Diskussion:C’était un rendez-vous
Strafrechtliche Konsequenzen?
Hatte der Dreh (die Strecke wurde offenbar mindestens zweimal dokumentiert abgefahren - einmal für den Sound, einmal für das Bild) für die Verantwortlichen im Nachgang strafrechtliche Konsequenzen? Nach bundesdeutschem Recht könnte (200 km/h in der Innenstadt einer Großstadt? Dutzende Rotlichtverstöße aufgezeichnet) ja durchaus eine versuchte Straftat gegen das Leben vorliegen. Den entsprechenden Abschnitt "Kritik" vermisse ich doch sehr im Artikel. --77.64.144.163 16:43, 3. Mai 2009 (CEST)
- *An den Kopf fass* - "Abschnitt Kritik..." - als ob man das nicht noch selber zusammenzählen könnte. Aua. Auuuuuaaa. (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.241 (Diskussion) 21:20, 11. Feb. 2011 (CET))
- Aus dem Film geht ja nicht hervor, wer gefahren ist, mit welchem Auto und vor allem, wann der Film gedreht wurde. Letzteres wäre interessant für die Verjährung, die bei solchen Verkehrsdelikten nicht allzu lange sein dürfte. Bei Befragungen durch die Polizei können sich Beteiligte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Soviel Aufwand wird die Polizei nicht treiben für ein paar rote Ampeln, Sonntag morgens um halb sechs. 80.138.212.101 23:29, 13. Jul. 2009 (CEST)
Streckenverlauf
Falls es jemanden interessieren sollte, ich hab mal hier den Streckenverlauf in Google-Maps nachgezeichnet. --Ex201 19:21, 29. Jan. 2010 (CET)
Key Grip
Habe das Wort nie zuvor gehört. Hat meiner Meinung nach, wenn es vermeidbar ist, in einem deutschen Text nichts verloren. 92.192.255.84 08:42, 1. Mär. 2010 (CET)
- Siehe en:Key Grip. Siehe auch Grip (Film). Exakte Bezeichnung, scheint unübersetzbar und damit unvermeidbar zu sein. --Bosta 09:28, 1. Mär. 2010 (CET)