Diskussion:Butterverordnung
Butter: Plastisches Gemisch
Aus der jetzt gültigen Butterverordnung ist nicht mehr zu ersehen, was Butter überhaupt ist. Dazu muß man umständlich Amtsblätter der EG studieren (womit bei dieser Gelegenheit nichts gegen die EG gesagt sein soll).
In § 1 der Butterverordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.8.1970, BGBl. I S. 1287 vom 1.9.1970, evt. auch gleichlautend schon in früheren Fassungen, ist Butter noch so definiert: "Butter ist das aus Milch, Sahne (Rahm) oder Molkensahne (Molkenrahm), süß oder gesäuert, gegebenenfalls unter Zugabe von Bakterienkulturen, Wasser und Kochsalz gewonnene plastische Gemisch, aus dem beim Erwärmen auf 45 Grad Celsius überwiegend eine klare Milchfettschicht und im geringeren Maße eine Wasser und Milchbestandteile enthaltende Schicht abgeschieden werden."
Heute liest sich das so:
Verordnung über Butter und andere Milchstreichfette (Butterverordnung) -ButtV 1997- oder: "Butterverordnung vom 3. Februar 1997 (BGBl. I S. 144), die zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) geändert worden ist", zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 25.7.2013 (BGBl. I S. 2722)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung finden Anwendung auf Butter, Dreiviertelfettbutter, Halbfettbutter und Milchstreichfett X vom Hundert (Milchstreichfette) im Sinne des Teils A der Anlage zu Anhang XV der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299 vom 16.11.2007, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung (im folgenden: EG-Verordnung). --94.220.81.23 11:58, 20. Sep. 2013 (CEST)