Diskussion:Carlo Bohländer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Bohländer Amerikaner?

Hallo Engelbaet, schön, dass Du dem Carlo Bohländer einen Artikel gebastelt hast, aber mich irritiert etwas die einseitige Staatsbürgerschaftsbezeichnung "US-amerikanisch", weil - wie man ja an seinen Lebensdaten ersehen kann - er Dreiviertel seines Lebens Deutscher war. Wie findest Du die Bezeichnung "deutsch-amerikanischer" stattdessen, damit es nicht ganz so seltsam klingt? dontworry 13:18, 14. Dez. 2006 (CET)

Die Frage wollte ich auch grad stellen. Aus dem Text ergeben sich doch kaum Hinweise für eine solche Staatsbürgerschaft. Ist für den Kategorie-Eintrag US-Amerikaner vs. Deutscher der Pass entscheidend oder der tatsächliche hauptsächliche Aufenthaltsort eines (mutmaßlich) von Geburt Deutschen wie Bohländer es wohl war?--Freimut Bahlo 17:43, 15. Mai 2008 (CEST)
Die Formulierung sagt nicht wirklich, dass er immer US-Amerikaner war. Für den Kategorie ist der Pass entscheidend (und Carlo hatte sehr bewußt keine doppelte Staatsangehörigkeit). Er würde sich im Grabe umdrehen, wenn er als deutscher Jazzmusiker/-autor geführt würde.--Engelbaet 18:48, 15. Mai 2008 (CEST)


Hallo

Bin durch Zufall auf die Seite von Carlo gelangt, hatte da auch schon mal etwas verändert. Ich kannte Carlo recht gut und habe mich über Jahre hinweg allabendlich mit ihm im Jazzkeller unterhalten. Ich arbeitete längere Zeit dort. Nach meiner Erinnerung aus Carlo's Erzählungen hat er zu keiner Zeit einen amerikanischen Pass besessen, er hatte durch seinen Sohn, welcher die Staatsbürgerschaft der amerikanischen Mutter erhielt eine Greencard, mit der er maximal für 2 Jahre in Detona Beach lebte, die Greencard verfiel, nachdem er einige Jahre nicht mehr in den USA war. Grüße

Axel

Anfragen bitte an: jungk@jungk-gmbh.de (nicht signierter Beitrag von 91.39.101.152 (Diskussion | Beiträge) 19:27, 7. Jan. 2010 (CET))


Erst einmal: Respekt an Engelbaet! Schön, diesen Artikel hier gefunden zu haben.
Ebenfalls wusste ich nur von einer Green Card. Die US-Amerikanische Zuordnung in diesem Artikel hatte mich daher doch sehr überrascht. Ich finde es übrigens nicht gut, wenn man, wie in diesem Falle, schreibt, jemand "hätte sich im Grabe herumgedreht, wenn...". Gegen solche Behauptungen kann sich Carlo Bohländer leider nicht mehr wehren, wenn Sie denn dann doch falsch interpretiert wären.
Auch ich durfte Carlo kennen lernen und hätte ihn einfach nur als waschechten Frankfurter eingestuft.
Auf obige Diskussion hin, habe ich mich zur Klärung persönlich mit Carlo Bohländers Witwe in Kontakt gesetzt. Also zu den Ausweis-Dokumenten: Carlo Bohländer war stets deutscher Bürger, zu keinem Zeitpunkt US-Amerikaner. Er besaß lediglich die GreenCard.
Zu obigem Kommentar von Axel: Danke für den Hinweis in die richtige Richtung. Eine kleine, nette Anekdote gibt es noch dazu: Laut seiner Witwe hätte er die GreenCard sogar gar nicht mal wegen ihr; sondern er hätte Sie wohl wegen seiner guten Kontakte in die USA bereits erhalten, bevor er sie kennengelernt hätte! Das hätte Sie sogar damals auch verwundert.
Habe aufgrund der stichhaltigen Informationen den Artikel dahingehend geändert.
Grüße --Ovid Divo


Zeitmaschine wiederentdeckt!

Kann mir mal jemand erklären, wie man nach 1960 etwas verfassen kann, was angeblich bereits 1947 in Erstauflage veröffentlicht wurde (Jazzharmonielehre)? dontworry 10:09, 2. Jan. 2007 (CET)

In Carlos Selbsteintrag in „Reclams Jazzführer“ heißt es: „Er schrieb eine "Jazz-Harmonielehre“ (Frankfurt 1947/49/56) .... und in der Reihe "Jazz Studio", deren Herausgeber er ist, ... eine neue "Harmonielehre" (Mainz 1961).“ Die 3. Auflage 1956 trägt den Titel "Funktionelle Jazz-Harmonielehre" und umfasst 62 S.; die "Jazz-Harmonielehre" von 1961 47 S.. Da muss jemand entscheiden, der die verschiedenen Werke kennt, ob das von 1961 eine bearbeitete Neuauflage von 1947 oder ein eigenständiges Werk ist. Ich werde hier nur zwei Sätze trennen, um den Zeitmaschinen-Effekt aufzuhalten.--Engelbaet 18:48, 15. Mai 2008 (CEST)