Diskussion:Charles Graner
Den Verweis "Kriegsverbrecher" habe ich entfernt. Kriegsverbrecher kann nur sein, wer im Krieg Taten begeht, die nach dem humnitären Völkerrecht verboten sind. Bei den Taten Graners ging es jedoch um Verbrechen im "normalen" Strafvollzug.--Moguntiner 15:06, 16. Jan 2005 (CET)
- Einmischung: das ist falsch. Es handelte sich um Gefangene der US-Armee, es ist folglich kein "Normaler" Strafvollzug. Außerdem waren die Gefolterteb nicht verurteilt. USA-Freund 15:54, 14. Apr 2006 (CEST)
- ohne deinen Beitrag gelesen zu haben habe ich ihn auf der Hauptseite auch aus diesem Grund entfernt. K@rl 20:17, 16. Jan 2005 (CET)
- Irak befindet sich tatsächlich im Krieg, Hr. Moguntiner! Graner hat Kriegsgefangenen mißhandelt. Folterungen sind per Definition Kriegsverbrechen. Abu Ghuraib ist kein »Strafvollzug«, sondern ein POW- und KZ-Lager. Das Wort »Strafvollzug« dient nur die Verbrechen des Besatzungsmacht zu verharmlosen.
- Es ist richtig, dass sich der Irak im Krieg befindet, und dass es auch noch Kriegsgefangene gibt. In Abu Ghraib wurden aber auch Plünderer usw. festgehalten, mithin handelt es sich nicht um ein Kriegsgefangenen-Lager, da dort auch Leute festgehalten werden, die gar keine Soldaten sind. Das aber ist die Voraussetzung für das Etikett "Kriegsgefangenen-Lager". Graner ist ein Verbrecher, aber eben nun mal kein Kriegsverbrecher, was im Übrigen ja kein Unterschied macht. Verbrecher ist Verbrecher. Dies hier ist aber eine Enzyklopädie, daher muss man solche Unterschiede berücksichtigen.
- Es ist auch Unsinn, zu behaupten,Folterungen wären Kriegsverbrechen. Im Rahmen einer militärischen Handlung vorgenommene Folterungen sind Kriegsverbrechen. Abu Ghraib hat damit aber nichts mehr zu tun, es geht um weitergehenden Strafvollzug. Auch Stalins Verschleppungsoperationen waren Kriegsverbrechen, nicht aber die jahrelange Festsetzung in Gefangenenlagern in Sibirien, weil der Krieg da schon vorbei war und das Festhalten auch nichts mit dem Krieg zu tun hatte--Moguntiner 15:45, 17. Jan 2005 (CET)
- Irak befindet sich tatsächlich im Krieg, Hr. Moguntiner! Graner hat Kriegsgefangenen mißhandelt. Folterungen sind per Definition Kriegsverbrechen. Abu Ghuraib ist kein »Strafvollzug«, sondern ein POW- und KZ-Lager. Das Wort »Strafvollzug« dient nur die Verbrechen des Besatzungsmacht zu verharmlosen.
- Es ist schon möglich, dass er erst unehrenhaft entlassen wird, aber sicher nicht erst nach Haftentlassung (nach zehn Jahren?) --K@rl 18:53, 17. Jan 2005 (CET)
- Doch, habs eben grad erst so in der FAZ gelesen. Wundert mich auch irgendwie, aber ich kenne mich mit amerikanischen Militärrecht natürlich auch nicht wirklich aus.--Moguntiner 15:26, 18. Jan 2005 (CET)
- Ich denke, dass Garner im Militärgefängnis seine Strafe "absitzen" muss - und dafür muss man sicher selbst zum Militär gehören... Wäre er schon jetzt Zivilist, müsste er in ein Zivilgefängnis. (Ohne juristische Ausbildung: Klugschnacker 15:35, 18. Jan 2005 (CET))
Zitat: Seine damalige Geliebte, Lynndie England, bekannt von dem um die Welt gegangenen Foto, bei der sie einen nackten irakischen Gefangenen im Gefängnis an einer Hundeleine vorführte, hat von Graner ein Kind und ist auch angeklagt. - Das habe ich gelöscht. Weder der Status als Geliebte noch das gemeinsame Kind sind hier von Bedeutung. Zudem ist er KEIN Kriegsverbrecher. Sonst hätte sich sicher auch das UN-Tribunal interessiert!? Klugschnacker 07:51, 19. Jan 2005 (CET)
- Es wurde ja schon angeführt, dass er zumindest nicht wegen Kriegsverbrechen angeklagt bzw. verurteilt wurde. Lehrreich dazu ist der Artikel der englischen Wikipedia, der dort mW sogar zu den exzellenten Artikeln gehört.--Moguntiner 12:31, 19. Jan 2005 (CET)
Es interessiert reichlich wenig wie ein US- Gericht den Vorfall bewertet. Definitiv steht fest, daß es sich um Kriegsverbrechen handelt, ob die gefolterten nun Zivilisten sind oder nicht, ändert daran nichts, denn erstens ist es ein Militärgefängnis und zweitens wurden die Taten von einer Besatzungsmacht begangen. Mehr braucht es wirklich nicht dazu, um die Vorkommnisse als Kriegsverbrechen einzustufen. Aber naja, der Sieger schreibt eben die Gechichtsbücher. Seltsam nur, daß gewisse Personen, die höchstwahrscheinlich keinen Vorteil darin haben, die Sache herunterzuspielen noch einen Nachteil darin, die schonungslose Wahrheitberichtet zu sehen, sich dermaßen dazu auserkoren fühlen, Kriegsverbrechen zu verharmlosen.
Bis heute
derartige Zeitangaben sind in Enzyklopädien sehr schlecht siehe [1] Besser wäre "stand Januar 2005" Bezüglich "Graner hat seine Taten bis heute ausdrücklich nicht bereut." wäre eine Quellenangabe sinnvoll.--Dirk33 16:33, 23. Jan 2005 (CET)
- Die Quelle war eine Nachrichtensendung ("heute"), ich hatte mit dem Satz eine Polemik einer IP etwas entschärft und neutraler dargestellt. Was das "bis heute" angeht, hast du natürlich Recht. Die Lösung bis Januar 2005 gefällt mir stylistisch aber auch nicht wirklich. Ich ändere das Ganze mal in: "Auch unmittelbar nach dem Prozess...".--Moguntiner 13:06, 24. Jan 2005 (CET)
Wer befahl Graner die Folter?
Graner sagt laut Lemma: Als Soldat habe er zu gehorchen und die Befehle von Vorgesetzten bedingungslos auszuführen.
Ich glaube Graner das aufs Wort. Hat er konkret benannt, welche Vorgesetzten die Folter befahlen? Oder hat er das lieber gelassen, um nicht noch mehr Strafe aufgebrummt zu bekommen? Wer weiß näheres? USA-Freund 15:51, 14. Apr 2006 (CEST)
- Letzteres vermute ich stark. Es ist absurd, anzunehmen, dass die drei Soldaten sich das selber ausgedacht haben. Grüße, • • hugarheimur 04:09, 6. Feb. 2013 (CET)
Biographie Nachtrag
1986 immatrikulierte er sich an der Universität von La Verne in Kalifornien.
Ab 1988 war er Mitglied der Marines und diente im Irak-Krieg von 1991 in der 2. Einheit der Militärpolizei.
Im zivilen Alltag war Charles Graner im US-Bundesstaat Pennsylvania als Gefängnisaufseher tätig.
Er gehörte ab 2002 der Reserve der amerikanischen Armee an und wurde am 5. Mai 2003 zu einem weiteren Einsatz im Irak aufgeboten, diesmal als Angehöriger der 372. Militärpolizei-Einheit, welche in Abu Ghraib stationiert war.
Aufgrund seiner zivilen Erfahrung in dieser Funktion wurde er auch hier als Gefängnisaufseher eingesetzt.
Quelle: http://www.trial-ch.org/de/trial-watch/profil/db/facts/charles_graner_259.html (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Kleinmann (Diskussion • Beiträge) GrummelJS∞ 09:33, 8. Dez. 2006 (CET))
- Mich würde interessieren, wo die Seite trial-ch.org diese Informationen her hat, denn es ist schon sehr ungewöhnlich, dass er erst bei den Marines gedient haben soll, um dann Reservist der US Army zu werden. --GrummelJS∞ 09:33, 8. Dez. 2006 (CET)
Tja das mit den Marines findes sich nach meinen Sprachkenntnissen auch bei der englischen Ausgabe von Wikipedia After graduating in 1986, Graner attended the University of La Verne for two years before dropping out to join the U.S. Marines in April 1988 and had the Marine eagle emblem and the letters "USMC" tattooed on his buttocks. Quelle: http://en.wikipedia.org/wiki/Charles_Graner Kleinmann
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schaltet mal einer die aktuelle version frei?
58.210.150.102 (13:34, 11. Mai 2009 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Fehler
Graner war bei seiner Entlassung kein Marine, sondern Soldat der Army. Immerhin war Graner bei Abu Ghraib Mitglied der 372nd Military Police Company, welche der Army angehörte.--91.115.179.140 16:48, 2. Dez. 2009 (CET)