Diskussion:Burgberg Wolde

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hier und hier Quellen. --Krude 16:38, 21. Nov. 2006 (CET)


Geschichte

a) Erblandmarschallsamt im Herzogtum Stettin: Dieses unter Herzog Barnim III. Mitte des 14. Jahrhunderts eingeführte Erbamt für seinen Herrschaftsbereich (Herzogtum Pommern-Stettin von 1295-1464) hatten die Maltzahn als Besitzer der Burg Osten an der Tollense inne, nicht als Besitzer von Wolde. Es wurde immer vom Senior dieses Familienzweiges ausgeübt und bestand auch nach Erlöschen des Herzogtums 1464 fort, was u.a. zu Beginn des 17. Jahrhunderts zu Streitigkeiten mit den von Buggenhagen (1652 erloschenens Adelsgeschlecht) auf Nehringen und Broock führte, weil diese das Landmarschallsamt für das Fürstentum Rügen besaßen. Beide Familien waren nach der damaligen Landeseinteilung im Herzogtum Pommern-Wolgast ansässig. In dieser Zeit war nämlich eine der wichtigsten Aufgaben des Landmarschalls die Einberufung der Landstände zum Landtag und der Vorsitz auf denselben. Zur Vollständigkeit sei noch hinzugefügt, dass im hinterpommerschen Herzogtum Stettin (1532/41-1537/48) die Familie von Felemming das Erblandmarschallsamt ausübte, das aber auch aus der Landeseinteilung des späten 14. Jahrhunderts herrührte, als dort das eigentliche Land Pommern lag, für das sie den Titel trugen.

Literaturtipp: Gustav Kratz, Die pommerschen Schloßgesessenen, Berlin 1865.

b) Maltzan/Maltzahn: Bis weit in die frühe Neuzeit hinein schrieb sich die Vertreter der Familie selbst meist "Moltzan" o. ä. Durch die Trennung in zwei Hauptlinien, eine mecklenburgische (Schossow) und eine pommersche (Osten), bürgerte sich dann auch die verschiedene Schreibweise ein: Maltzan für die Mecklenburg, Maltzahn für die Pommern, so dass man bis heute sehr gut auseinanderhalten kann, zu welchem der beiden ursprünglichen Hauptlinien der jeweilige Vertreter der Familie gehört.

Literaturtipp: Bertold Schmidt, Die Geschichte des Geschlechts von Maltzan und von Maltzahn, im Auftrage des Geschlechts herausgegeben, Schleiz 1900-1907.

Achso, damit auch klar ist, wer das hier geschrieben hat: -- Dr. Pommer 25. Mai 2007, 10:45 (CEST)


Kann jemand den Abschnitt Geschichte weiterausbauen?! Der Satz: Die Zerstörung der Anlage ist für den 29. August 1491 urkundlich erwähnt. lässt nur die Vermutung zu, dass die Burg eine Ruine sein muss! --Manuel Heinemann 14:11, 17. Apr. 2007 (CEST)

Zum Verbleib der Reste sind mir leider keine Quellen bekannt. Die Mauern und sonstigen Ruinenbestandteile wurden wahrscheinlich, wie in hiesigen Landen früher nicht unüblich, zur Gewinnung von Baumaterial abgetragen. --Erell 14:49, 17. Apr. 2007 (CEST)
Andere Frage: Was ist noch zu sehen?
  • Ruine (i.S.v. Oberbegriff)?
  • Mauerreste, Schutt, Gräben, Wälle, Reste in neueren Teilen?
  • Gräben, Wälle, Bauwerkspuren an Felsen?
  • oder nur besagter „Burghügel“, war damit ein Schutthügel, eine Motte oder was gemeint?
  • oder handelt es sich ggf. um ein Bodendenkmal?
--Manuel Heinemann 14:57, 17. Apr. 2007 (CEST)
Doch noch was gefunden: [1] "Wolde Burgberg: Großer Turmhügel mit Mauerresten der mittelalterlichen Burganlage; auf dem Hügel Mitte 19. Jh.eine Kirche mit dem Grundriss eines griechischen Kreuzes errichtet; kleiner, stark verwachsener Landschaftspark um die Burganlage". Wieviel Mauerreste brauchen wir, damit es noch eine Ruine ist? --Erell 15:29, 17. Apr. 2007 (CEST)

Erdwerk?

Ist ein Erdwerk nicht etwas anderes? Das Objekt heißt nun ja eigentlich Burgberg. Da es in MV ja keine richtigen Berge gibt, wäre die Bezeichnung Burghügel oder meinetwegen Turmhügel doch am nächsten dran?--Erell 23:58, 20. Apr. 2007 (CEST)

Burghügel, Burgwall, Burganlage (in Gemarkungen oft auch Schlossberg genannt) diese Bezeichnungen sind geläufig.
Burgberge gibt es ansonsten in ganz Meck-Pom keine, außer hier ;-) Gruß --RaSlaMa (Diskussion) 01:27, 19. Nov. 2013 (CET)