Diskussion:Bundesparlament
Was Hänschen nicht lernte …
Was lerne ich (unter anderem) aus dieser Version des Artikels Bundesparlament, für mich besonders interessant vor allem im Hinblick auf die Verhältnisse in Deutschland? Ich lerne: a) Ein Parlament ist eine Gesetzgebung (Zitat: „als Bundesparlament kann die Gesetzgebung […] bezeichnet werden“) – aha, und ich dachte bisher, ein Verfahren sei etwas anderes als ein Gremium, das an einem Verfahren beteiligt ist. b) Ein Parlament (siehe hier) ist (synonym) dasselbe wie ein System (siehe hier) – so, so, bisher nahm ich an, System sei der weitere Begriff und Parlament ein Beispiel für ein System. c) Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland wirken „an der Gesetzgebung des Bundes durch ein eigenes parlametarisches Organ“ mit – schau her, habe ich doch bisher angenommen, dass es sich beim (deutschen) Bundesrat um ein Gremium von Vertretern von Volksvertretern handele. d) „Zu gewissen Anlässen“ treten (deutscher) Bundestag und (deutscher) Bundesrat „gemeinsam als ein Organ“ auf, nämlich als (deutsche) Bundesversammlung – das ist mir neu, bislang war ich diesbezüglich der Ansicht, die Landtage der deutschen Bundesländer würden für eine (deutsche) Bundesversammlung eine gewisse Zahl gekorener Mitglieder speziell wählen. – Ich bemerke, dass ich fürchterlich geschnarcht haben muss in Staats- und Verfassungsrecht. Oder wurde mir einst falsches Wissen vermittelt? Ich bin (beinahe) entsetzt über soviel geballte Unwissenheit bei mir und den mich die Unwissenheit Lehrenden, ach herrjeh. Aber gut, dass es die Wikipedia gibt, da lässt sich in der Vergangenheit verpasstes Wissen nachträglich lernen, super! Weil da nämlich aus „große[n] Sch…“artikeln sauber recherchierte und fundiert belegte Artikel generiert werden, bestens zu empfehlen für jeden Schüler und sonstigen Wissbegierigen. Schnitt – es war nur Ironie (des Merksatzes „Ironie. Versteht der Leser nie.“ bewusst), darf durchaus auch als Sarkasmus bezeichnet werden. Ich beobachte schon eine ganze Weile dieses ganze Hickhack um „Einkammersystem“, „Zweikammersystem“ und etliche andere im Kontext stehende Artikel. Dabei gibt es ein paar m.E. ausgezeichnete Artikel zu dem Themenkomplex – aber eben auch etliche Abhandlungen zu Einzellemmata, die m.E. (sehr vorsichtig ausgedrückt) eines belobigenden Prädikats nicht würdig sind. Ich bin Editwars gegenüber sehr, sehr abgeneigt – und verzichte daher auch bei diesem Artikel auf eine Revertierung. Allerdings möchte ich – diesen Diskussionsbeitrag abschließend – darauf aufmerksam machen, dass in dieser Fassung noch (auf die Situation in Deutschland bezogen) von einem Einkammerparlament gesprochen wurde, während nach Veränderungen von einem Zweikammersystem die Rede ist. Sollte sich bis zum nächsten Jahr niemand Drittes zu einer erneuten Bearbeitung finden, so werde ich evtl. dann … Es grüßt – zwar nicht Till Eulenspiegel, jedoch aus dem gleichen Landstrich stammend – -- Blösöf 01:58, 28. Nov. 2008 (CET)
- Dem Kommentar ist nichts hinzuzufügen außer der Klarstellung, dass der deutsche Bundesrat eine zweite Kammer nicht des Bundesparlaments, sondern neben dem Deutschen Bundestag (als dem Bundesparlament) darstellt. -- Patroklos 00:30, 20. Feb. 2009 (CET)