Diskussion:Burgruine Strahlegg
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Kann meines Erachtens nach Kategorisierung in den ANR. Gruss --Port (u*o)s 11:48, 6. Mai 2009 (CEST)
- Zustimmung. Das Leerzeichen vor Burgruine sollte weg. Und noch eher allgemeine Fragen:
- Ein-Satz-Absätze zerreissen das Textbild meiner Meinung nach. Ausnahmen nur in begründeten Fällen: Ich finde die Betonung des Denkmalschutzes könnte auch zum vorhergehenden Absatz. Ist aber wohl auch Geschmakssache?
ISBNkann unterbleiben, wenn es keine ISBN gibt.- Ist "Vordemwald" (als relevante Landmarke in St. Gallen) eine BKL zu Vordemwald (Aargau) nötig?
- Als orientierungsloser Nichtschweizer --grixlkraxl 16:53, 6. Mai 2009 (CEST)