Diskussion:Bremische Evangelische Kirche
externe links
Die externen links sollten unter weblinks stehen, im normalen wikipediabereich sollten nur interne links sein. Jakob Mitzlaff 14:34, 1. Mär. 2007 (CET)
- Ja, aber die externen Links sollten zur Bremischen Evangelischen Kirche gehören, nicht zu irgendwelchen Mitgliedsgemeinden, siehe WP:WEB#Keine_Unterbegriffe. --[Rw] !? 16:35, 1. Mär. 2007 (CET)
Landeskirche
Ich habe den Satz aus dem Einleitungsabschnitt, wonach die BEK keine Landeskirche sei, verändert, nachdem ich es mit Benutzer:Wortsportler, der zunächst dagegen argumentiert hatte, ausdiskutiert habe. Die Argumente findet man auf Diskussion:Brigitte Boehme und auf Benutzer Diskussion:Zweioeltanks#Landeskirchenkrams. --Zweioeltanks (Diskussion) 12:13, 14. Jun. 2013 (CEST)
- Ich finde diese Lösung sehr gelungen. Die Besonderheit der BEK wird nun gut und treffend dargestellt. --Wortsportler (Diskussion) 12:44, 14. Jun. 2013 (CEST)
Kirchengemeinden
Eigentlich sollte hier etwas zu den Gemeinden stehen und nicht nur zu den Gebäuden. Ich habe mal einen Anfang gemacht. --House1630 (Diskussion) 11:31, 13. Jan. 2014 (CET)
- Ich finde Deine Änderungen im Prinzip gut, habe an einer Stelle jedoch etwas Bedenken. Dass die Gemeinde Rekum nicht zur BEK gehört, steht schon weiter oben im Artikel. Dort heißt es: "Im Bremer Norden gehört die Ev.-ref. Kirchengemeinde Rekum trotz Zugehörigkeit zur Freien Hansestadt Bremen nicht zur BEK." So ist es völlig korrekt. Bei Dir steht nun eine ähnliche Aussage nochmal, allerdings ist da von der einzigen evangelischen Kirche im Stadtgebiet die Rede, die nicht zur BEK gehört. Das stimmt ja so nicht. Es gibt in der Stadt Bremen ja durchaus freikirchliche evangelische Gemeinden. Mir ist klar, dass Du landeskirchlich organisierte Gemeinden im Blick hattest, aber ich finde es sprachlich unpräzise. Viele Gemeinde, beispielsweise die Methodisten, würden da protestieren. --Wortsportler (Diskussion) 03:17, 16. Jan. 2014 (CET)
Präsidentenliste
In der Liste der Präsidenten der BEK ist von 1933-45 eine Lücke. Das ist aber historisch nicht korrekt. Zumindest für einen Teil dieser Zeit (1933-35) übernahm der NS-Bürgermeister Otto Heider das Präsidentenamt. --Gruyere (Diskussion) 14:09, 13. Feb. 2014 (CET)
Anti-Lutheranismus?
Im Eintrag zum Gründer Bremerhavens, dem Bremer Politiker und Theologen Johann Smidt, finden sich Hinweise darauf, dass dieser neben einer antijüdischen auch eine anti-lutherische Politik verfolgt habe, immerhin noch im 19. Jahrhundert. Das lässt auf hartnäckige Auseinandersetzungen zwischen lutherischem und kalvinistischem (?) Bekenntnis oder anderen innerprotestantischen Haarspaltereien schließen. Leider spiegelt sich das hier nicht. Woher als rheinländischer Papist die Kenntnis nehmen, wenn nicht von hier? --77.13.214.237 17:07, 10. Nov. 2014 (CET)
- Gerne würde ich Dir Auskunft geben, aber so ganz ist mir Dein Anliegen noch nicht klar. Dass die protestantische Kirche in Bremen in ihren ersten Jahren von den Reformierten geprägt wurde, und dass diese Prägung dann auch Folgen für die Kirchenordnung hatte (und bis heute hat) steht durch den Verweis auf Pezel, auf den Reformierten Bund und auf die besondere Struktur der Kirche im Artikel. Smidts persönliche Ablehnungen von Religionen und Konfessionen gehört in seinen Artikel, wo Du es ja auch gefunden hast. Die heutige Form der BEK beruht auf der Verfassung von 1920, da war Smidt schon seit Jahrzehnten tot. Von daher verstehe ich nicht so recht, was Dir jetzt im Artikel konkret fehlt. Da die BEK als freiwilliger Verwaltungszusammenschluss verschiedenster Gemeinden kein eigenes Bekenntnis hat, wird ja auch deutlich. Von daher gibt es die "innerprotestantischen Haarspaltereien", wie Du es nennst, natürlich bis heute. Aber wie soll man das in einem solchen Artikel abbilden? Im Detail ist es gar nicht enzyklopädisch relevant. Also, lange Rede, kurzer Sinn: Benenn mal konkreter, was Dir fehlt, dann kann man gucken, ob sich etwas machen lässt. --Wortsportler (Diskussion) 20:47, 10. Nov. 2014 (CET)
- Das reformierte Bremen als Stadt hatte bis 1803 immer eine Antihaltung zum lutherischen Dom (Erzbistum dann Herzogtum). Smidt hat eher fuer einen Ausgleich gesucht und m. E. auch bewirkt. Statt zwei Gymnasien (reformiert und lutherisch) gab es ab 1817 ein Gemeinsames. (siehe Bremer Schulwesen)--Roland Kutzki (Diskussion) 11:39, 13. Nov. 2014 (CET)
- In dem Zusammenhang wage ich in Zweifel zu ziehen, ob die Gemeinden der bremischen Kirche schon immer "in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom" waren. Es gab ja eine Kirchenordnung, ein vorgeschriebenes Gesangbuch usw.--Ulamm (Diskussion) 18:05, 1. Mai 2015 (CEST)
- Laut Artikel wurde 1873 ein einheitliches Gesangbuch eingeführt. Hiervon besitze ich leider kein Exemplar. Ich habe lediglich ein "Bremer Gesangbuch", das 1917 (also im Ersten Weltkrieg) entstanden ist. Beide Daten liegen aber ja VOR der Einführung der BEK-Verfassung im Jahre 1920, in der die Gemeindeautonomie geregelt wurde. --Wortsportler (Diskussion) 00:48, 1. Jun. 2015 (CEST)
- In dem Zusammenhang wage ich in Zweifel zu ziehen, ob die Gemeinden der bremischen Kirche schon immer "in Glaubens-, Gewissens- und Lehrfragen autonom" waren. Es gab ja eine Kirchenordnung, ein vorgeschriebenes Gesangbuch usw.--Ulamm (Diskussion) 18:05, 1. Mai 2015 (CEST)
- Das reformierte Bremen als Stadt hatte bis 1803 immer eine Antihaltung zum lutherischen Dom (Erzbistum dann Herzogtum). Smidt hat eher fuer einen Ausgleich gesucht und m. E. auch bewirkt. Statt zwei Gymnasien (reformiert und lutherisch) gab es ab 1817 ein Gemeinsames. (siehe Bremer Schulwesen)--Roland Kutzki (Diskussion) 11:39, 13. Nov. 2014 (CET)
Gemeindewahl
Aufgrund der kürzlich durchgeführten Änderung bin ich auf folgenden Satz aufmerksam geworden: "Seit einer Verordnung von 1860 (...) ist es den Bewohnern in den evangelischen Gemeinden Bremens freigestellt, einer Kirchengemeinde ihrer Wahl unabhängig vom jeweiligen Wohnsitz beizutreten." Zunächst finde ich die Verwendung von "Gemeinde" und "Kirchengemeinde" in einem Satz mit identischer Bedeutung unglücklich. Aber ein ganz anderer Punkt ist noch wichtiger: Die Möglichkeit, sich jeder evangelischen Gemeinde in Bremen anzuschließen, besteht ja nicht nur für Menschen innerhalb Bremens, was durch "Bewohner in den ev. Gemeinden Bremens" irgendwie suggeriert wird. Bremer Kirchengemeinden haben durchaus auch Gemeindeglieder, die nicht innerhalb des Gebietes der BEK wohnen, bspw. in Stuttgart oder München. Wie kann man das sinnvoll einbauen? --Wortsportler (Diskussion) 23:35, 5. Feb. 2015 (CET)
Hier fehlt das Thema Finanzen
Wieviel Einnahmen aus Kirchensteuern erhät die BEK und wieviele Zuschüsse vom Staat? Es gibt einen "Senator für kirchliche Angelegenheiten" in Bremen. Was hat der für eine Funktion? --194.95.255.66 14:43, 26. Mai 2015 (CEST)
- Die Kirchensteuer wird bundeseinheitlich geregelt, kein Thema für die BEK. Zuschüsse der Freien Hansestadt Bremen als Land an die BEK im Allgemeinen sind m.E. unüblich. Zuschüsse des Staates an kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten der einzelnen Mitgliedkirchgemeinden sind so geregelt wir wie an andere Träger von Kindergärten. Private bekennende Schulen der BEK gibt es nicht. Der Senator für kirchliche Angelegenheiten Bremen war seit 1979 fast immer der Präsident des Senats, der dadurch auch den Status eines Senators hatte und dieser Status ist m.E. rechtlich erforderlich. Dieses sehr kleine Dienststelle KIRCHLICHE ANGELEGENHEITEN / POLITISCHE PHILOSOPHIE / PROJEKTE stellt den Kontakt zu den Religionsgemeinschaften im Land Bremen her. Referent ist z. Zt. Dr. Helmut Hafner, den solltest Du anrufen Tel.: 0421-361 4955. Noch ein Hinweis: Seit 1920 sind Kirchen und Religionsgesellschaften vom Staat getrennt worden, was in der Verfassung von 1947 übernommen wurde und im Grundgesetz sogar hinsichtlich des Religionsunterricht zu Ausdruck kommt durch den Artikel 141 GG, eine spezielle nur Bremen-Regelung. --Roland Kutzki (Diskussion) 19:54, 29. Mai 2015 (CEST)
- Nein, die Kirchensteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt! Die Bundesländer erlassen hierzu Gesetze (die Höhe der Steuer kann daher von Bundesland zu Bundesland verschieden sein); im Bremer Fall wird das entsprechende Gesetz der Bremischen Bürgerschaft dann vom Kirchentag der BEK mit einem entsprechenden Kirchengesetz umgesetzt. Kleinere Änderungen am Verfahren (oft auch nur redaktionelle Änderungen am Text bzw. Anpassungen, die durch Änderungen an anderen Gesetzen notwendig werden) kommen relativ häufig im Kirchentag zur Abstimmung, sind aber i.d.R. nur Formsache. Erst vor wenigen Tagen wurde bspw. in der BEK geändert, dass nach einem Kirchenaustritt die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats endet und nicht erst (wie bisher) einen Monat später. Von der Größenordnung her (der Fragesteller hatte ja nach dem "Wieviel" gefragt) bewegt man sich in der Größenordnung von 50 Millionen Euro, der Betrag verändert sich aber meist noch durch die Abführung von Fremdkirchensteuer. Staatliche Zuschüsse fallen mir grad nicht viele ein, nur einen Zuschuss zur §218-Beratung in Höhe von knapp 150.000 Euro kann ich nennen sowie die Erstattung von Personalkosten in der Polizei- und Gefängsnisseelsorge. Für die Kinderbetreuung gilt meiner Kenntnis nach das, was Roland Kutzki bereits geschrieben hat. Es gibt einen festen Schlüssel für die Betriebskostenzuschüsse und auch Mietkostenübernahme in Fällen, bei denen eine Kita nicht in kirchlichen Gebäuden untergebracht ist. Der Eigenanteil der BEK an den Kindergärten wurde vor einiger Zeit geändert, wenn ich mich richtig erinnere, aber da habe ich die Zahlen nicht im Kopf. Es gehen jährlich kirchliche Mittel in der Höhe von etwa 7 Millionen Euro in die Kindergärten, bei einem Haushaltsvolumen (Kita-Haushalt!) von auch hier etwa 50 Millionen Euro. Der "staatliche" Anteil (auch Elternbeiträge fließen ja in die Finanzierung mit ein) ist somit ziemlich hoch. Aber ich bin ebenfalls der Ansicht, dass das bei anderen nicht-staatlichen Trägern ebenso der Fall ist. --Wortsportler (Diskussion) 00:29, 1. Jun. 2015 (CEST)
- Übrigens zahlt die BEK der Stadt Bremen 2,2 Mio Euro Gebühren für den Kirchensteuereinzug, das noch als Ergänzung. --Wortsportler (Diskussion) 14:59, 1. Jun. 2015 (CEST)
- Nein, die Kirchensteuer ist nicht bundeseinheitlich geregelt! Die Bundesländer erlassen hierzu Gesetze (die Höhe der Steuer kann daher von Bundesland zu Bundesland verschieden sein); im Bremer Fall wird das entsprechende Gesetz der Bremischen Bürgerschaft dann vom Kirchentag der BEK mit einem entsprechenden Kirchengesetz umgesetzt. Kleinere Änderungen am Verfahren (oft auch nur redaktionelle Änderungen am Text bzw. Anpassungen, die durch Änderungen an anderen Gesetzen notwendig werden) kommen relativ häufig im Kirchentag zur Abstimmung, sind aber i.d.R. nur Formsache. Erst vor wenigen Tagen wurde bspw. in der BEK geändert, dass nach einem Kirchenaustritt die Kirchensteuerpflicht am Ende des Austrittsmonats endet und nicht erst (wie bisher) einen Monat später. Von der Größenordnung her (der Fragesteller hatte ja nach dem "Wieviel" gefragt) bewegt man sich in der Größenordnung von 50 Millionen Euro, der Betrag verändert sich aber meist noch durch die Abführung von Fremdkirchensteuer. Staatliche Zuschüsse fallen mir grad nicht viele ein, nur einen Zuschuss zur §218-Beratung in Höhe von knapp 150.000 Euro kann ich nennen sowie die Erstattung von Personalkosten in der Polizei- und Gefängsnisseelsorge. Für die Kinderbetreuung gilt meiner Kenntnis nach das, was Roland Kutzki bereits geschrieben hat. Es gibt einen festen Schlüssel für die Betriebskostenzuschüsse und auch Mietkostenübernahme in Fällen, bei denen eine Kita nicht in kirchlichen Gebäuden untergebracht ist. Der Eigenanteil der BEK an den Kindergärten wurde vor einiger Zeit geändert, wenn ich mich richtig erinnere, aber da habe ich die Zahlen nicht im Kopf. Es gehen jährlich kirchliche Mittel in der Höhe von etwa 7 Millionen Euro in die Kindergärten, bei einem Haushaltsvolumen (Kita-Haushalt!) von auch hier etwa 50 Millionen Euro. Der "staatliche" Anteil (auch Elternbeiträge fließen ja in die Finanzierung mit ein) ist somit ziemlich hoch. Aber ich bin ebenfalls der Ansicht, dass das bei anderen nicht-staatlichen Trägern ebenso der Fall ist. --Wortsportler (Diskussion) 00:29, 1. Jun. 2015 (CEST)
Hauptkirche der BEK
Auch wenn die BEK in dem Sinne keine "richtige" Landeskirche zu sein scheint, so wäre es zumindest für mich interessant zu wissen, ob sie trotzdem über eine Hauptkirche (vielleicht den Dom) verfügt. Auch könnte man damit vielleicht den Anfangsteil des Artikels erweitern. --79.203.218.44 17:30, 1. Jan. 2017 (CET)
- Und wie ist "Hauptkirche" für evangelische Kirchen zu definieren? Vermutlich meinst du Kirchengebäude, in denen die leitenden Geistlichen mehr oder weniger regelmäßig predigen, für die meines Wissens aber nur selten die Bezeichnung Hauptkirche gebraucht wird. Die BEK hat jedoch keinen leitenden Geistlichen in demselben Sinne wie andere Landeskirchen, der Schriftführer ist nicht der oberste Repräsentant seiner Kirche.--Zweioeltanks (Diskussion) 17:45, 1. Jan. 2017 (CET)
- Kann ja sein, vielleicht sollte man darauf trotzdem eingehen. Ist ja bei den Artikeln der anderen Landeskirchen auch der Fall.--80.228.40.100 13:07, 12. Dez. 2018 (CET)
- Wie sollte man darauf eingehen? „Die BEK hat keine "Hauptkirche"“? Käme mMn ein bisschen komisch rüber. Die besondere Rolle des Schriftführers im Gegensatz zu leitenden Geistlichen anderer Kirchen ist ja ausführlich erklärt. Und da er immer ein Gemeindepfarrer sein muss, hat er im Gegensatz zu den anderen ja ohnehin immer eine "eigene" Kirche. --Zweioeltanks (Diskussion) 15:43, 12. Dez. 2018 (CET)
- Kann ja sein, vielleicht sollte man darauf trotzdem eingehen. Ist ja bei den Artikeln der anderen Landeskirchen auch der Fall.--80.228.40.100 13:07, 12. Dez. 2018 (CET)
Ich habe es jetzt einfach mal gewagt, einen Abschnitt darüber in der Einleitung zu verfassen, der mögliche Laien und/oder Interessenten darüber aufklärt. Dass der Bremer Dom für bedeutendere Zeremonien verwendet wird, ist ja wahrlich kein Geheimnis. --Prianteltix (Diskussion) 23:17, 2. Aug. 2021 (CEST)
- Ich habe das wieder zurückgesetzt. Der Satz über den Dom ist unbelegt - mag ja sein, dass das kein Geheimnis ist, aber ich hätte doch gerne eine offizielle Feststellung dazu, dass der Dom in dieser Hinsicht bevorzugt wird. Und wenn es dann belegt doch wieder reinkommt, bitte den ersten Satz besser formulieren. "verfügt" ist hier unpassend, da die BEK über gar keine Kirchengebäude "verfügt", und "wie bei anderen Landeskirchen vorhandene Hauptkirche" geht mMn auch nicht, da durchaus nicht alle Landeskirchen so etwas wie Hauptkirchen haben.--Zweioeltanks (Diskussion) 07:39, 3. Aug. 2021 (CEST)
- Der Zusatz ist schon ok. Der Dom war zudem immer wieder Stätte von großen Staatsbegräbnissen wie Hans Koschnick und Christian Weber (war dabei). Der Wikipedia-Bürokratismus einer „offiziellen Feststellung dazu“ ist mir hier zuwider, muss das sein lieber Zweioeltanks? Da mir der Satz schnurz ist bleibt es dann wohl so.--Roland Kutzki (Diskussion) 11:20, 9. Aug. 2021 (CEST)
- Hallo, ich zweifle nicht, dass du die BEK besser kennst als ich. Aber der Begriff "Hauptkirche" soll hier doch wohl in dem Sinne einer offiziellen Funktion innerhalb einer Landeskirche gebraucht werden (so wie in der - übrigens sehr fragwürdigen - Vorlage:Navigationsleiste evangelische Bischofskirchen in Deutschland, wo auch der Bremer Dom genannt ist, obwohl er doch schon seit sehr langer Zeit keine Bischofskirche mehr ist). In den lutherischen Kirchen ist es wohl so, dass (fast) immer eine bestimmte Kirche als Hauptpredigtkirche des Bischofs/ der Bischöfin bestimmt ist, aber in Bremen (wie auch in anderen reformierten und unierten Kirchen) meines Wissens nicht. Wenn du eine Formulierung findest, die die Bedeutung des Doms angemessen beschreibt, ohne den Eindruck einer offiziellen Rangerhöhung zu erwecken (gegen die doch gewiss die anderen Innenstadtgemeinden Einwände zu erheben hätten), habe ich nichts dagegen, aber die Formulierung von Prianteltix ging so mMn nicht.--Zweioeltanks (Diskussion) 14:55, 11. Aug. 2021 (CEST)
- Der Zusatz ist schon ok. Der Dom war zudem immer wieder Stätte von großen Staatsbegräbnissen wie Hans Koschnick und Christian Weber (war dabei). Der Wikipedia-Bürokratismus einer „offiziellen Feststellung dazu“ ist mir hier zuwider, muss das sein lieber Zweioeltanks? Da mir der Satz schnurz ist bleibt es dann wohl so.--Roland Kutzki (Diskussion) 11:20, 9. Aug. 2021 (CEST)
- Gut, ich habe halt versucht, diese Informationslücke zu schließen. Wenn diese Formulierung so nicht in Ordnung sein soll, dann kann ich es ja alternativ mit einer neuen versuchen. Doch mit Quellen wird es, so befürchte ich, schwierig. --Prianteltix (Diskussion) 15:56, 11. Aug. 2021 (CEST)