Diskussion:Bundesnetzagentur/Archiv/1
Aufgabenverkürzung 2006
Ich verschiebe den Absatz mal hierher.
===Aufgabenverkürzung 2006=== Ein Vorschlag für eine Aufgabenverkürzung wäre das abgeben der Verantwortung aus dem Amateurfunkgesetz sowie der Koordinierung an das Bundesministerium für Forschung und Entwicklung sowie dem DARC hin zu einer europäischen Regulierungsbehörde. Damit würden die Altlasten und Altrechte endlich beseitigt und eine europäische Regulierungsbehörde neben der IARU geschaffen die Kunden und Dienstorientiert zum Wohle der Allgemeinwohles entscheidet und ein Navigationssystem hier Galileo erst zuläst wenn das alte Glonass System abgebaut wird auf den gleichen Frequenzen ohne andere Funkdienste zu stören.
Erstens ist er inhaltlich ziemlich wirr (wieso sollte dadurch eine europäische Regulierungsbehörde geschaffen werden?).
Zweitens ist er wertend (PPOV).
Drittens wird gar nicht gesagt, von wem der Vorschlag stammt.
Viertens ist er unter einem formellen Aspekt nicht enzyklopädietauglich (auch wenn das kein Löschgrund ist - das kann man ja relativ einfach verbessern).
Diese Gründe haben mich bewogen, den Absatz aus dem Artikel zu nehmen. Ist nicht persönlich gemeint. Grüße Geisslr 14:47, 24. Aug 2005 (CEST)
- Ähnliche Texte (gleicher Inhalt und ähnlich wirr) haben sich in diesen Tagen auch in anderen Amateurfunk-Artikeln eingefunden, z.B. Amateurfunk und DARC; auch dort sind die Texte kommentarlos gelöscht worden (nicht nur im Artikel). Einer Erweiterung der Aufgabenbeschreibung um die Bereiche der Frequenzordnung, Amateurfunk und so steht, so hoffe ich, nichts entgegen. Dann denke ich mir in den kommenden Tagen einen passenden Text aus. Zu dem Thema sind in der vergangenen Woche einige Artikel entstanden auf die man gut Bezug nehmen kann (Amateurfunkverordnung als Ermächtigungsgrundlage, Amateurfunkzeugnis als Bescheinigung der BNetzA, Internationaler Fernmeldevertrag u.s.w.) --Dg6xu 10:42, 30. Aug 2005 (CEST) - Update: erledigt. --Dg6xu 12:04, 7. Sep 2005 (CEST)
- Folgenen Text einer IP habe ich aus dem als Vandalismus gelöschten Edit nochmals hereinkopiert, damit ich mich nicht als Zensor beschimpfen lassen muss. Ich finde es nur ungehörig, wenn man mitten in anderer Leute Diskussionsbeiträge schreibt, so dass die Textfragmente nichtmehr dem originalen Autor zuzuordnen sind. Die Kommentierung überlasse ich anderen. Anhand meiner Edits möge sich bitte jeder seine eigene Meinung bilden!--Dg6xu 22:09, 25. Nov. 2006 (CET) So macht es keinen Spaß!
- Hallo DG6XU, bis dato fehlen die Artikel immer noch. Wer nur verschiebt und löscht mit Versprechungen und dann nicht macht schadet dem Wikipedia. Besser ein wirrer Text den du vielleicht nicht verstehst als kein Text. Denn von nichts kommt nichts. Man kann viele Dinge kritisieren und löschen und verschieben und Versprechungen machen aber wenn dann ein Jahre und 2 Monate immer noch nichts kommt dann darf man sich doch wohl fragen warum wurde gelöscht und verschoben. Warum hat man nicht dem Konzept zugestimmt und es verfeinert und verbessert. Erst über Jahre und Jahrzehnte zeigt sich wer wirklich der Wikipedia hilft und wer der Wikipedia schaden zufügt.
- Version vom 14:39, 25. Nov. 2006 172.158.183.83
- Ende des eingefügten Textes; Unterschrift habe ich nachgetragen.--Dg6xu 22:09, 25. Nov. 2006 (CET)
Heute in Deutschland zugewiesene Frequenzen und Fussnoten
Die Fussnote sollte auch im deutschen Bandplan hinzugefügt werden. Ein Harmonisierung kann nur in Europa geschehen, wenn alle Länder sich liberal ändern. Gerade in den Grenzgebieten sollte man sich von der BNetzA und dem Militär modernisieren und Anträge von 6m FM Relais genehmigen.
1 Im Frequenzbereich 50-52 MHz ist auch sendemäßiger Amateurfunkbetrieb unter Auflagen möglich. (vorstehender Beitrag ist von IP 172.178.35.38) --Towih 19:46, 14. Nov. 2006 (CET)
Lizenz für Postbeförderung
Wie ist das denn nun seit Mitternacht? wird noch eine Lizenz von der Bundesnetzagentur benötigt, um Briefe zu befördern, oder reicht ein Gewerbeschein aus? Auf der Website der Bundesnetzagentur habe ich keine Informationen gefunden, wie es seit heute aussieht, aber den Textinhalten nach würde ich sagen, es wird keine besondere Lizenz mehr benötigt. Falls jemand andere Informationen hat, bitte Infos an mich. --Holger 21:41, 1. Jan. 2008 (CET)
- Doch, grds. wird noch eine Lizenz benötigt. Die Lizenz hat mit dem Wegfall des Briefmonopols nichts zu tun. Siehe dazu auch § 5 Postgesetz-- Arma 21:27, 10. Jan. 2008 (CET)
- Hallo Arna, Danke für die Info. Leider habe ich im Internet bisher nur eine alte Version des Postgesetzes gefunden. Seit dem Fall des Monopols am Jahresanfang müsste es auch eine aktuelle Version geben, diese habe ich allerdings bisher nicht gefunden.--Holger 08:24, 17. Jan. 2008 (CET)
- Es ist auch keine neue Version nötig. Dass dass Postmonopol fällt, steht nämlich in § 51: „Bis zum 31. Dezember 2007 steht der Deutschen Post AG das ausschließliche Recht zu, Briefsendungen und adressierte Kataloge, deren Einzelgewicht bis 50 Gramm und deren Einzelpreis weniger als das Zweieinhalbfache des Preises für entsprechende Postsendungen der untersten Gewichtsklasse beträgt, gewerbsmäßig zu befördern (gesetzliche Exklusivlizenz).“ Irgandwann wird da mal stehen „weggefallen“, aber vorerst ist keine Änderung nötig.-- Arma 12:50, 19. Jan. 2008 (CET)
- Hallo Arna, Danke für die Info. Leider habe ich im Internet bisher nur eine alte Version des Postgesetzes gefunden. Seit dem Fall des Monopols am Jahresanfang müsste es auch eine aktuelle Version geben, diese habe ich allerdings bisher nicht gefunden.--Holger 08:24, 17. Jan. 2008 (CET)
Pragmatik?
Nun, ich würde gerne die "Bundesnetzagentur" aus rein praktischer Sichtweise verstehen. Es geht wohl darum, dass z.B. die Stromversorgung des Bürgers über das Stromnetz gewährleistet sein soll - ist doch wohl der Kern der Sache oder? Wie wird das Stromnetz nun verwaltet? Wem gehört tatsächlich der einzelne Strommast, bzw. die einzelne Leitung? Wer ist z.B. zuständig über die Wartung, Erneuerung einer Stromleitung? Was tut die Bundesnetzagentur, wenn eine Überlandleitung erneuert werden muß? Wieviel von den Stromkosten des Bürgers gehen an die Bundesnetzagentur? Wie hoch sind die gesamten Einnahmen der Bundesnetzagentur durch Strom? Wie hoch sind die Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Stromnetzes und die Kosten für die Verwaltung? Für wieviel Jahre ist das Netz in Deutschland ausgelegt? Wie entgegnet die Bundesnetzagentur der steigenden Nachfrage für Strom in Bezug auf die Auslegung der Leitungen? Wolfgang 89.15.156.166 17:40, 2. Apr. 2008 (CEST)
- Wie es eigentlich schon im Artikel steht, reguliert die BNA nur den Zugang durch andere Unternehmen zu den Stromnetzen, durch Vorgabe von Netznutzungsentgelt. Die Netze befinden sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die die Netze auch betreiben, erneuern und warten müssen. Da dies ein natürliches Monopol ist, könnten ohne Regulierung die EVUs für den Netzzugang fast jeden Preis verlangen, was sie auch gemacht haben/immer noch machen. Das soll die BNA verhindern, indem sie die Preise für den Netzzugang festlegt. Die BNA hat keine eigenen Einnahmen aus Strom. Das wäre nur möglich, wenn die Netze wieder verstaatlicht würden, was auch schon vorgeschlagen wurde. Ich hoffe, es ist klarer geworden.-- Arma 19:18, 2. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo Arma. Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage. Der Artikel im Abschnitt "Strom u. Gasversorgungsnetz" sollte den Satz:"Die Netze befinden sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die die Netze auch betreiben, erneuern und warten müssen.", enthalten. Dies gibt mehr Nachvollziehbarkeit, da auch der Link ein gutes Diagramm über die Aufteilung des Stromnetzes liefert. Extrapoliert würde es auch erklären, dass z.B. Überlandleitungen bis zu den Grenzen der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen gehören. Wolfgang 89.15.146.173 15:35, 3. Apr. 2008 (CEST)
- Ich habe mal was ergänzt. Du kannst doch auch was ändern, wenn du es jetzt verstanden hast. Ich tue mir mit Ergänzugen etwas schwer, weil mir das sonnenklar ist. Es steht ausdrücklich drin, dass die BNA die Aufsicht hat und somit ein Eigentum eigentlich ausgeschlossen ist. Aber wahrscheinlich bin ich da schon zu tief in der Materie drin.-- Arma 19:51, 4. Apr. 2008 (CEST)
- Hallo Arma. Vielen Dank für das Beantworten meiner Frage. Der Artikel im Abschnitt "Strom u. Gasversorgungsnetz" sollte den Satz:"Die Netze befinden sich im Eigentum der Energieversorgungsunternehmen, die die Netze auch betreiben, erneuern und warten müssen.", enthalten. Dies gibt mehr Nachvollziehbarkeit, da auch der Link ein gutes Diagramm über die Aufteilung des Stromnetzes liefert. Extrapoliert würde es auch erklären, dass z.B. Überlandleitungen bis zu den Grenzen der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen gehören. Wolfgang 89.15.146.173 15:35, 3. Apr. 2008 (CEST)
Aufgaben / rechtliche Möglichkeiten
Der Text zur Aufgabe sollte geändert werden.
derzeit: "Die Behörde ist für den Wettbewerb auf den fünf Netzmärkten Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr verantwortlich."
Verantwortlich für den Wettbewerb selber können allenfalls die Unternehmen sein. Die Agentur ist vielmehr dafür verrantwortlich, wettbewerbsfördernde Bedingungen zu fordern und ggf. durchzusetzen. Mit anderen Worten: Verantwortlich für die Gewährleistung von Bedingungen eines freien Wettbewerbs.
Was zudem fehlt sind Hinweise auf die Möglichkeiten der Agentur, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Was darf sie mit welchen Mitteln fordern/erzwingen, um den Wettbewerb zu gewährleisten?
Auf www. financial.de heißt es gerade:
Die Bundesnetzagentur dringt darauf, vier über 40 Jahre alte Kohlekraftwerke der E.ON AG länger am Netz zu lassen als geplant. Agenturchef Matthias Kurth habe die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft gebeten, die für Ende 2012 geplante Stilllegung dreier Blöcke in Datteln und des Kraftwerks Shamrock in Herne hinauszuschieben. (FTD S. 3)
Aus welcher Aufgabe der Bundesnetzagentur entspringt dieses Ansinnen? Wahrung des Wettbewerbs erscheint mir da nicht logisch. (nicht signierter Beitrag von 87.128.224.174 (Diskussion) 11:10, 5. Aug. 2011 (CEST))
Kritik
"Der Bund der Energieverbraucher kritisierte die Bundesnetzagentur. Nach der Bundesnetzagentur dürfen die Strom-Unternehmen ab 2009 nun 9,29 Prozent Zins vor Steuern statt der bisher geltenden 7,91 Prozent berechnen und bei Altanlagen statt bisher 6,5 Prozent, dann 7,56 Prozent. Unverständlich sei warum die Rendite der Netzbetreiber um vier Prozent über der von Staatsanleihen liegen soll, Stromnetze seien ein risikoarmes Geschäft."
Hallo, könnte mir jemand die Quelle dazu nennen? Nach ausgiebiger Recherche kann ich nur die "alten" Zuschläge von 6,5 und 7,56 Prozent finden. --Sthyen 23:55, 9. Sep. 2009 (CEST)
Ich hab's mittlerweile gefunden und die Quelle in den Artikel aufgenommen. Die Zahlen sind hier bei der Bundesnetzagentur (pdf) zu finden. --Sthyen 09:24, 22. Sep. 2009 (CEST)
Neue Auktion 2010
Hinweis fehlt
„Am 12. April 2010 beginnt bei der Bundesnetzagentur in Mainz die Versteigerung von Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten.“
... mehr --79.214.8.174 14:36, 14. Apr. 2010 (CEST)
EnergieBereich, speziell STROM völlig unterbelichtet
Ich hatte mir hier wesentlich mehr Informationen versprochen, speziell auch zum Stromhandel in Leipzig. Auch Hinweise zu Regelenergie bzw. Regelleistung (Energie). Ein eigener Artikel wäre sogar denkbar, der Punkt ist viel zu wichtig und umfangreich, --Aanon 18:46, 17. Feb. 2012 (CET)
Abteilung Energieregulierung
Mit heutigem Datum hab ich ein paar Sachen ergänzt, und u.a. auch schonmal den nachfolgenden Präsidenten eingetragen. Wenn ich mal mehr Zeit hab, werde ich noch ein paar Sätze zu den Aufgaben der BNetzA im Energiebereich ergänzen, da das schon sehr dünn in dem Bereich ist. 217.111.27.44 13:35, 23. Feb. 2012 (CET)
Der Satz "Damit werden ca. 80 Prozent des Gas- und 90 Prozent des Strommarktes von ihr überwacht." im Energiebereich scheint mir nicht zu passen. Wenn die größten Bundesländer nicht von der BNetzA vertreten werden, wie soll diese dann 90 Prozent überwachen? Falls es dazu keine Quellen gibt, sollte es raus. --Dagobert2000 (Diskussion) 16:08, 18. Nov. 2016 (CET)
Kritikabschnitt
Was soll dieses kommentarlose Rücksetzen, lieber @Hans Haase:? [1]
Es ist etwas nervig wenn bei IP-Beiträgen gemeint wird auf Manieren verzichten zu können!
Also bitte: Was soll diese Kritik an einem einmaligen Vorgang hier im Artikel? Mal abgesehen davon daß der Beleg, falls er jemals referabel war (netzwelt?!?), nicht erreichbar ist. --129.13.99.250 12:59, 13. Mär. 2018 (CET)
- Netztechnik zu verzögern ist ein schon wesentlicher Schnitzer. Immerhin ist LTE in Deutschland nur mit abgestelltem Zellenwechsel ausgestattet. Das bedeutet, es funktioniert netztechnisch wie ein billigstes Consumer-DECT-Telefon. Somit ist es defacto schnurloses Festnetz und damit eine politische Einschränkung, deren Nutzen anderen Interessen unterliegt. --Hans Haase (有问题吗) 13:07, 13. Mär. 2018 (CET)
- Das ist mehr oder weniger POV, nicht nachvollziehbar ob der "Beleg" das stützt, und immer noch der falsche Artikel. Wär was anderes wenn das politische Folgen gehabt hätte. Hat es? Gruß, --129.13.99.250 17:59, 14. Mär. 2018 (CET)
- Sind wir Netzausbaumeister in der EU oder Weltweit? Nein. --Hans Haase (有问题吗) 18:18, 14. Mär. 2018 (CET)
Ich sehe ebenfalls keine enzyklopädische Relevanz.--Tohma (Diskussion) 19:26, 14. Mär. 2018 (CET)
Erledigt
„Betroffen davon war bisher nur die Deutsche Telekom; diese hat versucht, unter Berufung auf diese Vorschrift gegen lokale Anbieter vorzugehen.“
Geht es jetzt um ein Vorgehen gegen die Telekom oder ein Vorgehen der Telekom gegen Konkurrenten? --Chricho ¹ ² ³ 12:11, 27. Mai 2019 (CEST)
- Falls du Deutsch kannst, eindeutig das Letztere. --UvM (Diskussion) 22:28, 22. Jun. 2019 (CEST)
Rechtsaufsicht/Organisationserlass
Nach aktuellem Organisationserlass des Bundeskanzlersist für mich die Rechtsaufsicht über die Bundesnetzagentur unklar (siehe VII.). Ich bitte darum, dass jemand mit mehr Ahnung sich das anschaut.--PLKWE (Diskussion) 16:34, 2. Feb. 2022 (CET)