittlung der Meinung, die auf Grund der gegenwärtigen Gesetzeslage herrschende Abtreibungspraxis in Deutschland stelle eine verwerfliche Massentötung (werdenden) menschlichen Lebens dar. Eine Gleichsetzung mit dem Holocaust in seinem geschichtlichen Sinne ist dem Kontext des Flugblattes nicht zu entnehmen. Das folgt schon daraus, dass der Beklagte auf der Rückseite des Flugblattes seinen Standpunkt näher begründet und argumentativ unterlegt.

Sorry, aber das hat unter dem Lemma nichts verloren. --Nocturne 12:28, 31. Jan 2005 (CET)

Natürlich gehört das zum Lemma der "Rechtslage". Wohin denn sonst? Das ist praktisch ein Präzedenzfall! Nun bleib doch mal sachlich! --Konsul 12:30, 31. Jan 2005 (CET)
Hallo Konsul - mein übliches "huhu" lasse ich jetzt hier mal weg, denn die Sache ist ernst. Dein Beitrag in Form einer Änderung zu dem Artikel, der eh umstritten ist, trägt meiner Meinung nach dazu bei, den Holocaust zu relativieren und ist strafrechtlich somit nicht unproblematisch. Anonymität schützt vor Strafe nicht, besonders in diesem Fall. Ich bin eigentlich ein (in Wikipedia) recht unpolitischer Mensch aber ich werde mithelfen, einen Versuch der Verharmlosung des Holocuast, egal mit welchen subtilen Beiträgen auch immer, umgehend zu unterbinden. Das wars von meiner Seite zu diesem Thema! --Taube Nuss 12:37, 31. Jan 2005 (CET)
Nachdem ich diesen Artikel nun entdeckt habe gilt das Selbe natürlich auch für mich. --Unscheinbar 12:39, 31. Jan 2005 (CET)
Könnt ihr eigentlich lesen? Ja? Dann schaut mal hier: Urteil. Um es in kurzen Worten zu sagen: der Begriff Holocaust ist nicht ausschließlich an einem Ereignis gebunden, sondern kann durchaus als Metaphorisches Stilmittel verwendet werden. Dazu schaut euch das Urteil an, schaut in eine Fremdwörterbuch, lest das Buch "Holocaust in Kambodscha", oder den Artikel Nuklearer Holocaust, dann wird dem einen oder anderen vielleicht auch mal klar, dass nur dann eine Holocaustverharmlosung oder Leugnung vorliegen kann, wenn sie im Kontext tatsächlich darauf abzielt. Durch die Verwendung des Begriffes Holocaust allein in einer anderen Thematik, ist das jedoch offensichtlich laut oben genanntem Urteil definitiv nicht der Fall. Dazu gehört mehr. --Konsul 12:49, 31. Jan 2005 (CET)
Nachtrag: Um es noch mal zu verdeutlichen. Ob nun die gesamte Rede des/der NPD-Abgeordneten nun Holocaustverharmlosend war, kann ich nich beurteilen, da ich den Kontext nicht kenne. Der Begriff Bomben-Holocaust allein ist es jedoch offenbar nicht, sofern er im richtigen Kontext gesetzt wurde. Alles was ich hier in diesem Artikel gemacht habe, ist die Rechtslage aufgrund von Buchtiteln, Sprachgebrauch und Urteilen genauer zu beleuchten. Wem das nicht passt, kann gerne Strafanzeige stellen - ich bin zu jeder Kooperation mit dem Staatsanwalt bereit. Ich halte mir dann aber das Recht vor, Gegenklagen wegen Beleidigung und Verleumdung durchzuführen. Denn ich lasse mir nicht unterstellen, ich würde den Holocaust verharmlosen, nur weil ich versuche die Rechtslage und den Sprachgebrauch anhand von Beispielen zu erläutern. --Konsul 12:59, 31. Jan 2005 (CET)


Noch einmal: mache das, was auch ich gemacht habe: gehe zum Staatsanwalt und mache Dich klüger. Der Begriff ist straffähig. --Unscheinbar 12:53, 31. Jan 2005 (CET)
Es kommt drauf an in welchem Kontext und mit welcher Absicht. Siehe "neuer Holocaust" oder "Babycaust" und das oben verlinkte Urteil. --Konsul 13:00, 31. Jan 2005 (CET)

Sperrung der Artikelseite

Begründung: Edit-War. Setzt die Diskussion bitte beide an dieser Stelle und nicht im Text fort. --Herrick 12:36, 31. Jan 2005 (CET)

Hallo Herrik, die Diskussion hat hier (wenn ich richtig einschätze) zum Ergebnis geführt, dass der Artikel gelöscht werden soll und dann das Lemma als Redirect hierher führen soll, wo inzwischen die Inhalte bei der entsprechenden Zwischenüberschrift ausgeführt werden. Da von den "Edit-Warriorn" sich seit dem Tag der Sperrung hier niemand mehr gemeldet hat, denke ich, dass dies umgesetzt werden könnte. Gruß --Rax dis 00:58, 10. Feb 2005 (CET)