Diskussion:Cer(IV)-oxid
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Welche Sicherheitshinweise sind korrekt?
BGIA Gestis sagt auf der Seite "VORSCHRIFTEN": Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Kriterien. Herstellerangabe der Firma Merck, Merck sagt dasselbe, Sigma-Aldrich sagt "Xn" und "R22". Was ist jetzt korrekt? Gruß Cvf-psDisk+/- 09:32, 10. Jul. 2007 (CEST)
- Die Angabe R22 (gesundheitschädlich beim Verschlucken) erscheint bei einem praktisch unlöslichen Stoff sehr suspekt; das ist auch nicht zu Ende gedacht, wie an den fehlenden S-Sätzen ersichtlich. Da auch keine der GESTIS-Verhaltensmaßnahmen darauf ausgerichtet sind, vor dem Verschlucken zu warnen, sondern es immer nur darum geht, die Bildung und Verbreitung von Stäuben zu vermeiden, würde man eher R20 erwarten (aber nicht, weil es ein spezifisches Atemgift wäre, sondern wegen der Schädlichkeit von mineralischen Feststoffen bestimmter Partikelgrößen - s. Silicose, Asbest etc.). Mein Vorschlag: Nicht kennzeichnungspflichtig nach EG-Kriterien übernehmen mit Quellenangaben GESTIS und Merck. Sigma-Aldrich ist als US-Firma keine gute Quelle für in der EU geltende Vorschriften.--Dr.cueppers - Disk. 11:44, 10. Jul. 2007 (CEST)
- Die Problematik ist mir beim Anlegen auch aufgefallen. Die Lösung über GESTIS wohl die eleganteste. Werde mal bei Gelegenheit einen Vertreter von Sigma-Aldrich ins Verhör nehmen, warum die Sicherheitsdatenblätter für den deutschen Markt nicht mit denen der BG korrelieren. Grüße --Ilgom 23:40, 10. Jul. 2007 (CEST)