Diskussion:Carl Heyland
Als Verfasser des Ursprungsartikels (und Älterer, technisch nicht Versierter) möchte ich nur bemerken: Die Zeitschrift für Beamtenrecht hat während der Diktatur ihre Bezeichnung geändert; sie hieß dann Zeitschrift für Beamten- und Behördenangestelltenrecht. Ich sehe daher keinen Grund, weshalb die neue und damals zugleich letzte Bezeichnung in "rot" erscheint. August Maier (10:33, 6. Okt. 2013 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Quelle
Eine Literaturangabe wurde erst vor kurzem in den Artikel eingefügt. Darf ich den Ersteller des Artikels bitten, noch nachzureichen, welche Quellen er dazu verwendet hat? --= (Diskussion) 20:05, 31. Mär. 2014 (CEST)
Gern, als ursprünglicher Autor: meinem Text lag von Anfang an der Aufsatz von Günther zugrunde. Ich habe mich erst später zum Zitat entschieden (zumal um den Text gegen Änderungen zu "stützen"). Jenem Aufsatzm habe ich u.a. auch entnommen, daß Heyland außer Staatsrecht und Verwaltungsrecht Völkerrecht lehrte. Seiner erste große Veröffentlichung (siehe Werke) bestätigt das ja. Der Berufungsvorschlag der Fakultät nennt alle drei seiner Fächer. Dieser Vorschlag befindet sich (laut Günther) im Universitätsarchiv Gießen. Was die Entnazifizierungsdetails angeht, so "stammen" die ebenfalls aus jenem Aufsatz. Die entsprechende Entscheidung ist sowohl über das hessische Landeshauptarchiv Wiesbaden als auch über das Uni-Archiv Gießen zugänglich. - Wenn es für notwendig gehalten wird, kann ich die Einzelnachweise aus dem Aufsatz beziffern (gedruckt sind jene Primärquellen wohl nicht). Dann würde freilich im Artikel dauernd Günther...... stehen. Wäre das nicht übertrieben? August Maier P.S. Ich bin technischer Laie und kann den "Warnhinweis" nicht beseitigen. Hilft jemand, falls ihn meine Stellungnahme überzeugt? Danke. (nicht signierter Beitrag von 79.216.64.67 (Diskussion) 19:52, 19. Apr. 2014 (CEST))
- Hallo und danke für die Erklärungen. Wenn das alles auf Günther beruht, so reicht meines Erachtens die Nennung des Aufsatzes unter "Literatur". Primärquellen sind in aller Regel nicht nötig, die Idee ist, dass Wikipedia sich möglichst auf Sekundärliteratur abstützen soll (siehe dazu WP:Q). Ich werde entsprechend den Quellenhinweis rausnehmen. Was noch nicht ganz klar ist: Du hast geschrieben, er sei 1939 "außerordentlicher Professor" geworden, ich habe das mit Quellenangabe auf "außerplanmäßiger Professor" geändert. Steht in Günther tatsächlich ersteres? Von der Abfolge her wäre "außerordentlicher Professor" eigentlich logischer, denn "außerplanmäßiger Professor" ist ja nichts anderes als das, was er vorher bereits war: "nichtbeamteter außerordentlicher Professor". Andererseits scheint meine Quelle seriös zu sein, sie bietet auch Zusatzinformationen (genaue Daten). 2. Frage, mehr aus Interesse: Ist die Entlassung von 1946 in Günther nicht erwähnt? Besten Dank für den Artikel! Freundliche Grüße --= (Diskussion) 23:57, 19. Apr. 2014 (CEST)
- Hallo, zu deinen Fragen: Günther schreibt tatsächlich „ab 1939 außerordentlicher Professor“ und bezieht sich als Beleg auf einen Aufsatz von Engisch in der Festschrift zur 350-Jahr-Feier der Universität Gießen. Er erwähnt im Artikel auch, dass Heyland sein Hochschullehreramt im Mai 1946 wegen seiner NSDAP-Mitgliedschaft verlor. Gruß --Haschen nach Wind (Diskussion) 20:05, 15. Mai 2014 (CEST)