Diskussion:Brandstifter (2009)

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Hintergrund

Siehe den Internet Artikel www.allesfilm.com [1]. Sowie aud der Filmseite von: Brandstifter, im Internet ,[2], Bitte dort Hintergrund anklicken. Danach Felix v. Muralt (Zitat): „Brandstifter“ beruht auf einer wahren Begebenheit, welche ich vor bald 20 Jahren selbst erlebt habe. In Zeiten von „Patriot Act“ und in denen jede Zahnpastatube und jede Mineralwasserflasche am Flughafen zur potentiellen Terrorwaffe erklärt werden kann, hat der Stoff nichts an Aktualität verloren. Wien als Schauplatz der Geschichte bot sich einerseits an, weil sich die wirkliche Begebenheit auch dort zugetragen hat. Andererseits weist die österreichische Polizei rekordverdächtige Prügelquoten in U-Haft auf und schaut nicht wirklich auf eine demokratisch geprägte Vergangenheit zurück. Dennoch hoffe ich, dass der Film über die österreichischen Verhältnisse hinaus verstanden wird – er könnte auch gut anderswo angesiedelt werden!' --viennea (Diskussion) 15:39, 22. Mär. 2012 (CET)


Siehe in Wikipedia Artikel Justizanstalt (JA): Haftgründe und Haftarten: In Österreich wird zwischen 8 verschiedenen Arten der Unterbringung in Haft unterschieden. Dabei werden nicht alle Arten in Justizanstalten (wozu Strafvollzugsanstalten, gerichtliche Gefangenenhäuser und Sonderanstalten zählen) vollzogen, sondern auch in Arrestzellen der Polizeiinspektionen und in Polizeianhaltezentren.

  • Verwahrungshaft ist eine vorläufige, maximal 48 Stunden dauernde Unterbringung in einer Arrestzelle bei begründetem Straftatverdacht bis zur

Vorführung vor den Untersuchungsrichter.

  • Untersuchungshaft ist eine Haftart, in der durch richterlichen Beschluss verdächtige Personen bis zu zwei Jahre beziehungsweise bis zum Beginn* ihrer strafgerichtlichen Hauptverhandlung angehalten werden können. Diese wird in den gerichtlichen Gefangenenhäusern vollzogen.
  • Strafhaft entsteht durch ein gerichtliches Urteil oder durch eine Ersatzfreiheitsstrafe im Fall von uneinbringlichen Geldstrafen. Sie wird entweder in einem gerichtlichen Gefangenenhaus oder in einer Strafvollzugsanstalt vollzogen.
  • Unterbringung im Maßnahmenvollzug ist eine vorbeugende, freiheitsentziehende Maßnahme, die zusätzlich zur fälligen Freiheitsstrafe ausgesprochen und in den Sonderanstalten des Strafvollzugs vollzogen wird.
  • Verwaltungsstrafhaft von 12 Stunden bis zu 6 Wochen kann für verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände oder für uneinbringliche Geldstrafen aus dem Verwaltungsstrafrecht verhängt werden. Sie wird in der Regel in Polizeianhaltezentren vollzogen.
  • Polizeiliche Haft ist eine Form der vorläufigen, maximal 24 Stunden dauernden Unterbringung in einer Arrestzelle aufgrund eines Verfahrens wegen eines Delikts des Verwaltungsstrafrechts.
  • Fremdenpolizeiliche Haft bedeutet die unmittelbare Unterbringung von Personen in Arrestzellen der Polizei zur anschließenden Vorführung bei der Fremdenpolizeibehörde.
  • Schubhaft ist die Inhaftierung von zur Abschiebung vorgesehenen Personen in einem Zeitraum von maximal 10 Monaten in einem Polizeilichen Anhaltezentrum. --178.190.43.143 17:48, 22. Mär. 2012 (CET)