Diskussion:Chipkarte

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Krankenversicherungskarte

Die Krankenversicherungskarte wird sowohl als Beispiel für asynchrone als auch für synchrone Chipkarten herangezogen -- was ist denn richtig?

Die Krankenversicherungskarte, die zur Zeit Verwendung finden, sind passive Karten ohne Mikroprozessor. Es sollen jetzt aber neue Karten nach PKSC#15 bzw. ISO 7816-5 eingeführt werden. Dabei handelt es sich dann um Karten mit Mikroprozessor. -- M. Schlusche 14:29, 18. Aug 2005 (CEST)

Kartentypen

Meiner Meinung nach geht dieser Artikel nur sehr oberflächlich auf die Unterschiede zwischen den verschiedenen Kartentypen ein. Es wäre vielleicht sinnvoll einen zusätzlichen Artikel über Smartcards anzulegen um auf die besonderheiten der 'asynchronen Karten' und deren Verwendung einzugehen. -- M. Schlusche 14:29, 18. Aug 2005 (CEST)

neue Aufteilung

Die Aufteilung sysnchron/asynchrone karten ist eigentlich nicht mehr üblich. man unterscheidet heute: -Speicher- und Prozessorkarte (je nachdem ob nur Speicher (zB. Krankenversicherunskarte) oder mit Prozessor wie die bankenkarten oder SIM-Karte im handy -Kontaktbehaftet (die Standardkarte mit dem goldenen Chipkartenmodul) oder kontaktlose (HF-Schnittstelle ) für kontaktlose Leser (Auch der neue ePass enthält einen kontaktlosen Chipkarten chip.

Smartcards ist nur der engl. Begriff für Chipkarten !

Was hier auch auf jeden Fall fehlt ist ein Absatz Chipkarten Sicherheitsfunktionen. Nur damit sind viele der neuen Anwendungen erst möglich! Ich trage die Überschrift schon mal ein. (vielleicht muss ichs ja dann selber schreiben. --Dc4mg 00:10, 27. Feb 2006 (CET) (nachg. v. Jailbird)

Meiner Meinung nach sollte aber synchron und asynchron trotzdem erwähnt und der geänderten Begrifflichkeit zugeordnet werden. Denn "nicht mehr üblich" heißt ja weder, daß sie falsch sind, noch daß sie falsch waren und gehören somit zumindest zur Historie. Außerdem kann dann niemand annehmen hier fehlt etwas. --jailbird 12:02, 27. Feb 2006 (CET)

Man sollte bei der Einteilung der Chipkarten in diverse Schubladen nicht unerwähnt lassen, dass es auch Karten gibt, die sowohl asynchrone als auch synchrone Kommunikationsprotokolle beherrschen und dass es auch Karten gibt, die sowohl kontaktbehaftet als auch kontaktlos arbeiten können (Hybridkarten, Dual-Interface-Karten). Bei der Gelegenheit könnte man auf die entsprechenden ISO-Normen verweisen. Was den elektronischen Reisepass angeht, muss die Frage, ob dieser eine kontaktlose Chipkarte enthält oder nicht, durch konsequentes Haarespalten geklärt werden. Der Pass enthält zwar genau so ein Modul, wie es auch in kontaktlosen Chipkarten verwendet wird, jedoch weiss ich nicht, ob dass das Modul alleine schon eine Chipkarte ist. Vielmehr hat eine Chipkarte eine bestimmte mechanische Größe, die in der ISO 7816 definiert ist. Der Reisepass erfüllt diese Norm nicht. Das gleiche gilt für RFID-Chips, die beispielsweise als Diebstahlsicherung in Klamotten eingenäht werden und beim Bezahlen an der Kasse durchgebrannt werden. Die Technik ist die gleiche wie in Chipkarten, aber sind die Module ohne den genormten Plastikkörper auch Chipkarten?


Die Aufteilung der Karten in Speicher- und Prozessorkarten ist möglicherweise auch nicht die Ideallösung. Speicherkarten sind ausserhalb Deutschlands eher unbekannt. Sie sind sogar sowas von unbekannt, dass diese Karten in der ersten und leider bis heute noch aktuellen PC/SC-Spezifikation schlicht ignoriert oder vergessen wurden, was die Verwendung von Speicherkarten mit einem Standardkartenleser auf einem Standard-Windows-System unmöglich macht. Abhilfe schafft hier unter anderem die Verwendung der CTAPI, die aber eine rein deutsche Erfindung ist und daher ebenfalls ausserhalb Deutschlands eher unbekannt ist. Die großflächige Einführung von Speicherkarten in Deutschland beispielsweise als KV-Karte war sicher ein Fehler (Geiz ist eben nicht immer geil), der zu einem massiven Missbrauch von medizinischen Leistungen geführt hat und jetzt durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ausgebügelt werden soll. Spätestens dann dürfte die Speicherkarte auch in Deutschland ihr Dasein langsam aber sicher beenden und endlich ihren wohlverdienten Einzug in die technischen Museen der Welt halten. Unsere österr. Nachbarn sind uns (nicht nur) in dieser Hinsicht übrigens weit voraus (e-card).

Der Begriff Smartcards im Englischen bezieht sich meines Wissens auf Prozessorkarten und das schon deswegen, weil unsere Speicherkarten - wie bereits gesagt - ausserhalb Deutschlands wenig bekannt sind. Manchmal hört man für Speicherkarten auch den Begriff chip cards oder memory cards. Das "Smart" in Smartcard zeigt aber schon, dass dieser Begriff auf eine intelligente Karte abzielt. Es dürfte kaum in der Absicht des Wortschöpfers gelegen haben, diesen Begriff auch auf Speicherkarten auszudehnen.

== Kartenformate ==

Bei den Kartenformaten sollte auch das Mini-UICC-Format nicht unerwähnt bleiben. Dieses ist mit 15 mm x 12 mm kaum halb so groß wie eine herkönmmliche SIM-Karte und eignet sich besonders für sehr kleine Geräte, wie Armbanduhren und dergleichen.

== neue alte Aufteilung ==

Die Unterscheidung der Karten in synchrone und asynchrone Karten ist durchaus üblich und sinnvoll. Es macht eigentlich keinen großen Unterschied, ob man Chipkarten nach der Komplexität Ihrer Datenübertragungsprotokolle oder nach der Komplexität Ihrer Hardware unterscheidet. Beide Eigenschaften gehen Hand in Hand. Zumindest ist die Unterscheidung in synchrone und asynchrone Karten insofern offiziell, als dass es eine eigene ISO-Norm für asynchrone Protokolle (ISO/IEC 7816-3) und eine eigene ISO-Norm für synchrone Protokolle (ISO/IEC 7816-10) gibt. Für die Einteilung der Karten in Speicherkarten und Prozessorkarten gibt es eine vergleichbare Grundlage nicht. Sie ist möglicherweise einem Laien leichter verständlich zu machen und verbreitet sich daher schneller in der Bevölkerung.

== Secure Memory Cards ==

Und dann wären da noch die Secure Memory Cards, die ähnliche Sicherheits-Features bieten, wie einfache Prozessorkarten ohne kryptographischen Coprozessor, die aber trotzdem zu den Speicherkarten zählen, weil sie eben keinen Prozessor, geschweige denn ein Betriebssystem besitzen. Secure Memory Cards können sowohl synchrone als auch asynchrone Protokolle beherrschen. Es gibt auch Karten, die beide Varianten parallel anbieten. In Secure Memory Cards läuft kein Program, alles ist fest in Hardware gegossen.

(nicht signierter Beitrag von 62.245.129.158 (Diskussion) ) Ist dir klar, dass du das alles auf die Diskussions-Seite geschrieben hast? Soll das in den Artikel übernommen werden? Oder willst du das Abschnitts-weise diskutieren? --Liquidat, Diskussion, 03:10, 29. Apr 2006 (CEST)

Das sind nur Tipps für jemanden, der diesen Artikel überarbeiten will.
Mir fehlt zum Schreiben leider der nötige Ernst, darum diskutiere ich nur so rum.
Schade, solltest du es dir mal anders überlegen, trau dich ruhig. Wenn du Fragen hast oder hilfe brauchst, kannst du dich auch gerne vertrauensvoll an mich wenden ;-) --Liquidat, Diskussion, 01:20, 5. Mai 2006 (CEST)

Ich denke auch, dass die Struktur geändert und erweitert werden sollte:

== Historie ==

Sollte erweitert werden.

== Klassifikation ==

Hier würde ich nur Speicher- und Prozessorkarte unterscheiden. Die Schnittstellenvarianten würde ich in einem eigenen Kapitel behandeln (siehe unten)

== Formate ==

== Schnittstelle ==

 - Physisch
   - Kontaktbehaftete Schnittstelle
     - Aufbau der Kontaktfläche
     - Protokoll T=0
     - Protokoll T=15
     - Protokoll T=1
   - Kontaktlose Schnittstelle
     - Aufbau der Antenne
     - Protokoll T=CL Type A
     - Protokoll T=CL Type B
 - Logische Schnittstelle
   - ATR/ATS 
   - APDU

== Speicherkarte ==

 - Aufbau
 - Speichergrößen
 - Funktionen
 - Sicherheit

== Prozessorkarte ==

Das könnte ein eigenes Lemma werden

 - Aufbau Hardware
 - Funktionen
 - Syteme
   - Filesystemkarten
     - Aufbau
   - Applikationskarten
     - Multos
       - Aufbau
     - Javacard
       - Aufbau
 - Prozessoren
   - Kerne
   - Speichergrößen
 - Kryptografie
 - Sicherheit

== Spezifikationen ==

Liste alle Spezifikationen, die Chipkarten bestimmen, ISO7816, ISO14443, Global Platform Specifikation, SUN Javacard Specifikation, Multos, GSM

== Anwendungen ==

Anwendungsbeispiele der Chipkarte, wie Krankenkassenkarte, Ausweis, Geldkarte, Kreditkarte, RFID, GSM

Die Überschriften Chipkartenleser und die API sind meiner Meinung nach hier fehl am Platz. Vielleicht ist Chipkartenleser ein eigenes Lemma. API würde ich dazuhängen.

Soweit meine ersten Ideen.--Kantokusan 02:00, 5. Jun 2006 (CEST)

Da könnte man durchaus einen eigenen Artikel schreiben. Z.B. die verschienenen Leser-Klassen beschreiben u.ä. --Monarch 21:55, 5. Jul 2006 (CEST)

Suche Mitstreiter

Bin über den Artikel APDU auf diesen Artikel gestoßen und denke man könnte das ganze Themengebiet Chipkarte noch verbessern. Ich arbeite im Chipkartenbereich und würde mich als Autor versuchen. Da ich aber ein absoluter Wiki-Neuling bin, hätte ich gerne eine Partner, der bei Struktur, Layout und natürlich auch beim Text mit diskutiert und hilft die klassischen Anfängerfehler zu vermeiden.--Kantokusan 00:10, 5. Jun 2006 (CEST)

Chips der Karten giftig?

Hi! Ich hab mal ne Frage und zwar: Ist es giftig, wenn man z.B. so eine Krankenkassenkarte knickt, also zerbricht und dann diesen chip darausholt? also ist irgendwie irgendetwas giftiges darin enthalten? MFG yK

Tja was soll man dazu sagen. Ich hoffe die Frage ist ernst gemeint. Das Plastik einer Karte besteht aus Polyvinylchlorid (PVC), Acrylnitril-Butadien-Styrol, Polycarbonat oder Polyethylenterephtalat (PET), das heißt aus Stoffen, die auch für Flaschen oder CD's verwendet werden. Der Chip steckt im sogenannten Modul, von dem man auf der Chipkarte nur die meist goldene Kontaktfläche sieht. Die Kontaktfläche besteht meist aus Epoxidharz, eventuell mit Glasfaser verstärkt, die Kontakte aus Kupfer die galvanisch mit einer dünnen Goldschicht überzogen werden. Unter dieser Kontaktfläche klebt der Chip, der mit Bonddraht mit der Kontaktfläche verbunden ist. Chip und Bonddrähte werden durch eine "Vergussmasse" geschützt. Zum Chip siehe auch Integrierter Schaltkreis. Zur Vergussmasse kann ich leider nicht sagen, woraus sie besteht. Jetzt zur eigentlichen Frage: Der Chip und die gesamte Karte sind meiner Meinung nach nicht giftig. Ich habe auch noch nie gehört, dass in der Kartenproduktion irgendwelche Schutzmaßnahmen wegen der Giftigkeit der Module nötig sind. Ich persönlich habe auch schon geöffnete Karten in der Hand gehabt und mir die Innereien angeschaut. Essen würde ich die Karte oder Teile davon allerdings nicht.--Kantokusan 10:17, 24. Jun 2006 (CEST)
Danke für die Antwort! (Frage war auch ernst gemeint,kenne jemanden, der das gerne wissen wollte und sich etwas Sorgen deswegen gemacht hat) MFG yK
Dann wars mir ein Vergnügen. Viele Grüße --Kantokusan 19:38, 25. Jun 2006 (CEST)


Cerebro Bereich Überarbeitungsfällig

Der Bereich über die Cerebro Karten ist weder Aktuell, noch grammatikalisch korrekt oder inhaltlich korrekt. Das "Wieso?" "Wieso noch?" erinnert mich ein bisschen an ein Kinderbuch. Bitte überarbeiten.

Stimme 100prozentig zu. Außerdem sollte IMHO dieser Artikel ein Übersichtsartikel bleiben mit Links auf die verschiedennen Anwendungen (Geldkarte, Krankenkassenkarte usw.). Habe deshalb ein seperates Lemma "Cerebro-Chipkarte" angelegt und den Absatz hier entfernt.--WikiJourney 18:55, 27. Jul 2006 (CEST)

Kartenleserklassen

Hallo, der Absatz über die Kartenleserklassen ist unvollständig bzw. ungenau. Zum einen gibt es nicht nur drei Sicherheitsklassen sondern vier. Zum anderen ist die Hardware zwar ein Indiz für die Sicherheitsklasse, aber nicht deren zwangsläufige Ursache. Die Behauptung, dass ein Kartenleser mit Tastatur und Display der Sicherheitsklasse 3 angehört, ist schlicht falsch.

Leser der Sicherheitsklasse 2 müssen über eine Tastatur verfügen, die sich zumindest für die Dauer der PIN-Eingabe unter der vollständigen und ausschliesslichen Kontrolle des Kartenleser befindet. Andernfalls handelt es sich um Klasse-1-Leser mit Tastatur. Die Tastatur muss auch nicht zwingend Bestandteil des Gerätes sein.

Ähnliches gilt für Klasse 3 Leser. Im Falle einer Transaktion muss sich das Display unter der vollständigen und ausschliesslichen Kontrolle des Kartenlesers befinden. Ein Kartenleser, bei dem der Display-Inhalt jederzeit durch eine PC-Software geändert werden kann (z.B. wenn die Ausgaben vom Geräte-Treiber gesteuert werden), ist kein Klasse-3-Kartenleser. Theoretisch kann ein Klasse-3-Kartenleser auch den PC-Monitor und die PC-Tastatur nutzen (eine entsprechende Spezialverkabelung vorausgesetzt). Ein solcher Klasse-3-Kartenleser würde wie ein Klasse-1-Gerät aussehen, allerdings mit jeweils einem zusätzlichen Ein- und Ausgang zum Durchschleifen von Tastatur- und Monitorkabel. Ich fürchte nur, dass das Vertrauen der Anwender in so eine Lösung nicht besonders hoch wäre.

Klasse-4-Kartenleser enthalten zusätzlich mindestens ein eigenes Secure Acces Module (SAM), mit dem der Leser selbst Daten signieren kann (praktisch eine eingebaute Chipkarte). Klasse-4-Kartenleser sind übrigens einzeln identifizierbar, so dass bei einem signierten Dokument festgestellt werden kann, mit welcher Chipkarte und auf welchem Kartenleser die Signatur erfolgte. Ein schönes Beispiel für Klasse-4-Kartenlese sind die Geräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die wir eigentlich alle schon lange besitzen sollten, wenn sich denn die Einführung nicht ständig verschieben würde.

Alles in allem in der Chipkarten-Artikel jetzt aber schon viel besser als noch im April.

Ach so. RFID ist keine Chipkartenanwendung. Es ist lediglich ein anderes Verfahren zur Kommunikation mit der Chipkarte. Das RFID-Verfahren wird beim elektronischen Reisepass benutzt. Die beteiligte Chipkartenanwendung ist aber dennoch der elektronische Reisepass. Weitere großflächige Chipkartenanwendungen wären die österreichische Bürgerkarte (da sind und die Österreicher mal wieder weit voraus)oder aber die europäische Driver Card, die in den digitalen Tachographen zum Einsatz kommen, die seit Mai 2006 für alle neuzugelassenen LKWs über 3,5 t Gewicht in der EU Pflicht sind. Das könnte man durchaus erwähnen.

Sicherheitskritik

Unter dem Punkt "Prozessorkarten" steht, dass Chipkarten ein sicherer Schlüsselspeicher sind. Das ist sicher richtig, doch stellt sich die Frage, was der sichere Schlüsselspeicher nützt, wenn der darin gespeicherte Schlüssel nichts wert ist. Das ist, als würde man seinen Wohnungsschlüssel in einem Hochsicherheitstresor lagern, obwohl jeder Einbrecher einfach (mit bloßer Gewalt) die Wohnungstür aufbrechen kann.

Tatsächlich können Chipkarten dazu dienen, den Besitzer in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Es werden noch immer Chipkarten eingesetzt, deren RSA-Schlüssellänge auf 1024 bit begrenzt ist. Das liegt leider daran, dass ältere Chipkarten nicht eben die schnellsten sind und die Arbeit mit größeren Schlüsseln nicht mehr in erträglicher Zeit ausgeführt werden kann. Eine Schlüssellänge von 1024 bit für asymmetrische Verfarhen wie RSA, gilt schon lange nicht mehr als sicher. Den Schlüssel kann zwar niemand aus der Chipkarte holen, man kann ihn aber unter Einsatz der richtigen Technik und bei Kenntnis des immer bekannten öffentlichen Schlüssels und einer verschlüsselten Nachricht mit einigem Aufwand ausrechnen.

Ich weiß nicht so recht, wo und wie ich kommentieren soll, falls abschnittsweise mitten in den Text nicht gut ist, bitte ich schon mal im Voraus um Entschuldigung. Ich denke, das ist jetzt aber doch eine etwas übertriebene Panikmache. Es gibt einzelne Spezialisten, die sich für sehr spezielle Zahlen langsam in den Bereich vorarbeiten, wo man daran denken kann 1024-Bit-Zahlen zu faktorisieren (und damit das RSA-Verfahren zu brechen), aber von routinemäßiger Anwendung für beliebige Zahlen dieser Größenordnung ist man doch noch recht weit weg. Es kommt natürlich auf den Einsatzzweck an, bei Dingen die auch noch in 5 Jahren sichr sein sollen (z.B. langfristige militärstrategische Planungen), ist es vermutlich keine gute Idee mehr, 1024-Bit-Vertschlüsselung zu verwenden, aber bei Dingen, die mehr oder minder zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind (z.B. HBCI-Transaktionen - wenn die in ein paar Jahren jeder knacken kann, ist das kein wirkliches Problem, wenn nicht gerade Geldwäsche im Spiel ist - obwohl man selbst dann mit den Verjährungsfristen noch Glück haben könnte) ist das Risiko im Moment durchaus noch überschaubar. Freilich, wer jetzt neue Karte ausgibt, die länger als 1 oder vielleicht 2 Jahre verwendet werden soll, der tut gut daran, 2048 Bit als Schlüssellänge vorzusehen. --217.226.214.115 15:50, 21. Apr. 2007 (CEST)


Angesichts der heutigen Rechnerleistungen sollte man wenigstens 2048 bit lange Schlüssel verwenden. Das in Deutschland recht beliebte HBCI- Banking arbeitet noch immer mit 1024 bit langen Schlüsseln und ohne allzu viel Unsinn erzählen zu wollen glaube ich zu wissen, dass erst Ende dieses Jahres die neuen 2048 bit-HBCI-Karten von einigen Banken ausgegeben werden.

Das ist, denke ich, auch absolut ausreichend. --217.226.214.115 15:50, 21. Apr. 2007 (CEST)

Bisher hat sich wohl noch niemand die Mühe gemacht, den Signaturschlüssel einer HBCI-Karte auszurechnen, wohl auch deshalb, weil man ja vorher nicht weiss, ob der betrogene Kartenbesitzer auch einen Kontostand hat, der den Aufwand lohnt. ;-) Auf der anderen Seite sind ein paar Monate Rechenzeit ein vergleichsweise geringer Preis, wenn man ein richtig dickes Konto abräumen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, was ein Durchschnittsbürger in der selben Zeit durch gewöhnliche Arbeit verdienen würde.

Eben drum, wenn man es zuverlässig innerhalb von ein paar Monaten Rechenzeit könnte, würde da längst geknackt werden - aber man ist eben doch noch ein Stückchen davon entfernt das zu können. Wenn man die Faustregel bedenkt, dass sich pro 10 Bit der Aufwand etwa verdoppelt, dann kann man sich auch selbst mit 1024-Bit-Verschlüsselung noch relativ entspannt zurücklehnen.--217.226.214.115 15:50, 21. Apr. 2007 (CEST)

Kurz gesagt: bloß weil Chipkarte draufsteht, ist nicht automatisch Sicherheit drin. Die Sicherheitstechnik der Chipkarte muss immer dem Stand der Technik entsprechen und es wird leider immer schwerer für die kleinen Plastikkärtchen, mit der stetig steigenden Rechenleistung potentieller Angreifer mitzuhalten. Ganz zu schweigen vom vorsätzlichen Festhalten an veralteter Technik aus Kostengründen.

Naja, die Rechenleistung der kleinen Plastikkärtchen steigt natürlich einerseits auch stetig, andererseits hat die Karte natürlich auch den Vorteil der "besseren" Algorithmen auf ihrer Seite, d.h. während der Aufwand für die Karte z.B. quadratisch mit der Schlüssellänge zunimmt, steigt der Aufwand für den Angreifer "fast exponentiell", sprich mit der Steigerung der Schlüssellänge von1024 Bit auf 2048 Bit steigt der Aufwand für die Karte um einen Faktor 4 (was etwa zu dem Zuwachs an Rechenleistung passt), für den Angreifer aber um einen von etwa Faktor 2^100, oder ungefähr 10^30 (jedenfalls nach heutigem Kenntnisstand), bis das durch Zuwachs an Rechenleistung wieder wettgemacht ist, dauert es doch ein ganzes Weilchen. --217.226.214.115 15:50, 21. Apr. 2007 (CEST)

ZKA-Klassen für Kartenleser ist falsch

Hallo, die Klassifizierung ist nirgendwo offiziell festgelegt worden. Der ZKA distanziert sich außerdem davon. Ich habe bisher nur in der faq von Kobil eine genauere Unterscheidung der Klassen gefunden. Die Aussage, dass der ZKA die Klassifizierung in 3 HBCI-Klassen vornimmt ist also falsch!

Was bedeutet die Abkürzung MKT?

Habe die Bedeutung jetzt im Artikel beschrieben. --WikiJourney 21:13, 30. Aug 2006 (CEST)

Applikationen

Die Aussage im Abschnitt "Prozessorkarten", dass nach der Herstellung der Karte keine weiteren Anwendungen auf die Karte geladen werden können, ist so nicht richtig, denn nur wenige Zeilen darunter steht ja schon, dass man genau das bei Java-Karten machen kann.

Ausserdem ist der Begriff "Anwendung" leider im Chipkartenbereich nicht ganz eindeutig. So ist zum Beispiel eine Geldkarte eine Prozessorkarte, auf der sich eine Geldkartenanwendung befindet, wobei diese Geldkartenanwendung aber kein Programm ist, wie man es von einem PC her kennt, sondern lediglich eine Sammlung von Verzeichnissen und Dateien.

Der Absatz über die Chipkarten-Applikationen ist bezügliches des Applikations- begriffes ebenfalls uneindeutig. Wer nicht weiss, was gemeint ist, weiss es nach dem Lesen des Absatzes immer noch nicht.

Ausserdem ist der Artikel dahingehend irreführend, als dass er den Eindruck erweckt, dass PKCS#11 eine Entwicklung von Microsoft wäre. Die PKCS-Standards wurden von den RSA Laboratorien entwickelt. Von Microsoft stammen die CSPs, weil Microsoft - allen bereits existierenden Standards zum Trotz - einfach immer sein eigenes Süppchen kochen muss.

Host/Software-API

Asynchrone Speicherchipkarten gibt es zwar, aber diese sind eher selten und haben nicht viel mit PC/SC2 zu tun, weil sie auch schon unter PC/SC1 funktionieren. PC/SC unterstützt bisher nur die asynchronen Protokolle T=0 und T=1 und keine synchronen Protokolle. Vermutlich handelt es sich hier also um einen Tippfehler und es sollte statt dessen "synchrone Speicherkarten" heissen. Vermutlich werden aber kaum alle synchronen Kartenprotokolle von PC/SC 2.0 unterstützt werden, sondern nur die in der ISO 7816 spezifizierten Protokolle S=8, S=9 und S=10. Aber das weiss ich leider nicht genau.

Erwähnenswert wäre hier vielleicht auch der PKCS#11 Standard, als spezialisierte API höheren Abstraktionsgrades.

Pinbelegung, Protokolle, Datenraten

Es wäre schön, wenn man darüber auch was in dem Artikel finden könnte, wenigstens die Grundlagen und dann ggf. Verweise auf Artikel oder Webseiten, wo man dann die Details erfahren kann. --RokerHRO 13:57, 8. Aug. 2007 (CEST)

Bild KryptoChipundCpu.jpg ‎

Krypto-Chip (links) und der dazugehörige Mikroprozessor (rechts)

Hallo, ich sehe links nur einen zerbrochenen Chiphalter und rechts ein Quadrat, was wohl der Chip ist. Bitte genauer erläutern. -- Pemu 23:47, 2. Jan. 2008 (CET)

Liste von Chipkarten Betriebssystem

Also ich kenne auch noch ACOS und FlashCOS (ich glaube beides stammt von Advanced Card Systems), sowie ZCCOS (von ZeitControl cardsystems GmbH). Und ich wette, es gibt noch viele andere mehr...

Chipkartenleser

Der Abschnitt über die Chipkartenleser (besonders die Klasseneinteilung) ist doch stark vom Gedanken an kontaktbehafteten Geräten geprägt. Man sollte hier auch die kontaktlosen Geräte mit einbeziehen. Es wäre sicher keine schlechte Sache, den Kartenlesern generell eine eigene Seite zu widmen.

Weiterhin ist der Begriff "Chipkartenleser" etwas irreführend. Man kann zwar Daten von Chipkarten lesen, aber auch darauf speichern. Ich denke, der Begriff "Chipkartenterminal" trifft die Sache besser und ist auch im normalen Sprachgebrauch durchaus üblich (zumindest in meinem Umfeld).

Man könnte vielleicht auch mit einem Nebensatz etwas erwähnen, was zwar eigentlich jeder weiss, woran man aber nicht unbedingt immer denkt, nämlich, dass das mit Abstand am weitesten verbreitetste Chipkartenterminal (mit Display und Tastatur) das gemeine Mobiltelefon ist und dass somit die meisten Deutschen nicht nur ein Chipkartenterminal ihr Eigen nennen dürfen, sondern dass sie dieses auch regelmässig zur Identifikation, Lokalisation und Bezahlung nutzen. Aber dann Angst vorm elektronischen Reisepass haben ... verrückte Welt. ;-)

Bitte unterschreiben nicht vergessen! Ich habe den Abschnitt in den Artikel Kartenlesegerät verschoben. Die von Dir angesprochenen Punkte waren da aber größtenteils schon erledigt. --Kuli 12:08, 22. Jun. 2009 (CEST)

Schreibweise mit Bindestrich?

Hallo Hubertl, ich habe versucht, die Schreibweise in dem Artikel zu vereinheitlichen. Dabei bin ich davon ausgegangen, dass das Lemma "Chipkarte" heisst. Um klar zu stellen, dass die Prozessor-Chipkarte eine Variante innerhalb des Lemmas ist, habe ich die Bindestrichvariante gewählt. Dies entspricht auch den Rechtschreibregeln (K21 "zur Hervorhebung einzelner Bestandteile von Zusammensetzungen und Ableitungen kann ein Bindestrich gesetzt werden", Duden). Einig bin ich mit dir, dass dies allzu häufig unnötig geschieht. Hier aber halte ich dies für sinnvoll und halte deine automatische Revertierung für unangemessen. Du hast offenbar mit deinem Bot [automatisch gesichtet] deiner Abneigung gegen "Deppenbindestrich, Deppenleerzeichen bzw. Deppenapostroph" freien Lauf gelassen. Gruß W. (leider lässt du auf deiner Seite nur angemeldete Besucher zu, ich habe daher eine 3. Meinung erbeten)

Bin schon hier: Das hat nichts mit Abneigung, sondern mit Orthografie zu tun. Und ich habe nicht automatisch revertiert, es war jedesmal überlegt und händisch.
Ich lasse mir alles einreden, auch Roggen-Brot. Wenn es dem besseren Verständnis dient. Tut es aber nicht. ein Laib Brot ja, nicht aber ein Brotlaib. Auch Prozessor-Chipkarte, wenn ich nicht nachfolgendes dazu zu sagen hätte: Hat eine Chipkarte nicht immer einen Prozessor, sonst wäre es nicht eine Chipkarte/Smartcard sondern eine Magnetstreifenkarte? Magnet-Streifenkarte? Magnetstreifen-Karte? Es ist definitiv eine Magnetstreifenkarte. Demzufolge sehe ich hier auch die Prozessorchipkarte. Aber der Begriff selbst ist somit ein Pleonasmus, er gehört höchstens einmal erwähnt und auf diese unnötige Doppelbedeutung hingewiesen. --Hubertl 08:47, 7. Mär. 2009 (CET)
Hallo, danke für die konstruktive Antwort. Wir beide sind ja offenbar an einer Verbesserung der Sprache in der Wikipedia interessiert. Mir ist an einer logischen und konsistenten Schreibweise gelegen. In dem Artikel "Chipkarte" wird zwischen Prozessor(-)chipkarte und Speicher(-)chipkarte unterschieden - letztere ausdrücklich als ohne Prozessor beschrieben. Wenn deine Ansicht richtig ist, muss der Artikel geändert werden. Dies wäre ein erfreuliches Ergebnis einer zunächst nur als Wortklauberei anmutenden Diskussion - klare Sprache > klares Denken. Besser statt Speicher(-)Chipkarte Chipkarte ohne Prozessor? Gruß W.(nicht signierter Beitrag von 84.44.176.222 (Diskussion | Beiträge) 09:29, 7. Mär. 2009 (CET))
Im Prinzip wäre das der richtige Ansatz. Da ich ja immer noch der - hoffentlich nicht irrigen - Meinung anhänge, dass aus Wikipedia einmal eine Enzyklopädie wird, welche maßgeblich für Wissensfragen stehen soll, so bin ich auch der Meinung, dass das dann auch maßgeblich für Orthografie und Grammatik zu sein hat. Aber für solche Querüberlegungen hat ja die deutsche Sprache auch eine Lösung gefunden: man stellt solche Begriffe dann in Anführungszeichen. Dann erkennt man daran, dass hier etwas umgangssprachlich verwendet wird, welches aber als Eigenbegriff nicht zwingend mit allgemeinen orthografischen Ansprüchen zu messen ist. --Hubertl 10:03, 7. Mär. 2009 (CET)

(WP:3M) Es gibt Prozessor-Chips und Speicher-Chips, deswegen erscheint mir die entsprechende Benennung der Chipkarten plausibel. „Prozessor-Chip“ ist hier also kein Pleonasmus, wenn auch im Alltagsgebrauch nicht ganz richtig „Chip“ oft synonym für „Prozessor“ verwendet wird. Reine Magnetstreifenkarten kommen, wenn ich es richtig sehe, im Artikel folgerichtig nicht vor, weil sie eben keinen Chip enthalten, weder einen Speicher- noch einen Prozessor-Chip.

Meine Argumente für eine Bindestrich-Schreibung:

„Speicherchip“ ist zwar recht geläufig, „Prozessorchip“ dagegen nicht, die meisten werden das Wort hier erstmals lesen und dabei stolpern. Ungeläufige Komposita erscheinen mit Bindestrich-Schreibung klarer und werden schneller aufgenommen, der Lesefluss ist also besser. (Mein Duden von 2000 formuliert: „Man kann einen Bindstrich in unübersichtlichen Zusammensetzungen setzen.“ Angeführte Beispiele: „Umsatzsteuer-Tabelle“, „Desktop-Publishing“.) Es sollte deshalb m. E. mindestens die Prozessor-Chipkarte mit Bindestrich geschrieben werden, wegen des einheitlichen Erscheinungsbildes fände ich das dann auch bei der Speicher-Chipkarte besser.

Da es hier inhaltlich gerade um die Verdeutlichung des Unterschieds der beiden Typen von Chipkarten geht, greift m. E. auch folgende Aussage aus dem Duden: „Zur Hervorhebung einzelner Bestandteile von Zusammensetzungen und Ableitungen kann ein Bindestrich gesetzt werden.“ (Angeführtes Beispiel: „Ich-Sucht“.) --Nuntius Legis 13:05, 7. Mär. 2009 (CET)

Geldkarte, SIM-Karte = Smart Card?

Zitat "Die Möglichkeit, auf diesen Mikroprozessoren anwendungsspezifische Programme laufen zu lassen, bietet viele Vorteile im Vergleich zu Speicherkarten, z. B. bei Chipkarten, die als Zahlungsmittel verwendet werden (Geldkarte) oder wichtige Daten (z. B. SIM-Karten für Handys) enthalten. "

Sind Smart Cards nun Geldkarten und SIM-Karten oder nicht? --92.228.215.225 23:13, 4. Jul. 2009 (CEST)

Artikel liest sich wie Werbung für Chipkarten-Produkte

Nachteile, Unsicherheiten oder potenzielle Fehlerquellen von Chipkarten/Smartcards werden überhaupt nicht erwähnt. Obwohl in der englischen Version wenigstens ein kleiner Absatz steht, wäre ich sehr dafür in diesem Artikel solch einen Absatz einzubringen. --Carminox 20:10, 5. Jul. 2009 (CEST)

Naja. Wenn man sich einige Änderungen ansieht, kann man nur zum Schluss kommen, dass der Beitrag in Teilen Werbung IST... Zum Verständnis des Themas benötigt man weder die Namen der Betriebssysteme, noch Links zu deren Hersteller. -- Deichi 14:57, 31. Dez. 2009 (CET)


Ich denke auf, dass enige den Artikel für Werbezwecke missbrauchen, dder ganze Text liest sich wie die Selbstbeschreibung eines Chipherstellers. Kann das eventuell jemand neutraler beschreiben und auch die Nachteile und Risiken auflisten? --80.153.72.211 15:55, 8. Jul. 2010 (CEST)

Kontakte bestehen aus ...?

Gold? Messing? Irgendwas, das Strom leitet? Ist das genormt? --RokerHRO 13:39, 4. Jun. 2010 (CEST)

Speicherkapazität

Es fehlen Angaben zur Speicherkapazität. --Seth Cohen 19:16, 24. Jan. 2012 (CET)

Signaturkarte

Es fehlt ein Verweis auf den Artikel Signaturkarte bzw. eine Integration der (zurzeit überschaubaren) dort genannten Inhalte.

Ich habe den Artikel Signaturkarte mit einer ausführlichen Beschreibung aufgebohrt (daher Integration hier nicht länger sinnvoll). --SchmiAlf (Diskussion) 14:16, 21. Feb. 2020 (CET)
OK für mich, für einen Hinweis zur Verlinkung siehe Diskussion:Signaturkarte--Karsten Tinnefeld (Diskussion) 19:19, 7. Okt. 2020 (CEST)