Diskussion:Brachyurie

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Das Folgende ist kopiert aus der Diskussion in der Redaktion Medizin. --Cú Faoil RM 00:02, 2. Dez. 2008 (CET)

Nach der erfolgreichen Lesenswert-Kandidatur der primären Geschlechtsmerkmale des männlichen Hundes möchte ich die Redaktion um Feedback zu diesem Artikel bitten, in dem ich das Potential zum "Lesenswert" sehe. Was bräuchte es dazu Eurer Ansicht nach noch? mfG, --Cú Faoil RM 23:37, 24. Nov. 2008 (CET)

Bitte bei allen Rassen, bei denen Du anführst, daß Brachyurie Teil des Standards wäre, dieses prüfen/belegen. Erste Stichprobe: Aussie: „Gerade, naturbelassene Länge oder mit natürlicher Stummelrute.“ steht im FCI-Standard zur Rute. Damit sind klar auch Aussies ohne Stummelrute im Standard, der FCI-Standard fordert also keine Stummelrute. „Die Rut[e] ist gerade, nicht länger als 10.16 cm (4 inches), eine natürliche Stummelrute oder kupiert.“ steht im ASCA-Standard - also auch hier nicht zwingend Stummelrute (wobei die Alternative in D ausscheidet). (Deine Formulierung „Bestandteil des Standards“ läßt aber, zugegeben, diesen Interpretationsspielraum. Du schreibst ja gar nicht, daß der Standard die Stummelrute fordert. Aber für mich liest sich „Bestandteil des Standards“ schon so, als wäre Stummelrute zwingend.) Anka Wau! 00:19, 25. Nov. 2008 (CET)


  • Die Gliederung ist mit den einzeln stehenden Unterüberschriften Krankheitswert nicht wirklich elegant. Wie wäre es, wenn Du die Tatsache, daß Du jetzt vom Krankheitswert redest, irgendwie in den Text einbaust und die Überschriften wegnimmst? (Oder planst Du weitere Unterüberschriften?)
  • Läßt sich zum Zuchteinsatz betroffener Tiere generell etwas sagen oder muß das artspezifisch bleiben?
  • Nochmal zum Hund: Rutenanomalien sind für einige Zuchtverbände ein Zuchtausschlußgrund. Das könnte man ergänzen. Ah: der Begriff Rutenanomalie generell könnte ergänzt werden. Brauchen wir für so eine breite Aussage dann Quellen (in Form von Beispielen)? Hier wären welche:
Hallo, warum wird hier über Standard gesprochen? In deutschen Türschutzgesetz §11b ist ganz klar angegeben, dass keine Tiere mit fehlenden Organen gezüchtet werden dürfen. Auch eine Röntgenuntersuchung kann nicht als Freibrief verstanden werden, da 50% der Nachkommen ihrer natürlichen Körpersprache beraubt werden. --151.136.33.10 10:00, 1. Feb. 2022 (CET)