Diskussion:Bonusaktien
Hat ein Aktionär keine passende Aktienzahl, kann er mittels Bezugsrechtskauf die fehlenden Rechte dazu erwerben, um entsprechend neue Aktien gutgeschrieben zu bekommen.
Das bezweifle ich. Bei Bonusaktien braucht er keine Bezugsrechte, sondern zusätzliche Aktien, bis er halt eine passende Zahl hat. Habe jedenfalls noch nie einen Bezugsrechtshandel bei Bonusaktienausgabe gesehen.
- Doch, sonst kann man ja bei einem Bonusaktienverhältnis ungleich 1:1 die entstehenden Spitzen nicht ausgleichen. Bei einem Verhältnis von 3:1 hat ein Inhaber von 100 Aktien Anspruch auf 33,333 Aktien. entweder kauft er sich 2 Bezugsrechte dazu und bezieht die 34.Aktie oder verkauft sein Bezugsrecht und bekommt den Gegenwert. -- Wmeinhart 12:41, 5. Sep 2004 (CEST)
Nun ja, theoretisch könnte man es so machen, aber es gibt halt idR keinen Bezugsrechtshandel, zumindest nicht offiziell. Bonusaktien sind ja ohnehin selten in Deutschland, das letzte was mir einfällt, waren die Bonusaktien von Plambeck, weil die keine Bardividende mehr zahlen konnten *g* Da fielen Leute mit ungeraden Zahlen m.W. einfach um die Differenz um. Normalerweise sind die Beträge um die es geht, halt ohnehin zu klein, als dass man sich darüber aufregt. -- Pfandbrief
- na ja, ganz so selten ist es nicht. Ich zitier mal aus einer Pressemeldung für GfK Zudem habe die Hauptversammlung die Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis fünf zu eins genehmigt. Dadurch gewinne die GfK-Aktie mehr Liquidität und dürfte beim Handelsvolumen die Erfordernisse für den MDAX-Aufstieg bald erfüllen. Vom Börsenwert her bringe GfK mit 750 Millionen Euro bereits genug Gewicht auf die Waage.
das dürfte eine typische Begründung sein für eine derartige Maßnahme sein. --Wmeinhart 17:09, 5. Sep 2004 (CEST)