Diskussion:Bundeskanzlei

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Beschäftigung mit sich selbst anstatt Information

Während auf den Informationsseiten der Bundeskanzlei[1] noch Information zum Kumulieren und Panaschieren versprochen wird, erwähnt die Broschüre diese Wörter nicht etwa als Titel für den Suchenden sondern nur im Fliesstext unter der Überschrift "Convenience - der Grosse Trend". (Seit Jahren wäre schon bekannt, dass der grösste Teil der Bevölkerung Anglizismen nicht wirklich versteht. [2]) Sinnigerweise schreibt der Bundesrat: "Im Übrigen werden Anglizismen, die nicht zwingend sind, in den amtlichen Publikationen (Bundesblatt und Amtliche Sammlung des Bundesrechtes) systematisch vermieden. Dafür sorgt die Bundeskanzlei, die diese Texte vor der Publikation überprüft." [3][4]

Ich finde es durchaus erwähnenswert, wenn sich die Bundeskanzlei mehr mit sich selber (im Produzieren von lustigen Broschüren) beschäftigt, als mit ihrem Informationsauftrag. Wenn ein Lehrer seine Elternbriefe so abfassen würde, hätte er die gesammelten erzürnten Eltern vor der Türe...Tellsgeschoss 08:02, 26. Okt. 2011 (CEST)

Lemma

Gestützt auf Art. 179 Bundesverfassung sollte der Artikel auf "Bundeskanzlei" verschoben werden. --Seifebosch (Diskussion) 17:20, 5. Jun. 2020 (CEST)