Diskussion:Bundes-Angestelltentarifvertrag
Link defekt
sorry, dass ich so unkoordiniert poste,der erste link zum BMI geht nicht ! -- IP
die links sind im eimer--Benson.by 23:53, 13. Okt 2004 (CEST)
Altersanpassung/Ortszuschlag
Warum steigert sich der BAT mit dem Alter ?
Das widerspricht dem Grundsatz: Gleiche Arbeit , gleicher Lohn.
Bleibt der Ortzuschlag bei Kindern nach der Ausbildung gleich ?
--Benson.by 23:53, 13. Okt 2004 (CEST)
Kritik am BAT
Zur Kritik am BAT siehe zum Beispiel hier. -- Nichtich 21:32, 25. Jan 2005 (CET)
- Danke für die schnelle Antwort. Ich habe Dein Beispiel in das Kapitel Weblinks integriert. --ocrho 23:38, 25. Jan 2005 (CET)
Teilweise wurde das missverstanden. Falsch formuliert war die Kritik, dass der BAT "nicht an das tatsächliche Vorhandensein von Kindern anknüpfe". Es gab schon einen Unterschied, ob und wieviele Kinder jemand hatte. Nur ob die Kinder tatsächlich bei der Person lebten, wurde nicht geprüft. --Hannover86 (Diskussion) 14:15, 1. Aug. 2018 (CEST)
Gültigkeit
Ich habe irgendwie im "Hinterstübchen" das der derzeitige Vertrag eben nicht mit Bund, Ländern und Gemeinden abgeschlossen wurde. Ich meine, entwender einzelne Länder oder die Gemeinden sind ausgestiegen. Kann das mal jemand überprüfen???. Danke. --Pelz 22:18, 17. Jul 2005 (CEST)
Die Länder sind "ausgestiegen" bzw. wegen fehlender Kostenneutralität gar nicht erst in den neuen "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst" (TVöD) "eingestiegen".
Ob die 16 Bundesländer, von denen noch 14 durch die "Tarifgemeinschft deutscher Länder" (TdL) vertreten werden, sich bis zum 01.10.2005 (Zeitpunkt des Inkrafttretens) dem neuen TVöD "anschließen", ist mehr als fraglich.
Inzwischen hat selbst die TdL eingesehen, dass es so nicht weitergehen kann.
Zitat von: http://www.tdl.bayern.de/historie/?item=700
"Derzeit erschlägt die Masse der Tarifregelungen. Wenn in einer Lohnrunde weit über 50 Tarifverträge zu ändern sind, mag diese Tatsache die Insider mit einem gewissen Stolz erfüllen. Die Außenstehenden können eine solche Tarifvielfalt nur fassungslos zur Kenntnis nehmen."
Weitere Kuriositäten des öffentlichen Tarifrechts sind dokumentiert unter: http://www.bat-wahnsinn-krause-satire-avm-seminare-arbeitsrecht.de/
Helmut Krause 22:41, 18. Jul 2005 (CEST)
- Es stellt sich für mich daher die Frage, ob und wenn ja, für wen der BAT denn überhaupt noch gilt?
Wer kann hier helfen?? --Pelz 01:14, 28. Jul 2005 (CEST)
Wenn Hessen und Berlin rechtzeitig aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ausgestiegen sind, so gilt der neue Tarifvertrag Länder (TV-L) dort nicht. Dann müßte der alte BAT - Bundesangestelltentarifvertrag dort weiter gelten. Außerdem was der BAT Vorbild für zahlreiche Tarifverträge, so im Bereich der Kirchen, einiger Kliniken, Sozialversicherungen etc.. Martinvoll 21:27, 29. Apr. 2007 (CEST)
(erl.) BAT Geschichte
Interessante Infos zur Geschichte und den Vorläufern des BundesAngestelltenTarifvertrages gibt es hier (nicht signierter Beitrag von 80.226.20.70 (Diskussion) 00:09, 18. Okt. 2010 (CEST))
- Link funktioniert nicht, aber nach Korrektur in die Weblinks des Artikels eingebaut.