Diskussion:Bundesunmittelbar
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mittelbar und unmittelbar
Mir fehlt hier die Trennung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Bundesverwaltung. Unmittelbare Bundesverwaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Organisation keine juristische Person ist, während mittelbare Bundesverwaltung juristisch selbstständig sind und dabei eine Rechtsform des öffentlichen Rechts annehmen (Körperschaft, Anstalt, Stiftung des öffentlichen Rechts). Die Trennung wird z.B. vom Statistischen Bundesamt, Fachserie 14 Reihe 6 "Personal des öffentlichen Dienstes" vorgenommen. -- KW 16:32, 7. Okt. 2011 (CEST)