Diskussion:Charles de Secondat, Baron de Montesquieu

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Schmidt zu Montesquieu

Bitte zu entschuldigen, dass ich ohne Anmeldung hier schreibe, möchte allerdings darauf hinweisen, dass Schmidt in seinen Demokratietheorien (2000: 84) betont, dass Montesquieu eben nicht von Gewaltenteilung, "also von Verteilung oder Aufteilung der öffentlichen Gewalten, nicht von Separierung und wechselseitiger Isolierung [spricht]. Eindeutig handelt es sich um eine Gewaltenverteilungslehre." Ein kleiner aber feiner Unterschied. Ausführlicher und nachvollziehbarer wird was ich sagen wollte, wenn man auch noch die folgenden vier Seiten in besagtem Buch liest.



Das System der Gewaltenteilung kam zum ersten Mal 1789 in der Verfassung der Vereinigten Staaten zum Tragen und 1791 in der Verfassung, die aus der Französischen Revolution hervorging. Diese Aussage ist falsch.

"Daß Montesqieu neben John Locke einer der wichtigsten Ideengeber der amerikanischen Verfassungsväter war, ist nicht zu bestreiten. Jedoch wollte Montesquieu keine rigide Trennung der Staatsfunktionen in Legislative, Exekutive und Judikative und die amerikanische Verfassung hat kein entsprechendes System verwirklicht." Zitat aus dem Buch: Hübner, Emil: Das politische System der USA. Eine Einführung. 5. Auflage. München 2003. S. 107.

Heute ist es (das System der Gewaltenteilung) zumindest im Grundsatz in allen demokratischen Staaten verwirklicht. Ist es das wirklich? In Deutschland wählt die Legislative die Exekutive. Haben wir also in Deutschland eine Gewaltenteilung?

(nicht signierter Beitrag von 128.176.150.90 (Diskussion) am 25. Jan 2006, 17:06)

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Habe die bisherige, relativ kurze Montesquieu-Biografie ersetzt durch die ausführlichere aus meinen "Namen, Titel und Daten der franz. Literatur".

Benutzer: Gert pinkernell (11.6.05)

Auf die Frage nach der Verwirklichung der Gewaltenteilung in Deutschland hin: In Deutschland sind die Gewalten in höherem Ausmaß verschränkt als, beispielsweise, in Italien, wo die Judikative weitestgehend freisteht, während sie in Deutschland den Justizministern Rechenschaft schuldig ist und teilweise von Bundesrat/Bundestag rekrutiert wird; das ist soweit richtig. Allerdings ist die Gewaltenteilung nach dem simplen Exekutive-Legislative-Judikative-System längst nicht mehr der Wiesheit letzter Schluss, auch wenn sie im Grundgesetz fixiert ist (Artikel 20, Absatz 2, Satz 2). Zum einen würde mangelnde Interdependenz der drei Gewalten zu unverhältnismäßiger Machtkonzentration innerhalb der Gewalten führen. Zum anderen leisten heutzutage Aspekte wie die zeitliche Begrenzung von Mandaten, das föderative System der Bundesrepublik, soziale Einflussnahme über Medien und Interessenverbände, Parteipolitik das, was zu Montesquieus Tagen beabsichtigt wurde, die Verteilung der Gewalt zum Zwecke der Verhinderung von Gewaltmonopolen.

Insofern: pfeif doch auf Gewaltenteilung ^_-

Erste Anwendung der Gewaltenteilung

Hierbei ist dem Autor ein kleiner Fehler unterlaufen, welcher jedoch von einer weit verbreiteten Annahme ausgeht. Pascal Paoli hatte nähmlichim Jahre 1768 eine Republik auf Korsika gegründet, welche sich auf die Gewaltenteilung Montesquieus bezog. Leider lässt mein Internet derzeit keine Recherchen für Quellenangaben zu dieser Information zu, da mir zurzeit neben der deutschen Version von Wikipedia nur eine handvoll Seiten zur verfügung stehen. Das Wissen um die Gewaltenteilung der ersten korsischen Republik habe ich jedoch aus meinem französisch Unterricht und erachte sie deshalb als äußerst glaubwürdig. Ich werde die Passage ändern und hoffe auf konstruktive Zusammenarbeit. --Error hunter

Gewaltenteilung

Kann mich jetzt nur auf das Gedächtnis berufen:

Im GG-Kommentar Maunz/Dürig/Herzog steht in der Kommentierung des Art. 20 I GG zum Rechtsstaatsprinzip folgendes (sinngemäß): Montesquieu wollte mit seiner Idee der Gewaltenteilung eine Teilung der staatlichen Gewalt zwischen König, Adel und Volkskammer bezwecken. Hiermit ist also noch nicht Legislative, Judikative und Exekutive gemeint. Das erfolgte erst später durch Umdeutung des Gewaltenteilungsprinzips. Zumal sich auch die heutige Gesetzgebung hauptsächlich mit Wirtschaft und Verwaltung befasst, was zur damaligen Zeit noch ganz anders war, so dass auch hier eine generelle Veränderung hinsichtlich der gegenseitigen Einflussnahme der Gewalten stattgefunden hat.

Bitte überprüfen und ggf. korrigieren. Danke.

Frage und Vorschlag

Wieso steht eigentlich immer noch im Artikel, dass das System der Gewaltenteilung "zumindest im Grundsatz in allen demokratischen Staaten verwirklicht" sei? Das wird doch nicht nur von IP 128.176.150.90 bestritten, sondern auch von Giorgio Agamben ("Ausnahmezustand"). Kritisch dazu zwar Ilse Staff (Im Niemandsland, 2004), aber immerhin sollte man die Aussage doch wohl relativieren. Etwa so: "wird zumindest im Grundsatz in allen demokratischen Staaten als wichtiges Prinzip anerkannt". Viel mehr lässt sich darüber nicht (mehr) sagen. Benutzer: Sebastiao (13.11.2011: 12:25)

angemessener Artikel

Da frage ich mich, welche Kriterien der Artikel erfüllen muss, um lesenswert oder gar exzellent zu sein. Entweder macht sich niemand daran, diesen Artikel auf ein angemessenes Niveau zu heben (so ein Lemma verdient einen ausgezeichneten Artikel und nicht das Rückzugsgefecht der Burgunder aus den Ardennen 1476 und was für Schmarrn hier noch alles über 20 kB reinen Text und mehr ausgewalzt wird.)
Bin ich Kulturpessimist? Horst Emscher (Diskussion) 23:30, 13. Dez. 2014 (CET)

Inhaltssverzeichnis

Hat der Artikel kein Inhaltsverzeichnis (== ... ==) oder sehe ich es nur nicht? MfG, Georg Hügler (Diskussion)

Belegloser Artikel – Neuaufbau

Dieser Artikel ist bis 2007 ohne jeden Beleg in fast der heutigen Form geschrieben worden, vor allem von einer IP und von einem Autor, der seit 2015 nicht mehr aktiv ist. Während das damals okay war, sind heute Belege anzuführen. Der Artikel muss wohl vollständig neu aufgebaut werden, dann auf Basis von Standard-Sekundärliteratur. --Treck08 (Diskussion) 17:59, 29. Mai 2022 (CEST)