Diskussion:Brandschutzgewebe

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wenn sich diese sog. experten mit dem thema ein wenig beschäftigt hätten, dann wüssten sie jetzt, dass beispielsweise das die BC BANDAGE lediglich auf 30 minuten erhalt getestet wurde und im gegensatz dazu das HAPUFLAM GEWEBE bei 90 minuten erhalt geprüft wurde. dazu kommt noch eine IEC 331 prüfung auf 180 (!!!) minuten funktionserhalt. eine derartige prüfung ist vom BC produkt her nicht bekannt. asbestgewebe wurde bis zum verbot in den 80ern in den konventionellen schotts verarbeitet und hat mit den beiden genannten produkten NICHTS gemeinsam!!!

eine frage an die bearbeiter des artikels "brandschutzgewebe" warum könnt ihr die fakten nicht stehen lassen wie sie sind. es handelt sich tatsächlich um zwei völlig unterschiedliche konzepte, mit einer DIN 4102 zulassung in einem signifikantem bereich von 30, bzw. 90 minuten. es handelt sich auch bei beiden produkten nicht um ein gewebe, wie ihr es immer verlinkt. also, bitte einfach nachfragen und nicht diletantisch ändern. 84.72.136.171 15:51, 3. Jan 2006Unterschrift nachgetragen von --Ikiwaner 19:07, 7. Jan 2006 (CET)

Bevor hier ein Edit-war ausbricht habe ich die Änderungen der letzten Tage nochmals revertiert und möchte um ein Ausdiskutieren hier auf dieser Seite bitten.
Wikipedia ist nicht ein Ort für Selbstdarsteller, weder für Personen noch für Firmen. Daher muss die Sprache derjenigen einer Enzyklopädie und nicht der Marketingspache entsprechen. Ich begrüsse es jedoch, wenn Firmen Zeit, Text und Bildmaterial in Wikipedia investieren, gerade im etwas vernachlässigten Textilbereich. Die Änderungen habe ich daher vorgenommen, um den Artikel vor seiner Löschung zu bewahren. Jetzt zu den einzelnen Kritikpunkten:
  1. "Ein neues Gewebe wurde in Deutschland entwickelt." – Überschriften mit Werbecharakter passen nicht in einen Enzyklopädieeintrag. Der Standard lautet: xxx ist ein ... Der erste Satz sollte das Lemma nüchtern erklären.
  2. Schutzzeit: Besser als Angaben wie "einen grösseren Zeitraum" wäre "30 Minuten nach DIN 4102". Hier sind Sie von Hapuflam gefordert.
  3. Wenn die Produkte kein Gewebe sind, habe ich Mühe, sie unter diesem Lemma stehen zu lassen. Zunächst sollten Sie (Hapuflam) schreiben, was den sonst im physikalischen Sinn das Produkt ist. Eine gelochte Folie?
  4. konventionelle Systeme: Der durchschnittliche Leser weiss nicht, wie ein konventionelles Brandschutzsystem funktioniert. Was Sie im Firmenprospekt nicht tun dürfen, ist hier ausdrücklich erwünscht: Benennen sie die Konkurrenzprodukte.
  5. zum Preis: Wenn die Brandschutzgewebe keine Gewebe sind, stimmt mein Preisvergleich natürlich nicht mehr. Wie sich die Produkte preislich, von der Leistung und geografischer Verfügbarkeit unterscheiden, wäre trotzdem interessant. Inzwischen formuliere ich eine Übergangsversion.

--Ikiwaner 19:07, 7. Jan 2006 (CET)

es geht nicht um selbstdarstellung, um das mal klar zu machen. ich kann nur für das "hapuflam" gewebe schreiben, weil es darüber die ergibgsten informationen gibt. BC hält sich da etwas verschlossener. also. das gewebe wurde tatsächlich in deutschland entwickelt. es handelt sich in der substanz um ein glasfasergewebe mit einer bei hitzeeinwirkung reagierenden beschichtung. also definitiv nichts mit stoffgewebe, oder flies! konventionelle systeme sollten ja bereits benannt sein, nämlich im hauptartikel, es handelt sich um alle erdenklichen schottsysteme. von abbrennen dieser produkte kann keine rede sein. das ist nicht der sinn einer nach möglichkeit objektiven darstellung! die wesentlichen merkmale sind doch auch in der konstruktion zu sehen. während die schottungen bis zu 70kg je lfm auf die waage bringen schlägt das gewebe mit nur 1,7kg je qm zu buche. innerhalb einer stunde können bis zu 8 lfm mit dem gewebe gecovert werden, während die üblichen brandschotts in der selben zeit höchsten 2 lfm bewältigen können...es sind sehr komplexe rechenexempel die dahinter stehen. auch muss ich der behauptung eines nischenproduktes widersprechen. auf den kundenlisten stehen unternehmen aus der petrochemie, genauso wie energieerzeuger, flughafenbetreiber bis zu grossen, bekannten sportstadien. bitte den artikel nicht verändern, wenn Sie nicht wissen worüber Sie schreiben! es sei noch eins hinzugefügt. den grössten schwachsinn über das gewebe kann man mit der vkf erleben. aber das ist ein gesondertes thema und eher in dem bereich schildbürgerstreiche und lobbyarbeit zu finden

Hallo Ikiwaner. Der Bearbeiter hat völlig recht. Du solltest die Finger vom Artikel lassen, es scheint mir, als ob Du wirklich nicht weisst was Du revisionierst. Ich halte die Info im Grundsatz für ausreichend und die Interessierten können sich bei den Herstellern selbst kundig machen.


BITTE BEACHTEN! Sorry, aber es gibt für das Gewebe keine Zulassung über 30, 60 oder gar 90 Minuten, allenfalls eine B1 Zulassung, um mit der Umhüllung etwas anderes schwerentflammbar zu machen! Ausserdem stimmt es auch nicht, das die BC sich angeblich "verschlossener" hält, denn sowohl auf der Firmenseite, sowie auch unter der entsprechenden "brandschutzgewebe.de" Seite finden sich ausführlich Informationen zu dem Produkt.

BITTE WEITERS BEACHTEN! Sie brauchen sich nicht zu entschuldigen. Also, Fakt ist es besteht eine Zulassung des DIBT geprüft auf 90 Minuten Brandwiderstandsdauer. Ich empfehle einfach die entsprechende Zulassung nachzulesen. Die BC Bandage hat meines Wissens nach nur eine Widerstandsdauer von 30 minuten erreicht, womit wir jetzt bei einer Diskussion wären, die NICHTS mehr mit dem grundsätzlichem Thema zu tun hat. Ihre nachstehende "Ergänzung" ist völlig Gegenstandslos: Allerdings ist zu beachten, das das Gewebe von Hapuflam in der Vergangenheit fälschlicher Weise als I 30 oder gar I 90 Material verarbeitet wurde, was in einigen Fällen (z.B. SAP Arena/Mannheim) sogar zum Rückbau geführt hat. Natürlich könnte man mit einer Einzelfallzustimmung, ein Brandschutzgewebe als Alternative zum I 30/90 Kanal einbauen, aber dies ist, wie der Name schon sagt, von Fall zu Fall neu zu bewerten und mit entsprechenden Kosten verbunden. Richtigstellung Das Gewebe wurde dort nicht rückgebaut, sondern durch Bauarbeiter beschädigt und anschliessend ergänzt. Ansonsten empfehle ich Ihnen eine Führung durch die Allianz Arena München. Grossteil der I90 relevaten Installationen sind mit dem Gewebe und nicht konventionell geschützt. Ich an Ihrer Stelle würde den Ball mal flach halten und mich auf Fakten beschränken. Die Lobbyarbeit kann anderswo stattfinden.

Bitte an die Besserwisser Finger weg von Bildern und Artikel. Wenn ihr was zu sagen habt, dann macht es unter Diskussionsbeiträgen und nicht durch Pfusch am Inhalt Darbo

an Ansgar Hellwig die werbung wurde schon entfernt. bitte finger weg von den inhalten!

Nicht, solange der Text so unenzyklopädisch ist wie im Augenblick. Die Kritikpunkte sind weiter oben ja schon genannt. Inflationär verwendeter Fettdruck hilft da auch nicht weiter. --A.Hellwig 18:36, 13. Feb 2006 (CET)

unwissenheit, ansgar, hilft da auch nicht. wenn jeder, der sich dazu berufen fühlt und definitiv NICHT weiss worüber er da schreibt, oder was er korrigiert, bekommt man das auch nicht hin. ich habe es abgelehnt ein werbetext daraus zu machen. wer lust hat, kann gerne die oktagon zertifizierung des tüv süddeutschland, oder die zulassung der ibs linz, die zulassungen aus uk und russland durcharbeiten und danach eine produktiven vorschlag zur änderung machen. dafür ist das diskussionsforum doch da, oder nicht? würde ich den gemachten vorschlägen folgen, käme ein kauderwelsch raus, dem keiner mehr folgen kann. --Darbo 19:29, 13. Jan 2006 (CET)

13.02.2006 was bitte ist DAS für eine art und weise mit inhalten und informationen umzugehen? zuerst werden inhalte durch user verändert, die entweder keine ahnung haben worum es geht, oder von kunkurrirenden unternehmen stammen und wenn das nicht mehr funktioniert, werden bilder und inhalte willkürlich gelöscht und verändert. um es ein für alle ma klar zu stellen. ich gehöre NICHT zu dem einen, oder anderen unternehmen. ich habe mich beruflich bedingt mit dem thema des brandschutzes beschäftigt und habe mein wissen hier zur verfügung gestellt. ich kann in erster linie über das Hapuflam gewebe schreiben, weil die von mir gemachten erfahrungen hierzu am weitreichendsten sind. wenn ich anfangen würde über die BC bandagen zu schreiben würde ich mich aufs glatteis begeben. es gibt einen grund, warum wir das eine produkt einsetzen un dnicht das andere. aber, es muss letztlich der markt für sich entscheiden und nicht bekloppte lobbyisten grüsse an die wissenden Darbo

16.02.2006 Artikel wird wegen enstellender Korrekturen vom Autor zurückgezogen. Jeder der auch nur in Teilen den Beitrag vewendet verstösst gegen Urheberrechte

(nicht signierter Beitrag von Benutzer:Darbo (Diskussion | Beiträge) )

Beiträge nach Datum sortiert, jüngste zuunterst. --Ikiwaner 18:23, 18. Feb 2006 (CET)

Sperrung

Artikel unter GNU-FDL können nicht zurückgezogen werden, zudem gibt es inzwischen zahlreiche Mitautoren. Habe wegen Deiner Uneinsichtigkeit heute darum gebeten, ihn vorläufig gegen Veränderungen zu sperren (WP:VS#Brandschutzgewebe). --MBq 09:29, 19. Feb 2006 (CET)

Hallo? Welche Mitautoren? Alles die in irgedweiner Form was zu dem Inhalt beigetragen haben, sind völlig am Thema vorbei gerast. Ich sehe nicht, dass es überhaupt jemand für nötig erachtet hat, sich einer Kritik zu stellen oder sich in ihrem Halbwissen korrigieren zu lassen. Wird eine Sperre durchgesetzt spricht das für die weitere Inkompetenz von Wikipedia Community, vor allem von selbsternannten Korrektoren und Administratoren. Meine Unterstützung für Wikipedia endet jedenfalls an diesem Punkt, auch materiell. Darbo 11:32, 19. Feb 2006 (CET)

es ist eine unverschämtheit, was hier abgeht. als user gesperrt und als autor in allen rechten verletzt. wird konsequenzen haben, versprochen

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 23:06, 16. Jan. 2022 (CET)

Löschantrag rausnehmen aus gesperrter Seite

Laut [1] wird der Artikel nicht gelöscht. Da er aber nicht barbeitbar ist, sollte eine Admin den LA-Baustein rausnehmen.--Zaungast 10:34, 25. Feb 2006 (CET)

Done. --Raymond 00:20, 27. Feb 2006 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Nassauer27 (Diskussion) 23:07, 16. Jan. 2022 (CET)

duch --> durch

Durch die Flexibilität des Materials eignet sich Brandschutzgewebe sehr gut für den Brandschutz von Kabeln und Leitungen.

Bei etwas gutem Willen kann man sich doch sehr gut an den Zulassungen orientieren. Das Hapuflam Brandschutzgewebe hat diverse Zulassungen zum Gewebe.


Die "neue" Zulassung Nr. Z-19.22-1798 erteilt am 15.11.2006 vom DIBt Berlin, und umfasst die "Hapuflam Brandschutzumhüllung", dort heißt es sinngemäß etwa: Die Brandschutzumhüllung besteht aus einem speziellen Brandschutzgewebe und Befestigungsmitteln. Die Wirkungsweise besteht darin, daß im Falle der Selbsentzündung der elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen durch Kurzschluß oder Überhitzung die Brandausbreitung über die mit der Brandschutzumhüllung versehenen Leitungen (Kabel) und Leitungsanlagen (Kabelanlagen) über mindestens 90 Minuten verhindert wird.

Außerdem heißt es dort: Die Brandschutzumhüllung vom Typ Hapuflam ist eine Vorkehrung zur "Behinderung der Brandentstehung" und "Verhinderung der Brandweiterleitung" durch elektrische Leitungen oder -anlagen. Weiter heißt es, daß "die Größe der Kabel oder Kabelbündel bzw. deren Gesamtleiterquerschnitt sowie die Größe der Kabelkonstruktionen" dabei nicht beschränkt sind.

Natürlich fehlt nicht der Hinweis auf Schwerentflammbarkeit (DIN 4102-B1). Dieses hat rechtliche Gründe und muß erwähnt sein. Andererseits ist es natürlich so, daß dieses Material nicht selbständig weiterbrennt. Es entwickelt aufgrund der Wärme/Flamme einen feinporösen Schaum, der sich -durch Wärme angeregt- direkt auf die Flamme zu entwickelt und sich druckfrei in alle Öffnungen und Spalten setzt und so die Luftzufuhr zum "Brandherd" be- bzw. verhindert.

Da es aber nicht in die DIN 4102 Teil 11 gehört, da dort ausschließlich Plattenkanäle behandelt werden und eine DIN Brandschutzgewebe (noch) nicht besteht, wurde die Verwend- bzw Anwendbarkeit im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Hier wird auf MBO §40 (in den meisten LBO´s finden wir entsprechende §§)Bezug genommen.

§ 40 MBO (1) Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführwerden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind; dies gilt nicht... § 40 MBO (2) In notwendigen Treppenräumen, in Räumen nach §35 Abs.3 Satz 3 und in notwendigen Fluren sind Leitungsanlagen nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Die Eigenschaft des Hapuflam Brandschutzgewebes, die Brandentstehung bereits zu behindern und eine Brandweiterleitung an den mit Hapuflam Brandschutzumhüllung versehenen Leitungen über mindestens 90 Minuten zu verhindern, ist nach meiner Kenntnis ausschließlich diesm Material zu eigen. Weder die BC-Kabelbandage noch die Kabelkanäle aus Plattenmaterialien erfüllen beide Kriterien. Während bei der BC-Bandage die Qualifizierung durch ein (angeblich inzwischen zurückgezogenes) kaum nachvollziehbares Gutachten (gemeint ist die angeführte Brandtemperatur, die nicht mit der Temperaturkurve nach ETK der DIN übereinstimmt) herbeigeführt wurde, kann ein Kabelkanal aus Plattenmaterial die Brandentstehung allein nicht behindern, sondern kann nur den bei der Verbrennung aller eingehausten Kabel entstehenden Rauch über eine definierte Zeit nicht nach außen abgeben. Bedingung: Vorhandene Lüftungsöffnungen werden durch erhöhte Temperaturen kurzfristig automatisch verschlossen. Allerdings können alle Kabel bis zur nächsten funktionierenden Schottung verbrennen. (Allgemeinwissen)

Bei Brandschutzumhüllung Hapuflam 8002... wird allenfalls das z.B. durch Kurzschluß oder Überhitzung ohnehin defekte Kabel und die anliegenden Kabel in Mitleidenschaft gezogen und entwickeln über sehr kurze Zeit (unterer einstelliger Minutenbereich) die Rauchgase. Dieses wurde in vielen Gutachten verschiedener Gutachter und Materialprüfanstalten nachvollziehbar geprüft und bestätigt. (Gutachten/Berichte LGA, MPA)