Diskussion:Bundeslöschtage

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Der Bericht ist leider nicht sonderlich neutral... --Smily1306 08:10, 8. Mär 2004 (CET)

Dass das alles sehr umstritten ist, könnte man wohl noch reinschreiben Hhc2 19:46, 14. Jun 2003 (CEST)

Welche Akten sind wann und wo wieder aufgetaucht? Steht nichts interessantes drin? --194.80.53.14 17:24, 19. Okt 2004 (CEST)

Tastächlich waren goße Teile der zunächst als verschwunden eingestuften Akten im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung. Das gehört meines erachtens zur Neutralität!

Wenn dem so ist, dann sollte das tatsächlich in den Artikel. Ich hatte es rausgenommen weil
  • Nicht klar war, welche Teile in der KAS gefunden wurden und welche immer noch fehlen
  • Der Satz als Generalabsolution formuliert war.
Letzeres halte ich für nicht tragbar. Selbst wenn alle vermissten Akten dort aufgetaucht sein sollten, bleibt festzuhalten, daß offizielle Akten über Regierungshandeln bei einer Parteistiftung nichts verloren haben. Schließlich müssen Entscheidungen einer Regierung auch für ihre unmittelbaren Nachfolger nachvollziehbar bleiben. Wozu gibt es sonst überhaupt ein Bundesarchiv? Selbst wenn hier kein Straftatbestand vorliegen sollte (bin kein Jurist), so stinkt die Sache doch gewaltig. --Qualle 11:53, 23. Nov 2004 (CET)

Was ist mit der Anschuldigung, dass Daten und Akten nach „Überarbeitungen“ wesentlich weniger bzw. dünner wurden? --ChristianErtl 15:49, 27. Aug 2005 (CEST)

Einige Akten sind nicht einmal in der KAS aufgetaucht, sondern in den normalen Kanzleramts-Beständen / Bundesarchiv. Wie die Staatsanwaltschaft eindeutig in ihren Einstellungsbescheiden festgestellt hat, sind elektronische Daten nicht in besonderem Maße verschwunden, sondern lediglich turnusmäßig interne Korrespondenz und Koalitionsinterne Vereinbarungen entfernt worden, was aber nach jeder Wahl (auch ohne Regierungswechsel) geschieht.

Vielleicht könnte jemand bei Gelegenheit die Trennung von Aktenvernichtung und Datenlöschung vornehmen - das wurde in der Presse zwar sehr vermischt, war aber ermittlungstechnich nicht das Gleiche (u.a. andere Betroffene). Die Spendenaffäre wiederum ist ein ganz anderes Paar Schuhe (das alles ohne Wertung evtl. Verfehlungen) --NikoRoll

Zum Passus bezüglich des Bundesarchivgesetzes: Es ist doch albern, etwas "belegen" zu müssen, wenn ein Blick ins Gesetz und etwas Fachkenntnis für eine Feststellung ausreicht. Es ist eben keine Behauptung, sondern eine Tatsache, daß die Löschung gegen das Gesetz verstoßen hat; müßte man bspw. bei der Ermoderung Alfred Herrhausens auch die Quelle für die "Behauptung" angeben, daß das ein politischer Mord war? Man kann es auch übertreiben. (nicht signierter Beitrag von 217.83.101.189 (Diskussion) ) Bitte WP:SIG beachten--Baumfreund-FFM 18:52, 17. Jun. 2007 (CEST)

Wertungen sind gemäß WP:NPOV nicht durch die Autoren der wikipedia durchzuführen. Wenn Wertungen im Text stehen (weil dies für den Artikel wichtig ist), muss erkennbar sein, wessen Wertung das ist. Dazu dient die Quellenangabe. In diesem Abschnitt wird gewertet, dass die Prüfung der Frage, ob gegen das Bundesarchivgesetz verstoßen wurde, ungeklärt geblieben wäre. Dies ist faktisch eine Kritik am Sonderermittler. Dessen Job war es, genau dies zu prüfen. Umgekehrt wird aber auch ein Schuh daraus. Da dieser Sonderermittler ja intensiv gesucht hat, ob irgendwelche Vorwürfe zu erheben sind, kann man eigentlich davon ausgehen, dass alle Dinge, die er in seinem Bericht nicht erwähnt, geprüft und für korrekt befunden hat.Karsten11 19:12, 17. Jun. 2007 (CEST)
Danke für die ErgänzungKarsten11 20:51, 17. Jun. 2007 (CEST)

Grauenhaft

Selten einen so schlechten WP-Artikel gesehen. Man stößt in jeder zweiten Zeile auf den Gegensatz zwischen den "Da war ja überhaupt gar nichts dran"-Befürwortern und den "Da wurde vieles unter den Tisch gekehrt, und das rausgekommene ist schlimm genug"-Leuten. Es sollte doch möglich sein, im Sinne eines NPOV diese beiden Positionen nebeneinander (gleichwertig) darzustellen. Pittigrilli 22:49, 7. Okt. 2008 (CEST)


Weblinks unseriös

Ich habe den Weblink der FAZ entfernt, weil die Behauptungen die darin gegen den ermittelnden Generalstaatsanwalt erhoben werden haltlos sind. So wird behauptet dass "der Generalstaatsanwalt, ein politischer Beamter und SPD-Mitglied" sei. Im Interview mit der Zeit sagt eben dieser "beschuldigte" Generalstaatsanwalt im Interview (im Link darunter): "Erstens hat NRW den Status des „politischen Beamten“ seit geraumer Zeit abgeschafft. Zweitens bin ich kein SPD-Mitglied – und bin es auch nie gewesen". Die Quelle der FAZ ist daher irreführend und verdient m.E. keinerlei Erwähnung in der WP, weil sie unseriös recherchiert ist. Falls jemand einen anderen Pro-Kohl-Link hat, der seriös recherchiert ist, so möge er/sie diesen einstellen. --92.230.56.215 00:03, 5. Jan. 2009 (CET) (Christoph) 00:09, 5. Jan. 2009 (CEST)

Bitte, wer fügt immer wieder "angeblich", "vermeintlich" und "wiederlegt" kommentarlos unabgesprochen ein und warum ? [1]

In der Zusammenfassung heißt es, die "vermeintliche" Vernichtung von Akten sei "wiederlegt worden". Das widerspricht dem Artikel selbst. Dort heißt es sinngemäß, die systematische Vernichtung habe nicht bewiesen werden können. Zwischen "Nicht bewiesen" und "wiederlegt" gibt es aber einen gewissen Unterschied, nicht? Vorschlag zur Güte: Die Einleitung sollte auf den Unterschied zwischen "Verschwunden" und "Vernichtet" verweisen. Ersteres ist ja bewiesen. --Bittelächeln (Diskussion) 18:48, 2. Okt. 2012 (CEST)

Fein bemerkt. Das hat erst neulich jemand mit Biegen und Brechen in die Einleitung gebracht. Man könnte mit etwas pro-CDU-Goodwill in der Tat sagen, dass "systematisch" sei nicht so richtig bewiesen, aber so richtig widerlegt ist es auch nicht. Die Quelle für "widerlegt" stammt vom damals CDU-geführten Bundeskanzleramt, was keine so richtig neutrale Quelle ist. Um das klarer zu machen, könnte man das "systematisch" aus der Einleitung streichen, dann geht es nur noch um "Verschwinden von Akten" und "Löschen von Daten", und das ist beides unzweifelhaft passiert. Pittigrilli (Diskussion) 19:31, 2. Okt. 2012 (CEST)
Habe den Passus wie folgt geändert:
statt
"die vermeintliche und widerlegte systematische Vernichtung"
heißt es nun
"das unerklärliche Verschwinden"
Recht so? --Bittelächeln (Diskussion) 22:03, 2. Okt. 2012 (CEST)
Pro --Trofobi (Diskussion) 22:06, 2. Okt. 2012 (CEST)
Ja, deutlich besser. Ich habe jetzt mal ein "zunächst ungeklärt" draus gemacht, wirklich "unerklärlich" war es ja nicht, es war im Gegenteil ziemlich klar was da passiert war - fraglich war nur der Umfang. Pittigrilli (Diskussion) 19:53, 3. Okt. 2012 (CEST)

Ich bitte den Autor --Tohma, der das Wort "angeblich" in die Einleitung eingefügt hat, diese nunmehr sechs Jahre alte Diskussion zu lesen. Warum möchten Sie, dass "vermeintlich", "angeblich" etc. in der Einleitung stehen soll? Bitte sprechen Sie mit uns. Ihrer Benutzerseite entnehme ich, das Sie auch in anderen Artikeln gerne einzelne Wörer sinnentstellend einfügen, ohne sich mit anderen Autoren abzustimmen.

Dieser Wikipediaartikel stellt die Behauptung auf, das sensible Akten nachweislich verschwunden seien und das niemandem eine böswillige Aktenunterdrückung habe nachgewiesen werden können. Das ist die Kernaussage, es sei denn, ich habe den neuesten Edit-War verpasst.

Mag sein, dass sich der Artikel irrt und keine Akten verschwunden sind. Oder der Artikel hat recht und sie sind verschwunden. In jedem Fall ist die Einleitung von Wikipediaartikeln als eine kurze Zusammenfassung des Artikels gedacht. Und im Moment ist sie die Zusammenfassung des Gegenteils. Damit das nicht so bleibt, habe ich das Wört "angeblich" wieder gestrichen.

Aus diesem Artikel geht hervor, dass damals nicht das Verschwinden von Akten angezweifelt wurde. Umstritten war, ob und wenn ja wer von der Politiker oder Beamten im Kanzleramt juristisch oder ethisch verantwortlich ist. Seit 2013 ist noch eine neue Diskussion in den Artikel aufgenommen worden, über Akten die später wieder auftauchten. Sei es im Kanzleramt, in Ministerien oder in einer parteinahem Stiftung. Und auch das wird in dem Artikel dargestellt. Nebenbei bemerkt können Akten nur dann wieder auftauchen, wenn sie vorher vermisst wurden. Das dürre Wort "angeblich" wird all dem nicht gerecht. Gerne "umstritten" oder, wie früher in der Versionsgeschichte, "unerklärlich", "ungeklärt".

Nach dem Verschwinden der Akten damals folgte die in solchen Fällen übliche parteipolitische Schlammschlacht, Journalisten berichteten entsprechend ihrer jeweiligen Blattlinie tendenziös, Experten hatten so ihre Interessenkonflikte, Untersuchtungsausschüsse ernannten den Praktikanten zum Alleinschuldigen und die juristische Aufarbeitung verlief zäh. Wie das bei Affären halt so läuft. Wie es sinngemäß auch in dem Wikipediaartikel berichtet wird. Naja, sagen wir mal: nachgemacht wird. Das Akten verschwanden ist die einzige Gewissheit in diesem bunten Treiben von Vorwürfen und Dementi.

Der damaligen SPD kann man Belastungseifer unterstellen, der CDU Vertuschung. Wem man wieviel kriminelle Energie zutraut, möge jeder für sich entscheiden. Wer mag, kann auch noch wilder spekulieren über Bertelsmann, Springer, Burda, DieZeit, die Süddeusche und deren jeweilige politische Farbe. Aber bitte nicht in der WP. Es ist eben ein hochpolitisches Thema. Da fällt auch mir NPOW schwer, ich muss mich zwingen, meine Privatmeinung herauszuhalten. Ich kann Sie da gut verstehen. Bitte lassen Sie uns dennoch gemeinsam daran arbeiten, den Artikel so neutral wie möglich zu gestalten. Und bitte beteiligen Sie sich zuerst auf der Diskussionsseite an der schwierigen Suche nach einem Konsens und allseits akzeptierten Formulierungen. Anschliessend ändern wir den Artikel gemeinsam.

--Bittelächeln (Diskussion) 01:14, 1. Jun. 2018 (CEST)

Nach wie vor gibt es einen offenen Widerspruch zwischen dem Artikel und der Einleitung, in der dieser Artikel kurz zusammengefasst wird.

Hier eine Gegenüberstellung:

Einleitung: "das angebliche Verschwinden von Akten und Computerdaten". Das Wörtchen "angeblich" steht nach meinem Sprachverständnis für eine falsche Tatsachebehauptung.

Artikel: "dass Akten verschwunden waren, stand außer Frage" "dass [...] tatsächlich Datenbestände gelöscht wurden" (Laut Staatsanwaltschaft, gemeint sind Daten, nicht Akten) "Verschwunden bleiben sechs [...] Aktenbände [und] einzelne Dokumente []"

Dieser Widerspruch besteht, seit jemand das Wort "angeblich" eingefügt hat, ohne in unserer Diskussion allzuviele Worte zu verlieren oder irgendwas zu erklären. So lief es auch früher schon einmal ab. Diesen Autor möchte ich doch sehr bitten, nicht nur die Einleitung zu überarbeiten, sondern auch den Artikel. Aus dem sollte dann auch klar hervorgehen, dass weder Akten noch Daten verschwanden und entsprechende Aussagen falsch sind. Nichts anderes sagt das Wort "angeblich" aus.

Bin ich zu streng wenn ich sage, dass das sinnentstellende Einfügen eines einzelnen Wortes ohne jeden inhaltlichen Beitrag, ohne Kommentar und Diskussion, mit schierer Hartnäckigkeit, ein schlechter Stil ist? Und zwar unabhängig von der Frage, ob das Wort inhaltlich richtig ist?

--95.222.25.131 11:14, 19. Jan. 2019 (CET)

"Angebliches" Verschwinden?

Bis heute war das Verschwinden von Akten und Computerdaten "ungeklärt", wieso soll es jetzt plötzlich nur noch "angeblich" sein? [2] --Nuuk 18:40, 9. Sep. 2017 (CEST)